§ 121 StGB, Gefangenenmeuterei
Paragraph 121 Strafgesetzbuch

(1) Gefangene, die sich zusammenrotten und mit vereinten Kräften

1.
einen Anstaltsbeamten, einen anderen Amtsträger oder einen mit ihrer Beaufsichtigung, Betreuung oder Untersuchung Beauftragten nötigen (§ 240) oder tätlich angreifen,
2.
gewaltsam ausbrechen oder
3.
gewaltsam einem von ihnen oder einem anderen Gefangenen zum Ausbruch verhelfen,
werden mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft.


(2) Der Versuch ist strafbar.


(3) In besonders schweren Fällen wird die Meuterei mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren bestraft. Ein besonders schwerer Fall liegt in der Regel vor, wenn der Täter oder ein anderer Beteiligter

1.
eine Schußwaffe bei sich führt,
2.
eine andere Waffe oder ein anderes gefährliches Werkzeug bei sich führt, um diese oder dieses bei der Tat zu verwenden, oder
3.
durch eine Gewalttätigkeit einen anderen in die Gefahr des Todes oder einer schweren Gesundheitsschädigung bringt.


(4) Gefangener im Sinne der Absätze 1 bis 3 ist auch, wer in der Sicherungsverwahrung untergebracht ist.


Benachbarte Paragraphen


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PDF Dokumente zum Paragraphen

121_Bekanntmachung - ZDF

https://www.zdf.de/assets/zdf-172-oea-17-050-102~original?cb=1500892184639
18.08.2017 - 121. (Bekanntmachung Öffentliche Ausschreibung). Seite 5 von 5. StGB), Baugefährdung (§ 319 StGB), Gewässer- und Bodenverunreinigung (§§ 324, 324a. StGB), unerlaubter Umgang mit gefährlichen Abfällen (326 StGB), die mit Freiheitsstrafe von m

hrr-strafrecht.de - BGH 1 StR 121/16 - 9. August 2016 (LG Tübingen ...

https://www.hrr-strafrecht.de/hrr/1/16/1-121-16.pdf
können sich aus den unterschiedlichen tatbestandlichen Voraussetzungen von Nummern 1 und 2 jeweils. Beschränkungen im Anwendungsbereich ergeben (vgl. BGH NStZ 1995, 492). Dementsprechend versteht der Bundesgerichtshof in ständiger Rechtsprechung § 46a Nr

Fälle zu §§ 120, 121 StGB - jura | Uni Bonn

https://www.jura.uni-bonn.de/fileadmin/Fachbereich_Rechtswissenschaft/Einrichtu...
Fälle zu §§ 120, 121 StGB. Fall 1. H hat Hafturlaub und wird von seiner Freundin dazu überredet, nicht mehr in die Vollzugsanstalt zurückzukehren, sondern in der Eifel unterzutauchen. Fall 2 BGH NStZ-RR 2000, 139. Dem Gefangenen G gelang es, sich nach Du

Strafbestimmungen des StGB für Sachverständige

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Abs 2 StGB vor . Die Strafbestimmungen der §§ 304 und 307 StGB – sieht man von der Erweiterung des Begriffes des Amtsträgers ab – wurden durch das Korruptionsstrafrechtsänderungs- gesetz 2012 nicht geändert . 4. Geheimnisverrat. Unter der Bezeichnung „Ve

DFR - BGE 72 IV 121 - servat.unibe.ch

http://www.servat.unibe.ch/dfr/Pdf/c4072121.pdf
Ist, wie im vorliegenden Falle, der Tatbestand des Betruges erfüllt, so verdient der Täter die Strafe des ~truges und ist vom Amtes wegen zu verfolgen. StrafgesetzbUQh. No .37. 121. 37. Urteil des Kassationshofes vom 13. September 1948 i. S. Schmid gegen


Webseiten zum Paragraphen

§ 121 StGB (Strafgesetzbuch), Verletzung von Berufsgeheimnissen ...

https://www.jusline.at/gesetz/stgb/paragraf/121
121 StGB Verletzung von Berufsgeheimnissen - Strafgesetzbuch - Gesetz, Kommentar und Diskussionsbeiträge - JUSLINE Österreich.

RIS - Strafgesetzbuch § 121 - Bundesrecht konsolidiert

https://www.ris.bka.gv.at/Dokument.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Dokumentnummer=NOR4...
Abkürzung. StGB. Index. 24/01 Strafgesetzbuch. Text. Verletzung von Berufsgeheimnissen. § 121. (1) Wer ein Geheimnis offenbart oder verwertet, das den Gesundheitszustand einer Person betrifft und das ihm bei berufsmäßiger Ausübung eines gesetzlich gerege

Ist ein Gefängnisausbruch strafbar? - Strafrecht Blog RA Böttner

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26.05.2014 - Sie erhöht lediglich den Strafrahmen, wenn mit vereinten Kräften Begleitstraftaten zur Flucht begangen werden. Die Meuterei von Gefangengen im Sinne des § 121 StGB wird mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft. In bes

StGB § 121 Gefangenenmeuterei | W.A.F. - betriebsrat.com

https://www.betriebsrat.com/gesetze/stgb/121
In dieser Rubrik haben wir Ihnen alle relevanten Gesetze für Ihre Betriebsratsarbeit zusammengestellt.

Meuterei - Rechtslexikon

http://www.rechtslexikon.net/d/meuterei/meuterei.htm
Verweigert eine Gruppe von Menschen, die verpflichtet ist, den Befehlen anderer zu gehorchen, geschlossen die Ausführung dieser Befehle und geht möglicherweise sogar gewaltsam gegen ihre Vorgesetzten vor, begeht sie Meuterei. Sie ist in zwei Fällen straf


  • Verortung im StGB

    StGBBesonderer Teil: › Sechster Abschnitt: Widerstand gegen die Staatsgewalt › § 121

  • Zitatangaben (StGB)

    Periodikum: RGBl
    Zitatstelle: 1871, 127
    Ausfertigung: 1871-05-15
    Stand: Neugefasst durch Bek. v. 13.11.1998 I 3322;

  • Hinweise zum Zitieren

    Als Referenz auf das StGB in einer wissenschaftlichen Arbeit

    § 121 StGB
    § 121 Abs. 1 StGB oder § 121 Abs. I StGB
    § 121 Abs. 2 StGB oder § 121 Abs. II StGB
    § 121 Abs. 3 StGB oder § 121 Abs. III StGB
    § 121 Abs. 4 StGB oder § 121 Abs. IV StGB

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