§ 277 StGB, Fälschung von Gesundheitszeugnissen
Paragraph 277 Strafgesetzbuch

Wer unter der ihm nicht zustehenden Bezeichnung als Arzt oder als eine andere approbierte Medizinalperson oder unberechtigt unter dem Namen solcher Personen ein Zeugnis über seinen oder eines anderen Gesundheitszustand ausstellt oder ein derartiges echtes Zeugnis verfälscht und davon zur Täuschung von Behörden oder Versicherungsgesellschaften Gebrauch macht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.


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Dr. Detlev Sternberg-Lieben - TU Dresden

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(Übersicht)[2]. Schutz der Sicherheit und Zuverlässigkeit des Rechtsverkehrs[3], und zwar bezüglich: - Echtheit und Unverfälschtheit[4]: § 267 StGB. - inhaltlicher Wahrheit[5]: §§ 348, 271; 277, 279 StGB. - beweismäßiger Verfügbarkeit/äußerer Unversehrth

Fall 14: Der Ladendetektiv

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Kriterien der Handlungseinheit Der Begriff - jura | Uni Bonn

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Dauerdelikten (z.B. §§ 123, 239, 316 StGB),. • mehraktigen Delikten (z.B. § 277 StGB),. In Fall 3 hat A zunächst ein Zeugnis unter der ihm nicht zustehenden Bezeichnung als Arzt verfälscht und anschließend damit die Versicherungsgesellschaft seines Freun

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Begriff des Gesundheitszeugnisses iSd § 279 StGB - gesr.de

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Entwurf eines Strafgesetzbuches (StGB). E 1962 mit Begründung (Anlage 1). Ich bitte, die Beschlußfassung des ..... Wahlperiode. Drucksache IV/650. §§. Achter Titel. Jagd- und Fischwilderei. Jagdwilderei. 276. Schwere Jagdwilderei. 277. Gewerbsmäßige Jagd

Das Ausstellen unrichtiger Gesundheitszeugnisse - Ärztliche Atteste ...

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§ 277 StGB (Strafgesetzbuch), Verbrecherisches Komplott - JUSLINE ...

https://www.jusline.at/gesetz/stgb/paragraf/277
277 StGB Verbrecherisches Komplott - Strafgesetzbuch - Gesetz, Kommentar und Diskussionsbeiträge - JUSLINE Österreich.

§ 277 StGB - Fälschung von Gesundheitszeugnissen - openJur

https://openjur.de/g/stgb/277.html
277 Fälschung von Gesundheitszeugnissen →. Wer unter der ihm nicht zustehenden Bezeichnung als Arzt oder als eine andere approbierte Medizinalperson oder unberechtigt unter dem Namen solcher Personen ein Zeugnis über seinen oder eines anderen Gesundheits

§ 277 StGB Fälschung von Gesundheitszeugnissen Strafgesetzbuch

https://www.buzer.de/gesetz/6165/a85633.htm
Wer unter der ihm nicht zustehenden Bezeichnung als Arzt oder als eine andere approbierte Medizinalperson oder unberechtigt unter dem Namen solcher Personen ein Zeugnis über seinen oder eines anderen Gesundheitszustand ausstellt oder ein derartiges echte

§ 277 StGB: RDB Rechtsdatenbank

https://rdb.manz.at/document/ris.n.NOR12039301
Typ, RIS - Norm - Bundesgesetz. Datum/Gültigkeitszeitraum, In Kraft seit 01.01.1998 bis 30.04.2004. Publiziert von, Bundeskanzleramt Österreich. Fundstelle, § 277 StGB, idF BGBl I 112/1997 ...

§ 277 StGB: RDB Rechtsdatenbank - Manz

https://rdb.manz.at/document/ris.n.NOR40050410
Typ, RIS - Norm - Bundesgesetz. Datum/Gültigkeitszeitraum, In Kraft seit 01.05.2004 bis 31.12.2007. Publiziert von, Bundeskanzleramt Österreich. Fundstelle, § 277 StGB, idF BGBl I 15/2004 ...


  • Verortung im StGB

    StGBBesonderer Teil: › Dreiundzwanzigster Abschnitt: Urkundenfälschung › § 277

  • Zitatangaben (StGB)

    Periodikum: RGBl
    Zitatstelle: 1871, 127
    Ausfertigung: 1871-05-15
    Stand: Neugefasst durch Bek. v. 13.11.1998 I 3322;

  • Hinweise zum Zitieren

    Als Referenz auf das StGB in einer wissenschaftlichen Arbeit

    § 277 StGB
    § 277 Abs. 1 StGB oder § 277 Abs. I StGB

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