Wer unter der ihm nicht zustehenden Bezeichnung als Arzt oder als eine andere approbierte Medizinalperson oder unberechtigt unter dem Namen solcher Personen ein Zeugnis über seinen oder eines anderen Gesundheitszustand ausstellt oder ein derartiges echtes Zeugnis verfälscht und davon zur Täuschung von Behörden oder Versicherungsgesellschaften Gebrauch macht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.
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https://tu-dresden.de/gsw/jura/jfstraf4/ressourcen/dateien/folder-2010-12-21-13...
(Übersicht)[2]. Schutz der Sicherheit und Zuverlässigkeit des Rechtsverkehrs[3], und zwar bezüglich: - Echtheit und Unverfälschtheit[4]: § 267 StGB. - inhaltlicher Wahrheit[5]: §§ 348, 271; 277, 279 StGB. - beweismäßiger Verfügbarkeit/äußerer Unversehrth
http://www.jura.fu-berlin.de/fachbereich/einrichtungen/strafrecht/emeriti/geppe...
bb) Insoweit A dem X mit einem Unterlassen drohte, stellt sich die Frage, ob hierfür eine Garantenstellung iSd § 13 StGB im Verhältnis zum Bedrohten erforderlich ist. (1) Nach der früher vertretenen Rechtspflichttheorie (vertreten von RGSt. 14, 264 (265)
https://www.jura.uni-bonn.de/fileadmin/Fachbereich_Rechtswissenschaft/Einrichtu...
Dauerdelikten (z.B. §§ 123, 239, 316 StGB),. • mehraktigen Delikten (z.B. § 277 StGB),. In Fall 3 hat A zunächst ein Zeugnis unter der ihm nicht zustehenden Bezeichnung als Arzt verfälscht und anschließend damit die Versicherungsgesellschaft seines Freun
https://www.str4.rw.fau.de/files/2017/06/Schriftenverzeichnis-Homepage.pdf
3. zu BGH, Urt. v. 8.12.2016 (1 StR 351/16) – Fehlerhafte Strafzumes- sungserwägungen (Doppelverwertungsverbot gem. § 46 III StGB), in: NStZ 2017, S. 277 – 280. VI. Rezensionen. 1. Anna Luczak, Organisierte Kriminalität im internationalen Kontext. Konzep
http://www.gesr.de/gesr_rechtspr_1_2014.pdf
StGB §§ 277, 279. 1. Die Bescheinigung einer approbierten Medizinalper- son ist ein Gesundheitszeugnis i.S.d. §§ 277 ff. StGB, wenn sie Aussagen über den gegenwärtigen Gesundheits- zustand eines Menschen, über frühere Krankheiten so- wie ihre Spuren und
http://dipbt.bundestag.de/doc/btd/04/006/0400650.pdf
Entwurf eines Strafgesetzbuches (StGB). E 1962 mit Begründung (Anlage 1). Ich bitte, die Beschlußfassung des ..... Wahlperiode. Drucksache IV/650. §§. Achter Titel. Jagd- und Fischwilderei. Jagdwilderei. 276. Schwere Jagdwilderei. 277. Gewerbsmäßige Jagd
https://epub.ub.uni-muenchen.de/7475/1/7475.pdf
Gesundheitszustand eines Menschen. 2^11 Gebrauch bei einer Behörde oder Versicherungsgesellschaft wi der besseres Wissen ausstellen, wer den mit Freiheitsstrafe bis zu zwei. Jahren oder mit Geldstrafe bestraft." Flankiert wird dieser Paragraph auf der ei
https://www.jusline.at/gesetz/stgb/paragraf/277
277 StGB Verbrecherisches Komplott - Strafgesetzbuch - Gesetz, Kommentar und Diskussionsbeiträge - JUSLINE Österreich.
https://openjur.de/g/stgb/277.html
277 Fälschung von Gesundheitszeugnissen →. Wer unter der ihm nicht zustehenden Bezeichnung als Arzt oder als eine andere approbierte Medizinalperson oder unberechtigt unter dem Namen solcher Personen ein Zeugnis über seinen oder eines anderen Gesundheits
https://www.buzer.de/gesetz/6165/a85633.htm
Wer unter der ihm nicht zustehenden Bezeichnung als Arzt oder als eine andere approbierte Medizinalperson oder unberechtigt unter dem Namen solcher Personen ein Zeugnis über seinen oder eines anderen Gesundheitszustand ausstellt oder ein derartiges echte
https://rdb.manz.at/document/ris.n.NOR12039301
Typ, RIS - Norm - Bundesgesetz. Datum/Gültigkeitszeitraum, In Kraft seit 01.01.1998 bis 30.04.2004. Publiziert von, Bundeskanzleramt Österreich. Fundstelle, § 277 StGB, idF BGBl I 112/1997 ...
https://rdb.manz.at/document/ris.n.NOR40050410
Typ, RIS - Norm - Bundesgesetz. Datum/Gültigkeitszeitraum, In Kraft seit 01.05.2004 bis 31.12.2007. Publiziert von, Bundeskanzleramt Österreich. Fundstelle, § 277 StGB, idF BGBl I 15/2004 ...