(1) Zum Schutz von Personen, die die Rechte und Pflichten eines Polizeibeamten haben oder Ermittlungspersonen der Staatsanwaltschaft sind, ohne Amtsträger zu sein, gelten die §§ 113 und 114 entsprechend.
(2) Zum Schutz von Personen, die zur Unterstützung bei der Diensthandlung hinzugezogen sind, gelten die §§ 113 und 114 entsprechend.
(3) Nach § 113 wird auch bestraft, wer bei Unglücksfällen, gemeiner Gefahr oder Not Hilfeleistende der Feuerwehr, des Katastrophenschutzes oder eines Rettungsdienstes durch Gewalt oder durch Drohung mit Gewalt behindert. Nach § 114 wird bestraft, wer die Hilfeleistenden in diesen Situationen tätlich angreift.
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https://www.bmjv.de/SharedDocs/Gesetzgebungsverfahren/Dokumente/RefE_Schutz_Vol...
schaftlich begangen wird. Flankierend wird der vom geltenden § 114 StGB erfasste Personenkreis (Hilfskräfte der. Feuerwehr, des Katastrophenschutzes oder eines Rettungsdienstes) auch weiterhin wie. Vollstreckungsbeamte geschützt. Der geltende § 114 StGB
https://www.niedersachsen.de/download/108524
04.05.2016 - Personen erweitert und ein neuer § 115 StGB-E eingefügt wird. Darüber hinaus wird der Schutz des allgemeinen Persönlichkeitsrechts nach § 201a StGB durch die Einführung der Versuchsstrafbarkeit vervollständigt. Als Folgeänderung beinhaltet d
https://dip21.bundestag.de/dip21/btd/18/115/1811547.pdf
16.03.2017 - Flankierend wird der vom geltenden § 114 StGB erfasste Personenkreis (Hilfs- kräfte der Feuerwehr, des Katastrophenschutzes oder eines Rettungsdienstes) auch weiterhin wie Vollstreckungsbeamte geschützt. Der geltende § 114 StGB wird in § 115
http://www.unifr.ch/ius/assets/files/chaires/CH_Riedo/files/Muster-Proseminarar...
Auflage, Basel 2013. SCHWARZENEGGER CHRISTIAN, Selbstsüchtige Beweggründe bei der Verleitung und. Beihilfe zum Selbstmord (Art. 115 StGB), in: Petermann Frank Th. (Hrsg.), Sicherheitsfragen der Sterbehilfe, St. Gallen 2008, S. 81-123. STRATENWERTH GÜNTER
http://zis-online.com/dat/artikel/2015_9_945.pdf
115 StGB (neu) – Tätlicher Angriff auf einen Vollstre- ckungsbeamten. (1) Wer einen Amtsträger oder Soldaten der Bundeswehr, der zur Vollstreckung von Gesetzen, Rechtsverordnungen, Urtei- len, Gerichtsbeschlüssen oder Verfügungen berufen ist, wäh- rend d
https://www.gdp.de/gdp/gdp.nsf/id/115StGB
12.11.2009 - 115 StGB (neu) – Tätlicher Angriff auf einen Vollstreckungsbeamten. Wer einen Amtsträger oder Soldaten der Bundeswehr, der zur Vollstreckung von Gesetzen, Rechtsverordnungen, Urteilen, Gerichtsbeschlüssen oder Verfügungen berufen ist, währen
http://www.buzer.de/gesetz/6165/a85424.htm
(1) Zum Schutz von Personen, die die Rechte und Pflichten eines Polizeibeamten haben oder Ermittlungspersonen der Staatsanwaltschaft sind, ohne Amtsträger zu sein, gelten die §§ 113 und 114 entsprechend. (2) Zum Schutz von Personen, die zur.
https://www.kujus-strafverteidigung.de/blog/die-neuregelung-des-%C2%A7-113-stgb/
19.01.2018 - 115 StGB Widerstand gegen oder tätlicher Angriff auf Personen, die Vollstreckungsbeamten gleichstehen. (1) Zum Schutz von Personen, die die Rechte und Pflichten eines Polizeibeamten haben oder Ermittlungspersonen der Staatsanwaltschaft sind,
https://www.jusline.at/gesetz/stgb/paragraf/115
115 StGB Beleidigung - Strafgesetzbuch - Gesetz, Kommentar und Diskussionsbeiträge - JUSLINE Österreich.
https://www.ris.bka.gv.at/Dokument.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Dokumentnummer=NOR1...
Abkürzung. StGB. Index. 24/01 Strafgesetzbuch. Text. Beleidigung. § 115. (1) Wer öffentlich oder vor mehreren Leuten einen anderen beschimpft, verspottet, am Körper mißhandelt oder mit einer körperlichen Mißhandlung bedroht, ist, wenn er deswegen nicht n