Tadelnde Urteile über wissenschaftliche, künstlerische oder gewerbliche Leistungen, desgleichen Äußerungen, welche zur Ausführung oder Verteidigung von Rechten oder zur Wahrnehmung berechtigter Interessen gemacht werden, sowie Vorhaltungen und Rügen der Vorgesetzten gegen ihre Untergebenen, dienstliche Anzeigen oder Urteile von seiten eines Beamten und ähnliche Fälle sind nur insofern strafbar, als das Vorhandensein einer Beleidigung aus der Form der Äußerung oder aus den Umständen, unter welchen sie geschah, hervorgeht.
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https://www.jura.uni-bonn.de/fileadmin/Fachbereich_Rechtswissenschaft/Einrichtu...
Die Wahrnehmung berechtigter Interessen nach § 193 StGB. - Der Fall Stolpe, BVerfGE 114, 339. 7. 8. Nachdem die Klage, vom Landgericht abgewiesen, ihr vom Oberlandesgericht stattgegeben und sie v berief sich auf sein Recht auf freie Meinungsäußerung nach
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Die Wahrnehmung berechtigter Interessen nach § 193 StGB. - Der Fall Stolpe, BVerfGE 114, 339. 7. 8. Nachdem die Klage, vom Landgericht abgewiesen, ihr vom Oberlandesgericht stattge- geben und sie vom BGH wiederum abgewiesen worden war, legte Stolpe unter
http://zjs-online.com/dat/artikel/2013_5_731.pdf
gegen eine (verwaltungs-)rechtswidrige polizeiliche Maß- nahme nach § 113 Abs. 1 StGB strafbar ist. Darüber hinaus sind die Folgen einer „fehlgeschlagenen“ Anstiftung und die. Rechtfertigung einer beleidigenden Kritik an einer hoheitli- chen Maßnahme dur
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die Ehre (§§ 185 ff. StGB), JURA 1983, 530, 580; ders., Wahrnehmung berechtigter Interessen (§ 193 StGB), JURA 1985, 25; ders., Zur Systematik der. Beleidigungsdelikte und zur Bedeutung des Wahrheitsbeweises im Rahmen der §§ 185 ff. StGB; JURA 2002, 820;
https://www.alpmann-schmidt.de/downloads/entscheidung_monat_201212.pdf
Art. 5 GG; §§ 185, 193, 194 StGB. Individualbeleidigung durch „A.C.A.B.“-Banner. OLG Karlsruhe, Urt. v. 19.07.2012 – 1 (8) Ss 64/12 – AK 40/12. Fall (Sachverhalt abgewandelt). A war Anhänger des damaligen Fußballzweitligisten Karlsruher SC. Beim Heim- sp
https://www.juracademy.de/strafrecht-bt1/wahrnehmung-berechtigter-interessen.ht...
Wenn nicht, wiederholen Sie die Rechtfertigungsgründe des StGB, dargestellt im Skript „Strafrecht AT I“. Dabei werden Sie auch auf den Streit stoßen, ob ein subjektives Rechtfertigungselement erforderlich ist und wie es sich auswirkt, wenn der Täter zwar
https://de.wikisource.org/wiki/Strafgesetzbuch_f%C3%BCr_das_Deutsche_Reich_(187...
20.07.2016 - [127]. (Nr. 651.) Gesetz, betreffend die Redaktion des Strafgesetzbuchs für den Norddeutschen Bund als Strafgesetzbuch für das Deutsche Reich. Vom 15. Mai 1871. Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden Deutscher Kaiser, König von Preußen etc. verordne
https://openjur.de/g/stgb/193.html
193 Wahrnehmung berechtigter Interessen →. Tadelnde Urteile über wissenschaftliche, künstlerische oder gewerbliche Leistungen, desgleichen Äußerungen, welche zur Ausführung oder Verteidigung von Rechten oder zur Wahrnehmung berechtigter Interessen gemach
https://datenbank.nwb.de/Dokument/Anzeigen/136684_193/
30.10.2017 - 193 Wahrnehmung berechtigter Interessen. Tadelnde Urteile über wissenschaftliche, künstlerische oder gewerbliche Leistungen, desgleichen Äußerungen, welche zur Ausführung oder Verteidigung von Rechten oder zur Wahrnehmung berechtigter Intere
https://www.iurastudent.de/streitstaende/strafrecht/welche-anforderungen-sind-d...
Überblick. § 193 StGB stellt einen besonderen, auf die Beleidigungsdelikte beschränkten Rechtfertigungsgrund dar, sodass nach den §§ 185ff. StGB erfolgte Beleidigungen unter den Voraussetzungen des § 193 StGB gerechtfertigt sein können; eine Strafbarkeit