§ 115 StGB, Widerstand gegen oder tätlicher Angriff auf Personen, die Vollstreckungsbeamten gleichstehen
Paragraph 115 Strafgesetzbuch

(1) Zum Schutz von Personen, die die Rechte und Pflichten eines Polizeibeamten haben oder Ermittlungspersonen der Staatsanwaltschaft sind, ohne Amtsträger zu sein, gelten die §§ 113 und 114 entsprechend.


(2) Zum Schutz von Personen, die zur Unterstützung bei der Diensthandlung hinzugezogen sind, gelten die §§ 113 und 114 entsprechend.


(3) Nach § 113 wird auch bestraft, wer bei Unglücksfällen, gemeiner Gefahr oder Not Hilfeleistende der Feuerwehr, des Katastrophenschutzes oder eines Rettungsdienstes durch Gewalt oder durch Drohung mit Gewalt behindert. Nach § 114 wird bestraft, wer die Hilfeleistenden in diesen Situationen tätlich angreift.


Benachbarte Paragraphen


Die nachfolgende Ergebnisse wurden in öffentlich über das Internet zugänglichen Quellen gefunden. Die Verweise auf diese Informationsquellen dienen der Recherche zum Paragraphen. Bitte beachten Sie, dass die Urheberrechte beim jeweiligen Autoren liegen. Die Pflege dieser Treffer erfolgt automatisiert. Wenn Ihnen ein Treffer ungeeignet erscheint, kontaktieren Sie mich bitte.


PDF Dokumente zum Paragraphen

Referentenentwurf - BMJV

https://www.bmjv.de/SharedDocs/Gesetzgebungsverfahren/Dokumente/RefE_Schutz_Vol...
schaftlich begangen wird. Flankierend wird der vom geltenden § 114 StGB erfasste Personenkreis (Hilfskräfte der. Feuerwehr, des Katastrophenschutzes oder eines Rettungsdienstes) auch weiterhin wie. Vollstreckungsbeamte geschützt. Der geltende § 114 StGB

Bundesrat Gesetzesantrag - Land Niedersachsen

https://www.niedersachsen.de/download/108524
04.05.2016 - Personen erweitert und ein neuer § 115 StGB-E eingefügt wird. Darüber hinaus wird der Schutz des allgemeinen Persönlichkeitsrechts nach § 201a StGB durch die Einführung der Versuchsstrafbarkeit vervollständigt. Als Folgeänderung beinhaltet d

Drucksache 18/11547 - DIP21 - Deutscher Bundestag

https://dip21.bundestag.de/dip21/btd/18/115/1811547.pdf
16.03.2017 - Flankierend wird der vom geltenden § 114 StGB erfasste Personenkreis (Hilfs- kräfte der Feuerwehr, des Katastrophenschutzes oder eines Rettungsdienstes) auch weiterhin wie Vollstreckungsbeamte geschützt. Der geltende § 114 StGB wird in § 115

Die Tötung auf Verlangen und ihr Bezug zur sogenannten Sterbehilfe

http://www.unifr.ch/ius/assets/files/chaires/CH_Riedo/files/Muster-Proseminarar...
Auflage, Basel 2013. SCHWARZENEGGER CHRISTIAN, Selbstsüchtige Beweggründe bei der Verleitung und. Beihilfe zum Selbstmord (Art. 115 StGB), in: Petermann Frank Th. (Hrsg.), Sicherheitsfragen der Sterbehilfe, St. Gallen 2008, S. 81-123. STRATENWERTH GÜNTER

Neue Straftatbestände zum Schutz vor Gewalt gegen Polizeibeamte?

http://zis-online.com/dat/artikel/2015_9_945.pdf
115 StGB (neu) – Tätlicher Angriff auf einen Vollstre- ckungsbeamten. (1) Wer einen Amtsträger oder Soldaten der Bundeswehr, der zur Vollstreckung von Gesetzen, Rechtsverordnungen, Urtei- len, Gerichtsbeschlüssen oder Verfügungen berufen ist, wäh- rend d


Webseiten zum Paragraphen

§ 115 StGB (neu)[]– Tätlicher Angriff auf einen Vollstreckungsbeamten ...

https://www.gdp.de/gdp/gdp.nsf/id/115StGB
12.11.2009 - 115 StGB (neu) – Tätlicher Angriff auf einen Vollstreckungsbeamten. Wer einen Amtsträger oder Soldaten der Bundeswehr, der zur Vollstreckung von Gesetzen, Rechtsverordnungen, Urteilen, Gerichtsbeschlüssen oder Verfügungen berufen ist, währen

§ 115 StGB Widerstand gegen oder tätlicher Angriff auf Personen, die ...

http://www.buzer.de/gesetz/6165/a85424.htm
(1) Zum Schutz von Personen, die die Rechte und Pflichten eines Polizeibeamten haben oder Ermittlungspersonen der Staatsanwaltschaft sind, ohne Amtsträger zu sein, gelten die §§ 113 und 114 entsprechend. (2) Zum Schutz von Personen, die zur.

Die Neuregelung des § 113 StGB - "Widerstand gegen ...

https://www.kujus-strafverteidigung.de/blog/die-neuregelung-des-%C2%A7-113-stgb/
19.01.2018 - 115 StGB Widerstand gegen oder tätlicher Angriff auf Personen, die Vollstreckungsbeamten gleichstehen. (1) Zum Schutz von Personen, die die Rechte und Pflichten eines Polizeibeamten haben oder Ermittlungspersonen der Staatsanwaltschaft sind,

§ 115 StGB (Strafgesetzbuch), Beleidigung - JUSLINE Österreich

https://www.jusline.at/gesetz/stgb/paragraf/115
115 StGB Beleidigung - Strafgesetzbuch - Gesetz, Kommentar und Diskussionsbeiträge - JUSLINE Österreich.

RIS - Strafgesetzbuch § 115 - Bundesrecht konsolidiert

https://www.ris.bka.gv.at/Dokument.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Dokumentnummer=NOR1...
Abkürzung. StGB. Index. 24/01 Strafgesetzbuch. Text. Beleidigung. § 115. (1) Wer öffentlich oder vor mehreren Leuten einen anderen beschimpft, verspottet, am Körper mißhandelt oder mit einer körperlichen Mißhandlung bedroht, ist, wenn er deswegen nicht n


  • Verortung im StGB

    StGBBesonderer Teil: › Sechster Abschnitt: Widerstand gegen die Staatsgewalt › § 115

  • Zitatangaben (StGB)

    Periodikum: RGBl
    Zitatstelle: 1871, 127
    Ausfertigung: 1871-05-15
    Stand: Neugefasst durch Bek. v. 13.11.1998 I 3322;

  • Hinweise zum Zitieren

    Als Referenz auf das StGB in einer wissenschaftlichen Arbeit

    § 115 StGB
    § 115 Abs. 1 StGB oder § 115 Abs. I StGB
    § 115 Abs. 2 StGB oder § 115 Abs. II StGB
    § 115 Abs. 3 StGB oder § 115 Abs. III StGB

  • Werbung

© 2015 - 2024: Strafgesetzbuch.net