(1) Wird gegen eine im politischen Leben des Volkes stehende Person öffentlich, in einer Versammlung oder durch Verbreiten von Schriften (§ 11 Abs. 3) eine üble Nachrede (§ 186) aus Beweggründen begangen, die mit der Stellung des Beleidigten im öffentlichen Leben zusammenhängen, und ist die Tat geeignet, sein öffentliches Wirken erheblich zu erschweren, so ist die Strafe Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren.
(2) Eine Verleumdung (§ 187) wird unter den gleichen Voraussetzungen mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren bestraft.
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https://www.bundestag.de/blob/407504/dfcdee163a8b5201de6ac33d17bfb524/wd-7-216-...
06.12.2013 - Üble Nachrede und Verleumdung gegen Personen des politischen. Lebens (§ 188 StGB). 11. 3.1.3.1. Schutzzweck der Norm. 11. 3.1.3.2. Voraussetzungen. 12. 3.1.4. Verfassungsfeindliche Verunglimpfung von Verfassungsorganen. (§ 90b StGB). 13. 3.1
https://www.hrr-strafrecht.de/hrr/4/15/4-188-15.pdf
Ein vollendeter gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr gemäß § 315b Abs. 1 StGB liegt erst dann vor, wenn durch eine der in § 315b Abs. 1 Nr. 1 bis 3 StGB genannten Tathandlungen eine Beeinträchtigung der. Sicherheit des Straßenverkehrs herbeigeführ
http://heinrich.rewi.hu-berlin.de/doc/abs_bt_2012/14-beleidigungsdelikte.pdf
01.10.2012 - Behauptung oder Verbreitung einer. Tatsache, deren Wahrheitsgehalt nicht erweislich ist. § 185 StGB. § 186 StGB (bei öffentlicher Verbreitung: Satz 2). – vgl. auch § 188 I StGB. Behauptung oder Verbreitung einer. Tatsache, die unwahr ist. §
http://www.jura.uni-wuerzburg.de/fileadmin/02150400/Uebersichten______185__186_...
Nichterweislichkeit der Wahrheit der Tatsachenaussage. (kein Vorsatz diesbezüglich nötig!) 2. Rechtswidrigkeit insbesondere Wahrnehmung berechtigter Interessen (§ 193 StGB). 3. Schuld. 4. Strafantrag § 194 Abs.1 S.1 StGB. Qualifikationen: §§ 186 I Alt.2
http://www.iuscomm.de/service/veroeffentlichungen/assets/Achim_Zimmermann_Johan...
des 5 188 StGB (üble Nachrede und Ver- leumdung gegen Personen des politi- schen Lebens) einschlägig sein. 218. Beleidigung, 5 185 StGB. Unter Beleidigung ist der Angriff auf die. Ehre einer anderen Person durch Kund- gabe eigener Nicht- oder Missachtung
https://www.buzer.de/gesetz/6165/a85521.htm
(1) Wird gegen eine im politischen Leben des Volkes stehende Person öffentlich, in einer Versammlung oder durch Verbreiten von Schriften (§ 11 Abs. 3) eine üble Nachrede (§ 186) aus Beweggründen begangen, die mit der Stellung des.
https://www.ris.bka.gv.at/Dokument.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Dokumentnummer=NOR1...
Abkürzung. StGB ... 188. Wer öffentlich eine Person oder eine Sache, die den Gegenstand der Verehrung einer im Inland bestehenden Kirche oder Religionsgesellschaft bildet, oder eine Glaubenslehre, einen gesetzlich zulässigen Brauch oder eine gesetzlich z
https://www.jusline.at/gesetz/stgb/paragraf/188
188 StGB Herabwürdigung religiöser Lehren - Strafgesetzbuch - Gesetz, Kommentar und Diskussionsbeiträge - JUSLINE Österreich.
http://unsere.de/stgb_188_ueble_nachrede_politische_personen.htm
188 StGB Üble Nachrede gegen Personen des politischen Lebens (Fassung 1998). (1) Wird gegen eine im politischen Leben des Volkes stehende Person öffentlich, in einer Versammlung oder durch Verbreiten von Schriften (§ 11 Abs. 3) eine üble Nachrede (§ 186)
https://www.betriebsrat.com/gesetze/stgb/188
In dieser Rubrik haben wir Ihnen alle relevanten Gesetze für Ihre Betriebsratsarbeit zusammengestellt.