§ 345 StGB, Vollstreckung gegen Unschuldige
Paragraph 345 Strafgesetzbuch

(1) Wer als Amtsträger, der zur Mitwirkung bei der Vollstreckung einer Freiheitsstrafe, einer freiheitsentziehenden Maßregel der Besserung und Sicherung oder einer behördlichen Verwahrung berufen ist, eine solche Strafe, Maßregel oder Verwahrung vollstreckt, obwohl sie nach dem Gesetz nicht vollstreckt werden darf, wird mit Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren, in minder schweren Fällen mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft.


(2) Handelt der Täter leichtfertig, so ist die Strafe Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder Geldstrafe.


(3) Wer, abgesehen von den Fällen des Absatzes 1, als Amtsträger, der zur Mitwirkung bei der Vollstreckung einer Strafe oder einer Maßnahme (§ 11 Abs. 1 Nr. 8) berufen ist, eine Strafe oder Maßnahme vollstreckt, obwohl sie nach dem Gesetz nicht vollstreckt werden darf, wird mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft. Ebenso wird bestraft, wer als Amtsträger, der zur Mitwirkung bei der Vollstreckung

1.
eines Jugendarrestes,
2.
einer Geldbuße oder Nebenfolge nach dem Ordnungswidrigkeitenrecht,
3.
eines Ordnungsgeldes oder einer Ordnungshaft oder
4.
einer Disziplinarmaßnahme oder einer ehrengerichtlichen oder berufsgerichtlichen Maßnahme
berufen ist, eine solche Rechtsfolge vollstreckt, obwohl sie nach dem Gesetz nicht vollstreckt werden darf. Der Versuch ist strafbar.


Benachbarte Paragraphen


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Präsentationen zum Paragraphen

Klausur Nr. 5 Strafrecht WS 2007/2008 - jura | Uni Bonn

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Klausur S 345 Strafrecht SS 2013. Friedrich Toepel. 4,7. 1. 0. 7. 17. 45. 56. Æ. 16. 13-15. 10-12. 7-9. 4-6. 0-3. Erster Tatkomplex: Das Geschehen in der Kneipe; A. Strafbarkeit des W; I. § 185 StGB gegen A und B durch das Schild; Objektiver Tatbestand;


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Strafgesetzbuch (StGB) - Der BRD-Schwindel

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Zitiervorschlag:BGH HRRS 2004 Nr. 184, Rn. X. BGH 3 StR 345/03 - Beschluss vom 11. November 2003 (LG Itzehoe). Schwerer Raub (ungeladene Schreckschusspistole; Waffe; Verwendung eines anderen gefährlichen. Werkzeugs: In-der-Hand-Halten; Beisichführen); BG

StGB Band 5: §§ 263-358 - Beck Shop

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Zuständigkeitszuweisung - Hamburg.de

http://www.hamburg.de/contentblob/4104518/data/zustaendigkeitszuweisung.pdf
Unterlassen der Dienstleistung § 336 StGB. - Schiedsrichtervergütung § 337 StGB. - Rechtsbeugung § 339 StGB. - Körperverletzung im Amt (§ 224 bis 229 StGB gelten entsprechend) § 340 StGB. – Aussageerpressung § 343 StGB. - Verfolgung Unschuldiger § 344 St


Webseiten zum Paragraphen

§ 345 StGB Vollstreckung gegen Unschuldige - Strafgesetzbuch (StGB)

http://www.strafgesetzbuch-stgb.de/stgb/345.html
13.11.1998 - 345 StGB Vollstreckung gegen Unschuldige. (1) Wer als Amtsträger, der zur Mitwirkung bei der Vollstreckung einer Freiheitsstrafe, einer freiheitsentziehenden Maßregel der Besserung und Sicherung oder einer behördlichen Verwahrung berufen ist

StGB § 345 Vollstreckung gegen Unschuldige | W.A.F. - betriebsrat.com

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Vollstreckung gegen Unschuldige - Rechtslexikon

http://www.rechtslexikon.net/d/vollstreckung-gegen-unschuldige/vollstreckung-ge...
In Ergänzung der Strafvorschrift gegen Verfolgung Unschuldiger (§ 344 StGB) bedroht § 345 StGB den zur Mitwirkung bei der Strafvollstreckung oder einer behördlichen Verwahrung berufenen Amtsträger mit Strafe, der eine gesetzlich unzulässige Vollstreckung


  • Verortung im StGB

    StGBBesonderer Teil: › Dreißigster Abschnitt: Straftaten im Amt › § 345

  • Zitatangaben (StGB)

    Periodikum: RGBl
    Zitatstelle: 1871, 127
    Ausfertigung: 1871-05-15
    Stand: Neugefasst durch Bek. v. 13.11.1998 I 3322;

  • Hinweise zum Zitieren

    Als Referenz auf das StGB in einer wissenschaftlichen Arbeit

    § 345 StGB
    § 345 Abs. 1 StGB oder § 345 Abs. I StGB
    § 345 Abs. 2 StGB oder § 345 Abs. II StGB
    § 345 Abs. 3 StGB oder § 345 Abs. III StGB

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