(1) Wer in die Wohnung, in die Geschäftsräume oder in das befriedete Besitztum eines anderen oder in abgeschlossene Räume, welche zum öffentlichen Dienst oder Verkehr bestimmt sind, widerrechtlich eindringt, oder wer, wenn er ohne Befugnis darin verweilt, auf die Aufforderung des Berechtigten sich nicht entfernt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Die Tat wird nur auf Antrag verfolgt.
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https://www.jura.uni-bonn.de/fileadmin/Fachbereich_Rechtswissenschaft/Einrichtu...
Rw, Sch +, Strafantrag, § 123 II StGB, gestellt; [Möglich anzusprechen: § 274 I Nr. 1, II, 22, 23 I,; Urkunde nicht ganz klar; Tritt zurück hinter dem versuchten Diebstahl; (subsidiär: Zueignungsabsicht enthält; Schädigungsabsicht); 5.) Konkurrenzen: § 3
https://www.uni-trier.de/fileadmin/fb5/prof/STR002/Bertrand__UEbung_WS_2008_200...
Schuld. III. § 123 StGB. 1. Tatbestand. a) objektiver TB. - Wohnung ist der Inbegriff der Räume, die einer Einzelperson oder einer Mehrheit von Personen, insb. einer Familie, zum Aufenthalt dienen oder zur freien Benutzung freistehen. - Geschäftsräume si
http://www.jura.fu-berlin.de/fachbereich/einrichtungen/strafrecht/emeriti/geppe...
(BGH, NStZ 2007, 399 und BGH, NJW 2007, 1988 mit Anm. Geppert, JK 10/07, StGB § 226/11). M war bereits mehrfach gegen seine Ehefrau F erheblich gewalttätig geworden. Beim letzten Mal hatte sie nach dem Gewaltschutzgesetz eine einstweilige Anordnung gegen
http://heinrich.rewi.hu-berlin.de/doc/strbt2011/15-hausfriedensbruch.pdf
01.10.2011 - I. Rechtsgut: Das Hausrecht. II. Struktur. – § 123 StGB enthält 2 Alternativen: a) Das (aktive) Eindringen in die geschützten Bereiche. b) Das (passive) Verweilen in den geschützten Bereichen trotz Aufforderung, sich zu entfernen = echtes Un
https://strafrecht-online.org/lehre/sos-2009/strafrecht-bt-1/karteikarten/%C2%A...
I. Rechtsgut. Entgegen seiner systematischen Stellung im Abschnitt über die Straftaten gegen die öffentliche. Ordnung ist § 123 StGB ein Delikt gegen die Person (Rengier BT II § 30 Rn. 1). Geschützt wird nach h.M. (Wessels/Hettinger Rn. 573; Rengier BT I
https://www.jura.uni-tuebingen.de/professoren_und_dozenten/heinrich/materialien...
I. Rechtsgut: Das Hausrecht. II. Struktur. – § 123 StGB enthält 2 Varianten: a) § 123 I Var. 1 StGB: Das (aktive) Eindringen in die geschützten Bereiche. b) § 123 I Var. 2 StGB: Das (passive) Verweilen in den geschützten Bereichen trotz Aufforderung, sic
https://www.degewo.de/fileadmin/user_upload/degewo/Unternehmen/Ausschreibungen/...
Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 123 und § 124 des Gesetzes ... terroristischer Vereinigungen), § 129b StGB (kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland), b) § 89c des StGB (Terrorismusfinanzierung) oder wege
http://rechtsanwael.de/wp-content/uploads/2015/05/Hausfriedensbruch2.pdf
bekannt geworden, die das Vorliegen des § 123 StGB verneinen. Inzwischen liegen aber auch gegenteilige Urteile von Oberlandesge- richten vor. Vor allem mit den in diesem Heft abgedruckten Ent- scheidungen des OLG Hamm (S. 2676) und des OLG Köln (S. 2674)
https://www.anwalt.org/hausfriedensbruch/
Wissenswertes zum Hausfriedensbruch: Infos zum Strafmaß bei Hausfriedensbruch, zur Definition, zum Strafantrag, zur Verjährung bei Paragraph 123 StGB u.v.m..
http://www.ra-odebralski.de/strafrecht-rechtsanwalt/strafrecht-einzelne-delikte...
Hausfriedensbruch (§ 123 StGB) & schwerer Hausfriedensbruch (§ 124 StGB) Strafrecht | Rechtsanwalt und Strafverteidiger Odebralski, Essen, Dortmund, Duisburg, Mülheim, Oberhausen, Bochum, Köln, Düsselorf, Vorladung.
http://34a-jack.de/straf-und-verfahrensrecht/strafgesetzbuch-besonderer-teil/%C...
§123 StGB – Hausfriedensbruch. Objektiver Tatbestand: Wer … -in eine Wohnung, Geschäftsraum, befriedetes Besitztum oder abgeschlossene Räume, die dem öffentlichen Dienst oder Verkehr bestimmt sind,. -widerrechtlich eindringt. – oder wer, wenn er sich ohn
https://www.iurastudent.de/schemata/schema-zum-hausfriedensbruch-123-stgb
Schema zum Hausfriedensbruch, § 123 StGB. I. Tatbestand. 1. Objektiver Tatbestand. a) Tatobjekte. (1) Wohnung. Eine Wohnung besteht aus wenigstens einem Zimmer, das zum Privataufenthalt – nicht notwendig zum Schlafen – genutzt wird. Entsprechend dem prim
https://www.buzer.de/gesetz/6165/a85429.htm
(1) Wer in die Wohnung, in die Geschäftsräume oder in das befriedete Besitztum eines anderen oder in abgeschlossene Räume, welche zum öffentlichen Dienst oder Verkehr bestimmt sind, widerrechtlich eindringt, oder wer, wenn er ohne Befugnis darin verweilt