(1) Wer ein Ausweispapier, das für einen anderen ausgestellt ist, zur Täuschung im Rechtsverkehr gebraucht, oder wer zur Täuschung im Rechtsverkehr einem anderen ein Ausweispapier überläßt, das nicht für diesen ausgestellt ist, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft. Der Versuch ist strafbar.
(2) Einem Ausweispapier stehen Zeugnisse und andere Urkunden gleich, die im Verkehr als Ausweis verwendet werden.
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http://www.jura.fu-berlin.de/fachbereich/einrichtungen/strafrecht/emeriti/geppe...
5. Ergebnis: A hat sich nach § 267 I Var. 1 und 3 StGB strafbar gemacht. II. § 274 I Nr. 1 StGB (-), da veränderter Ausweis abgelaufen war (lebensnahe Auslegung, aA vertretbar) und daher keine Beweiseignung (→ keine Urkunde) mehr hatte. III. § 281 StGB (
https://tu-dresden.de/gsw/jura/jfstraf4/ressourcen/dateien/folder-2010-12-21-13...
(Übersicht)[2]. Schutz der Sicherheit und Zuverlässigkeit des Rechtsverkehrs[3], und zwar bezüglich: - Echtheit und Unverfälschtheit[4]: § 267 StGB. - inhaltlicher Wahrheit[5]: §§ 348, 271; 277, 279 StGB. - beweismäßiger Verfügbarkeit/äußerer Unversehrth
https://www.jura.uni-tuebingen.de/professoren_und_dozenten/heinrich/materialien...
Wahrheitsschutz, § 271 StGB u.a.. – Bestandsschutz (= Schutz der äußeren Unversehrtheit der Urkunde), § 274 StGB. – Schutz vor missbräuchlicher Verwendung, § 281 StGB. II. Die Fälschung technischer Aufzeichnungen, § 268 StGB. 1. Rechtsgut: die Sicherheit
http://www.zjs-online.com/dat/artikel/2012_2_545.pdf
dentenwerkes gemäß § 263 Abs. 1 StGB strafbar gemacht haben.1. 1. Tatbestand a) Objektiver Tatbestand. Der objektive Tatbestand liegt vor, wenn A durch Täuschung über Tatsachen bei einer anderen Person einen Irrtum hervor- gerufen hat, der zu einer Vermö
http://heinrich.rewi.hu-berlin.de/doc/strbt2011/45-sonstigeurkundendelikte.pdf
01.10.2011 - Bestandsschutz (= Schutz der äußeren Unversehrtheit der Urkunde): § 274 StGB. – Schutz vor missbräuchlicher Verwendung, § 281 StGB. II. Die Fälschung technischer Aufzeichnungen, § 268 StGB. 1. Rechtsgut: die Sicherheit und Zuverlässigkeit de
http://www.bonner-rechtsjournal.de/fileadmin/pdf/Artikel/2012_01/BRJ_076_2012_J...
281 Abs. 1 StGB. S hat sich des Missbrauchs von Ausweispapieren gem. §. 281 Abs. 1 StGB schuldig gemacht. Ausweispapiere iSd. § 281 StGB sind solche Urkunden, die von einer Behör- de ausgestellt worden sind, um die Identität einer Person zu beweisen6. De
http://www.svr.nomos.de/fileadmin/svr/doc/Aufsatz_SVR_13_10.pdf
281 StGB. Der Fahrer, der eine fremde Fahrerkarte verwendet, macht sich normalerweise nicht wegen Missbrauch von Ausweispapieren nach § 281 StGB strafbar. Steckt der Täter die fremde Fahrerkarte in das Kontrollgerät, scheitert § 281 StGB schon daran, das
http://www.buzer.de/gesetz/6165/a85637.htm
(1) Wer ein Ausweispapier, das für einen anderen ausgestellt ist, zur Täuschung im Rechtsverkehr gebraucht, oder wer zur Täuschung im Rechtsverkehr einem anderen ein Ausweispapier überläßt, das nicht für diesen.
https://strafverteidigung-hamburg.com/1944/missbrauch-von-ausweispapieren-%C2%A...
i.S.d. § 281 StGB? Eine Frau, die den Behindertenausweis ihres Sohnes zur Nutzung eines Sonderparkplatzes verwendet hat obwohl der Sohn bei ihrer Einkaufstour nicht dabei war, musste sich nun vor Gericht verantworten. Die Richter des Amtsgerichts und spä
http://www.wiete-strafrecht.de/User/Inhalt/281_StGB.html
Mißbrauch von Ausweispapieren, § 281 StGB. Hier finden Sie eine Darstellung der BGH-Rechtsprechung zu § 281 StGB.
http://www.strafrechtskanzlei.berlin/docs/missbrauch-von-ausweipapieren.php
Missbrauch von Ausweispapieren, § 281 StGB – Strafverteidiger hilft. Bei Ihnen wurde ein Ausweis eines anderen gefunden und beschlagnahmt, Ihnen wird vorgeworfen, diesen zur Täuschung im Rechtsverkehr gebraucht zu haben. Sie wollen nun wissen, was Sie tu
https://www.ris.bka.gv.at/Dokument.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Dokumentnummer=NOR1...
Abkürzung. StGB. Index. 24/01 Strafgesetzbuch. Text. Aufforderung zum Ungehorsam gegen Gesetze. § 281. Wer in einem Druckwerk, im Rundfunk oder sonst auf eine Weise, daß es einer breiten Öffentlichkeit zugänglich wird, zum allgemeinen Ungehorsam gegen ei