§ 126 StGB, Störung des öffentlichen Friedens durch Androhung von Straftaten
Paragraph 126 Strafgesetzbuch

(1) Wer in einer Weise, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören,

1.
einen der in § 125a Satz 2 Nr. 1 bis 4 bezeichneten Fälle des Landfriedensbruchs,
2.
einen Mord (§ 211), Totschlag (§ 212) oder Völkermord (§ 6 des Völkerstrafgesetzbuches) oder ein Verbrechen gegen die Menschlichkeit (§ 7 des Völkerstrafgesetzbuches) oder ein Kriegsverbrechen (§§ 8, 9, 10, 11 oder 12 des Völkerstrafgesetzbuches),
3.
eine schwere Körperverletzung (§ 226),
4.
eine Straftat gegen die persönliche Freiheit in den Fällen des § 232 Absatz 3 Satz 2, des § 232a Absatz 3, 4 oder 5, des § 232b Absatz 3 oder 4, des § 233a Absatz 3 oder 4, jeweils soweit es sich um Verbrechen handelt, der §§ 234, 234a, 239a oder 239b,
5.
einen Raub oder eine räuberische Erpressung (§§ 249 bis 251 oder 255),
6.
ein gemeingefährliches Verbrechen in den Fällen der §§ 306 bis 306c oder 307 Abs. 1 bis 3, des § 308 Abs. 1 bis 3, des § 309 Abs. 1 bis 4, der §§ 313, 314 oder 315 Abs. 3, des § 315b Abs. 3, des § 316a Abs. 1 oder 3, des § 316c Abs. 1 oder 3 oder des § 318 Abs. 3 oder 4 oder
7.
ein gemeingefährliches Vergehen in den Fällen des § 309 Abs. 6, des § 311 Abs. 1, des § 316b Abs. 1, des § 317 Abs. 1 oder des § 318 Abs. 1
androht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.


(2) Ebenso wird bestraft, wer in einer Weise, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören, wider besseres Wissen vortäuscht, die Verwirklichung einer der in Absatz 1 genannten rechtswidrigen Taten stehe bevor.


Benachbarte Paragraphen


Die nachfolgende Ergebnisse wurden in öffentlich über das Internet zugänglichen Quellen gefunden. Die Verweise auf diese Informationsquellen dienen der Recherche zum Paragraphen. Bitte beachten Sie, dass die Urheberrechte beim jeweiligen Autoren liegen. Die Pflege dieser Treffer erfolgt automatisiert. Wenn Ihnen ein Treffer ungeeignet erscheint, kontaktieren Sie mich bitte.


PDF Dokumente zum Paragraphen

hrr-strafrecht.de - BGH 3 StR 428/10 - 30. November 2010 (LG Krefeld ...

https://www.hrr-strafrecht.de/hrr/3/10/3-428-10.pdf
HRRS-Nummer:HRRS 2011 Nr. 154. Bearbeiter:Ulf Buermeyer. Zitiervorschlag:BGH HRRS 2011 Nr. 154, Rn. X. BGH 3 StR 428/10 - Beschluss vom 30. November 2010 (LG Krefeld). Störung des öffentlichen Friedens (Eignung von Äußerungen; abstrakt-konkretes Gefährdu

Die Delikte gegen den öffentlichen Frieden und die öffentliche ... - ZJS

http://zjs-online.com/dat/artikel/2017_6_1165.pdf
gung und zu § 353d StGB (ZJS 2017, 423). Der im Rahmen der Behandlung der Delikte gegen den öffentlichen Frieden und die öffentliche Ordnung hier vorliegende zweite Beitrag. (zu § 130 StGB und § 130a StGB) schließt sich – auch in seiner Gliederung – an d

Vortäuschen einer Straftat, § 145 d StGB - jura | Uni Bonn

https://www.jura.uni-bonn.de/fileadmin/Fachbereich_Rechtswissenschaft/Einrichtu...
1. Objektiver Tatbestand a) Abs. 1 Nr. 2 : Vortäuschen des Bevorstehens einer in § 126 I StGB genannten rechtswidrigen Tat. ▻ str., ob Aufbauschen einer tatsächlich bevorstehenden Tat zu einer Katalogtat des § 126 StGB genügt. Abs. 2 Nr. 2 : Täuschung(sv

