§ 279 StGB, Gebrauch unrichtiger Gesundheitszeugnisse
Paragraph 279 Strafgesetzbuch

Wer, um eine Behörde oder eine Versicherungsgesellschaft über seinen oder eines anderen Gesundheitszustand zu täuschen, von einem Zeugnis der in den §§ 277 und 278 bezeichneten Art Gebrauch macht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.


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Dr. Detlev Sternberg-Lieben - TU Dresden

https://tu-dresden.de/gsw/jura/jfstraf4/ressourcen/dateien/folder-2010-12-21-13...
(Übersicht)[2]. Schutz der Sicherheit und Zuverlässigkeit des Rechtsverkehrs[3], und zwar bezüglich: - Echtheit und Unverfälschtheit[4]: § 267 StGB. - inhaltlicher Wahrheit[5]: §§ 348, 271; 277, 279 StGB. - beweismäßiger Verfügbarkeit/äußerer Unversehrth


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Begriff des Gesundheitszeugnisses iSd § 279 StGB - gesr.de

http://www.gesr.de/gesr_rechtspr_1_2014.pdf
StGB §§ 277, 279. 1. Die Bescheinigung einer approbierten Medizinalper- son ist ein Gesundheitszeugnis i.S.d. §§ 277 ff. StGB, wenn sie Aussagen über den gegenwärtigen Gesundheits- zustand eines Menschen, über frühere Krankheiten so- wie ihre Spuren und

Das Ausstellen unrichtiger Gesundheitszeugnisse - Ärztliche Atteste ...

https://epub.ub.uni-muenchen.de/7475/1/7475.pdf
der besseres Wissen ausstellen, wer den mit Freiheitsstrafe bis zu zwei. Jahren oder mit Geldstrafe bestraft." Flankiert wird dieser Paragraph auf der einen Seite von § 277 StGB, der die Fälschung von Gesundheits zeugnissen mit Freiheitsstrafe bis zu ein

StGB Band 5: §§ 263-358 - Beck Shop

http://www.beck-shop.de/fachbuch/inhaltsverzeichnis/263-358-9783406602955_20112...
Münchener Kommentar zum Strafgesetzbuch: StGB Band 5: §§ 263-358 – Joecks / Miebach / Hefendehl / et al. schnell und ... Dr. Wolfgang Joecks. Dr. Klaus Miebach. Professor an der Universität Greifswald. Richter am Bundesgerichtshof a.D.. Band 5. §§ 263–35

Einverständnis, Einwilligung und mutmaßliche ... - strafrecht-online.org

https://strafrecht-online.org/lehre/ws-2014/strafrecht-at/karteikarten/%C2%A7%2...
Handeln gegen oder ohne den Willen des Opfers voraussetzt (z.B. § 123 StGB: „Eindringen“ bedeutet das ... Wortlaut des § 228 StGB („handelt nur dann rechtswidrig“). ..... 14 KK 279 krit. dazu u.a. NK/Paeffgen Vor §§ 32 ff. Rn. 168a). Der ärztliche Eingri

Leseprobe - Jura Intensiv Verlag

https://verlag.jura-intensiv.de/media/pdf/57/7f/12/Leseprobe_JI30418_strafrecht...
6. Teil – Fahrlässiger Falscheid, Fahrlässige falsche Versicherung an Eides Statt,. § 161 StGB. 279. A. Einleitung. 279. B. Prüfungsschema. 279. C. Systematik und Vertiefung. 279. RECHTSPFLEGEDELIKTE OHNE AUSSAGEDELIKTE (§§ 258, 164, 145d StGB) 282. 1. T


Webseiten zum Paragraphen

§ 279 StGB (Strafgesetzbuch), Bewaffnete Verbindungen - JUSLINE ...

https://www.jusline.at/gesetz/stgb/paragraf/279
279 StGB Bewaffnete Verbindungen - Strafgesetzbuch - Gesetz, Kommentar und Diskussionsbeiträge - JUSLINE Österreich.

§ 279 StGB Gebrauch unrichtiger Gesundheitszeugnisse ... - Buzer.de

https://www.buzer.de/gesetz/6165/a85635.htm
Wer, um eine Behörde oder eine Versicherungsgesellschaft über seinen oder eines anderen Gesundheitszustand zu täuschen, von einem Zeugnis der in den §§ 277 und 278 bezeichneten Art Gebrauch macht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu.

§ 279 StGB - Gebrauch unrichtiger Gesundheitszeugnisse

https://www.rechtswoerterbuch.de/gesetze/stgb/279/
279 StGB - § 279 Gebrauch unrichtiger Gesundheitszeugnisse Wer, um eine Behörde oder eine Versicherungsgesellschaft über seinen oder eines anderen Gesundheitszustand zu täuschen, von einem Zeugnis der in den §§

Art. 279: Einbruchsdiebstahl • Juristische Fakultät • Europa-Universität ...

https://www.rewi.europa-uni.de/de/lehrstuhl/pr/polstrafrecht/plStGB_Onlinekomme...
21.01.2012 - Wer zur Ausführung eines Diebstahls einbricht, wird mit Strafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren bestraft. § 2. Ist der Einbruchsdiebstahl zum Schaden eines Allernächsten begangen worden, wird die Straftat auf Antrag des Verletzten verfolgt.

Das Ausstellen unrichtiger Gesundheitszeugnisse - Ärztekammer ...

https://www.aekno.de/page.asp?pageId=7746&noredir=True
30.11.2009 - Das Gebrauchmachen selbst gehört nicht zum Straftatbestand des § 278 StGB, sondern führt bei entsprechender Täuschungsabsicht des Verwenders und Gutgläubigkeit des Ausstellers möglicherweise nur zu einer Strafbarkeit wegen des Gebrauchs unri


  • Verortung im StGB

    StGBBesonderer Teil: › Dreiundzwanzigster Abschnitt: Urkundenfälschung › § 279

  • Zitatangaben (StGB)

    Periodikum: RGBl
    Zitatstelle: 1871, 127
    Ausfertigung: 1871-05-15
    Stand: Neugefasst durch Bek. v. 13.11.1998 I 3322;

  • Hinweise zum Zitieren

    Als Referenz auf das StGB in einer wissenschaftlichen Arbeit

    § 279 StGB
    § 279 Abs. 1 StGB oder § 279 Abs. I StGB

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