(1) Wer als Amtsträger, der zur Mitwirkung an einem Strafverfahren, abgesehen von dem Verfahren zur Anordnung einer nicht freiheitsentziehenden Maßnahme (§ 11 Abs. 1 Nr. 8), berufen ist, absichtlich oder wissentlich einen Unschuldigen oder jemanden, der sonst nach dem Gesetz nicht strafrechtlich verfolgt werden darf, strafrechtlich verfolgt oder auf eine solche Verfolgung hinwirkt, wird mit Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren, in minder schweren Fällen mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft. Satz 1 gilt sinngemäß für einen Amtsträger, der zur Mitwirkung an einem Verfahren zur Anordnung einer behördlichen Verwahrung berufen ist.
(2) Wer als Amtsträger, der zur Mitwirkung an einem Verfahren zur Anordnung einer nicht freiheitsentziehenden Maßnahme (§ 11 Abs. 1 Nr. 8) berufen ist, absichtlich oder wissentlich jemanden, der nach dem Gesetz nicht strafrechtlich verfolgt werden darf, strafrechtlich verfolgt oder auf eine solche Verfolgung hinwirkt, wird mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft. Satz 1 gilt sinngemäß für einen Amtsträger, der zur Mitwirkung an
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http://www.maulkorbzwang.de/Briefe/kaempfen/Anzeige143II_StGB.DOC
18.01.2006 - 240, 253, 344 StGB. Begründung: Ich bin seit dem TT.MM.JJJJ Halter eines Hundes der Rasse ….., der bereits …. (Anzahl) