§ 281 StGB, Mißbrauch von Ausweispapieren
Paragraph 281 Strafgesetzbuch

(1) Wer ein Ausweispapier, das für einen anderen ausgestellt ist, zur Täuschung im Rechtsverkehr gebraucht, oder wer zur Täuschung im Rechtsverkehr einem anderen ein Ausweispapier überläßt, das nicht für diesen ausgestellt ist, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft. Der Versuch ist strafbar.


(2) Einem Ausweispapier stehen Zeugnisse und andere Urkunden gleich, die im Verkehr als Ausweis verwendet werden.


Benachbarte Paragraphen


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I. § 267 I Var.1 und 3 StGB durch Herstellen eines gefälschten ...

http://www.jura.fu-berlin.de/fachbereich/einrichtungen/strafrecht/emeriti/geppe...
5. Ergebnis: A hat sich nach § 267 I Var. 1 und 3 StGB strafbar gemacht. II. § 274 I Nr. 1 StGB (-), da veränderter Ausweis abgelaufen war (lebensnahe Auslegung, aA vertretbar) und daher keine Beweiseignung (→ keine Urkunde) mehr hatte. III. § 281 StGB (

Dr. Detlev Sternberg-Lieben - TU Dresden

https://tu-dresden.de/gsw/jura/jfstraf4/ressourcen/dateien/folder-2010-12-21-13...
(Übersicht)[2]. Schutz der Sicherheit und Zuverlässigkeit des Rechtsverkehrs[3], und zwar bezüglich: - Echtheit und Unverfälschtheit[4]: § 267 StGB. - inhaltlicher Wahrheit[5]: §§ 348, 271; 277, 279 StGB. - beweismäßiger Verfügbarkeit/äußerer Unversehrth


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49. Sonstige Urkundendelikte [Arbeitsblatt]

https://www.jura.uni-tuebingen.de/professoren_und_dozenten/heinrich/materialien...
Wahrheitsschutz, § 271 StGB u.a.. – Bestandsschutz (= Schutz der äußeren Unversehrtheit der Urkunde), § 274 StGB. – Schutz vor missbräuchlicher Verwendung, § 281 StGB. II. Die Fälschung technischer Aufzeichnungen, § 268 StGB. 1. Rechtsgut: die Sicherheit

Übungsfall: Drei Freunde in der Mensa - ZJS

http://www.zjs-online.com/dat/artikel/2012_2_545.pdf
dentenwerkes gemäß § 263 Abs. 1 StGB strafbar gemacht haben.1. 1. Tatbestand a) Objektiver Tatbestand. Der objektive Tatbestand liegt vor, wenn A durch Täuschung über Tatsachen bei einer anderen Person einen Irrtum hervor- gerufen hat, der zu einer Vermö

Sonstige Urkundendelikte, §§ 268 ff. StGB

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01.10.2011 - Bestandsschutz (= Schutz der äußeren Unversehrtheit der Urkunde): § 274 StGB. – Schutz vor missbräuchlicher Verwendung, § 281 StGB. II. Die Fälschung technischer Aufzeichnungen, § 268 StGB. 1. Rechtsgut: die Sicherheit und Zuverlässigkeit de

Examensklausur: Am Aachener Weiher - Bonner Rechtsjournal

http://www.bonner-rechtsjournal.de/fileadmin/pdf/Artikel/2012_01/BRJ_076_2012_J...
281 Abs. 1 StGB. S hat sich des Missbrauchs von Ausweispapieren gem. §. 281 Abs. 1 StGB schuldig gemacht. Ausweispapiere iSd. § 281 StGB sind solche Urkunden, die von einer Behör- de ausgestellt worden sind, um die Identität einer Person zu beweisen6. De

Die Strafbarkeit von Fahrerkartenmanipulationen - (SVR), Zeitschrift ...

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§ 281 StGB Mißbrauch von Ausweispapieren Strafgesetzbuch - Buzer.de

http://www.buzer.de/gesetz/6165/a85637.htm
(1) Wer ein Ausweispapier, das für einen anderen ausgestellt ist, zur Täuschung im Rechtsverkehr gebraucht, oder wer zur Täuschung im Rechtsverkehr einem anderen ein Ausweispapier überläßt, das nicht für diesen.

Missbrauch von Ausweispapieren | Strafverteidigung Hamburg ...

https://strafverteidigung-hamburg.com/1944/missbrauch-von-ausweispapieren-%C2%A...
i.S.d. § 281 StGB? Eine Frau, die den Behindertenausweis ihres Sohnes zur Nutzung eines Sonderparkplatzes verwendet hat obwohl der Sohn bei ihrer Einkaufstour nicht dabei war, musste sich nun vor Gericht verantworten. Die Richter des Amtsgerichts und spä

§ 281 StGB - Mißbrauch von Ausweispapieren - wiete-strafrecht

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Mißbrauch von Ausweispapieren, § 281 StGB. Hier finden Sie eine Darstellung der BGH-Rechtsprechung zu § 281 StGB.

Missbrauch von Ausweispapieren, § 281 StGB - Strafrechtskanzlei ...

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Missbrauch von Ausweispapieren, § 281 StGB – Strafverteidiger hilft. Bei Ihnen wurde ein Ausweis eines anderen gefunden und beschlagnahmt, Ihnen wird vorgeworfen, diesen zur Täuschung im Rechtsverkehr gebraucht zu haben. Sie wollen nun wissen, was Sie tu

RIS - Strafgesetzbuch § 281 - Bundesrecht konsolidiert

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Abkürzung. StGB. Index. 24/01 Strafgesetzbuch. Text. Aufforderung zum Ungehorsam gegen Gesetze. § 281. Wer in einem Druckwerk, im Rundfunk oder sonst auf eine Weise, daß es einer breiten Öffentlichkeit zugänglich wird, zum allgemeinen Ungehorsam gegen ei


  • Verortung im StGB

    StGBBesonderer Teil: › Dreiundzwanzigster Abschnitt: Urkundenfälschung › § 281

  • Zitatangaben (StGB)

    Periodikum: RGBl
    Zitatstelle: 1871, 127
    Ausfertigung: 1871-05-15
    Stand: Neugefasst durch Bek. v. 13.11.1998 I 3322;

  • Hinweise zum Zitieren

    Als Referenz auf das StGB in einer wissenschaftlichen Arbeit

    § 281 StGB
    § 281 Abs. 1 StGB oder § 281 Abs. I StGB
    § 281 Abs. 2 StGB oder § 281 Abs. II StGB

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