(1) Wer als Amtsträger, der zur Mitwirkung bei der Vollstreckung einer Freiheitsstrafe, einer freiheitsentziehenden Maßregel der Besserung und Sicherung oder einer behördlichen Verwahrung berufen ist, eine solche Strafe, Maßregel oder Verwahrung vollstreckt, obwohl sie nach dem Gesetz nicht vollstreckt werden darf, wird mit Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren, in minder schweren Fällen mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft.
(2) Handelt der Täter leichtfertig, so ist die Strafe Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder Geldstrafe.
(3) Wer, abgesehen von den Fällen des Absatzes 1, als Amtsträger, der zur Mitwirkung bei der Vollstreckung einer Strafe oder einer Maßnahme (§ 11 Abs. 1 Nr. 8) berufen ist, eine Strafe oder Maßnahme vollstreckt, obwohl sie nach dem Gesetz nicht vollstreckt werden darf, wird mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft. Ebenso wird bestraft, wer als Amtsträger, der zur Mitwirkung bei der Vollstreckung
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https://www.jura.uni-bonn.de/fileadmin/Fachbereich_Rechtswissenschaft/Einrichtu...
Klausur S 345 Strafrecht SS 2013. Friedrich Toepel. 4,7. 1. 0. 7. 17. 45. 56. Æ. 16. 13-15. 10-12. 7-9. 4-6. 0-3. Erster Tatkomplex: Das Geschehen in der Kneipe; A. Strafbarkeit des W; I. § 185 StGB gegen A und B durch das Schild; Objektiver Tatbestand;
http://newsletter.rakba.de/media/2012/08/345.pdf
13.08.2012 - www.brak.de. Deutschland. Mail zentrale@brak.de. Belgien. Mail brak.bxl@brak.eu. Bundesrechtsanwaltskammer. Littenstraße 9 | 10179 Berlin. An alle Rechtsanwaltskammern. BRAK-Nr. 345/2012. K I StGB § 263. K I GwG. Rechtsanwalt Frank Johnigk j
http://brd-schwindel.ru/download/RECHTSKUNDE/STGB-11-344-345-358.pdf
Strafgesetzbuch (StGB). § 11 Personen- und Sachbegriffe. (1) Im Sinne dieses Gesetzes ist. 2. Amtsträger: wer nach deutschem Recht a). Beamter oder ... Disziplinarverfahren oder einem ehrengerichtlichen oder berufsgerichtlichen. Verfahren berufen ist. De
https://www.hrr-strafrecht.de/hrr/3/03/3-345-03.pdf
Zitiervorschlag:BGH HRRS 2004 Nr. 184, Rn. X. BGH 3 StR 345/03 - Beschluss vom 11. November 2003 (LG Itzehoe). Schwerer Raub (ungeladene Schreckschusspistole; Waffe; Verwendung eines anderen gefährlichen. Werkzeugs: In-der-Hand-Halten; Beisichführen); BG
http://www.beck-shop.de/fachbuch/inhaltsverzeichnis/263-358-9783406602955_20112...
Münchener Kommentar zum Strafgesetzbuch: StGB Band 5: §§ 263-358 – Joecks / Miebach / Hefendehl / et al. schnell und portofrei ... Dr. Wolfgang Joecks. Dr. Klaus Miebach. Professor an der Universität Greifswald. Richter am Bundesgerichtshof a.D.. Band 5.
http://www.hamburg.de/contentblob/4104518/data/zustaendigkeitszuweisung.pdf
Unterlassen der Dienstleistung § 336 StGB. - Schiedsrichtervergütung § 337 StGB. - Rechtsbeugung § 339 StGB. - Körperverletzung im Amt (§ 224 bis 229 StGB gelten entsprechend) § 340 StGB. – Aussageerpressung § 343 StGB. - Verfolgung Unschuldiger § 344 St
http://www.strafgesetzbuch-stgb.de/stgb/345.html
13.11.1998 - 345 StGB Vollstreckung gegen Unschuldige. (1) Wer als Amtsträger, der zur Mitwirkung bei der Vollstreckung einer Freiheitsstrafe, einer freiheitsentziehenden Maßregel der Besserung und Sicherung oder einer behördlichen Verwahrung berufen ist
https://www.betriebsrat.com/gesetze/stgb/345
In dieser Rubrik haben wir Ihnen alle relevanten Gesetze für Ihre Betriebsratsarbeit zusammengestellt.
https://www.heise.de/forum/tree-mode-toggle/r-eNoNjc1OA0EMg99l72mgXQ70BkJFqOoFe...
Edit: das sind übrigens Offizialdelikte, der Staatsanwalt müsste bei entsprechendem Verdachtsmoment auch ohne Anzeige tätig werden... § 344 Verfolgung Unschuldiger (1) Wer als Amtsträger, der zur Mitwirkung an einem Strafverfahren, abgesehen von dem Verf
https://datenbank.nwb.de/Dokument/Anzeigen/136684_345/
30.10.2017 - 345 Vollstreckung gegen Unschuldige. (1) Wer als Amtsträger, der zur Mitwirkung bei der Vollstreckung einer Freiheitsstrafe, einer freiheitsentziehenden Maßregel der Besserung und Sicherung oder einer behördlichen Verwahrung berufen ist, ein
http://www.rechtslexikon.net/d/vollstreckung-gegen-unschuldige/vollstreckung-ge...
In Ergänzung der Strafvorschrift gegen Verfolgung Unschuldiger (§ 344 StGB) bedroht § 345 StGB den zur Mitwirkung bei der Strafvollstreckung oder einer behördlichen Verwahrung berufenen Amtsträger mit Strafe, der eine gesetzlich unzulässige Vollstreckung