Bundesrat 126/1/15 Empfehlungen

https://www.bundesrat.de/SharedDocs/drucksachen/2015/0101-0200/126-1-15.pdf?__b...
28.04.2015 - zungen im Inland statt, kommt gemäß § 3 StGB deutsches Strafrecht unprob- lematisch zur Anwendung. Wenn die Anwendung des Dopings jedoch im Ausland erfolgt, hängt die An- wendbarkeit deutschen Strafrechts vom Strafanwendungsrecht des StGB ab

DFR - BGE 70 IV 126 - servat.unibe.ch

http://www.servat.unibe.ch/dfr/pdf/c4070126.pdf
126. Strafgesetzbuch. N° 34. Strafbarkeit erhöhen, vermindern oder ausschliessen, bei dem Täter, dem Anstifter und dem Gehülfen berück- sich~igt, bei dem sie vorliegen. Ein solcher Umstand ist die Gewerbsmässigkeit im Sinne des Art. 119 Ziff. 3 StGB. Dam


Webseiten zum Paragraphen

StGB § 126 Störung des öffentlichen Friedens durch ... - laWWW.de

http://lawww.de/Library/stgb/126.htm
126 Störung des öffentlichen Friedens durch Androhung von Straftaten. (1) Wer in einer Weise, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören,. 1. einen der in § 125a Satz 2 Nr. 1 bis 4 bezeichneten Fälle des Landfriedensbruchs,. 2. einen Mord, Tots

StGB § 126 – Störung des öffentlichen Friedens durch Ankündigung ...

https://www.ihr-anwalt-hamburg.de/aktuelle-rechtsprechungen-urteile/stgb/stgb-1...
StGB § 126 – Störung des öffentlichen Friedens durch Ankündigung schwerer Delikte. BGH, Beschl. v. 19.05.2010 - 1 StR 148/10 = BeckRS 2010, 13106. Den Tatbestand der Störung des öffentlichen Friedens erfüllt, wer eine der im Straftatenkatalog des § 126 A

Androhung von Straftaten | Kanzlei Dr. Buchert & Partner

http://www.dr-buchert.de/de/rechtslexikon/androhung-von-straftaten.html
Gemäß § 126 StGB ist die Androhung der dort aufgezählten Straftaten strafbar. So kann z.B. derjenige, der einen Mord (siehe Mord), einen Totschlag (siehe Totschlag), eine schwere Körperverletzung (siehe Körperverletzung) oder einen Raub (siehe Raub) andr

§ 126 StGB Störung des öffentlichen Friedens durch Androhung von ...

https://www.buzer.de/gesetz/6165/a85433.htm
(1) Wer in einer Weise, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören, 1. einen der in § 125a Satz 2 Nr. 1 bis 4 bezeichneten Fälle des Landfriedensbruchs, 2. einen Mord (§ 211), Totschlag (§ 212) oder Völkermord.

“…dann laufe ich Amok…” – Störung des öffentlichen Friedens ...

http://blog.burhoff.de/2013/03/dann-laufe-ich-amok/
14.03.2013 - Ein 15-jähriger stellt bei Facebook die Formulierung ein: “…. dann laufe ich Amok…”. Daraus wird eine Anklage beim Jugendrichter wegen Verstoßes gegen § 126 StGB – Störung des öffentlichen Friedens wegen Androhung von Straftaten. Von dem Vor


  • Verortung im StGB

    StGBBesonderer Teil: › Siebenter Abschnitt: Straftaten gegen die öffentliche Ordnung › § 126

  • Zitatangaben (StGB)

    Periodikum: RGBl
    Zitatstelle: 1871, 127
    Ausfertigung: 1871-05-15
    Stand: Neugefasst durch Bek. v. 13.11.1998 I 3322;

  • Hinweise zum Zitieren

    Als Referenz auf das StGB in einer wissenschaftlichen Arbeit

    § 126 StGB
    § 126 Abs. 1 StGB oder § 126 Abs. I StGB
    § 126 Abs. 2 StGB oder § 126 Abs. II StGB

  • Werbung

© 2015 - 2024: Strafgesetzbuch.net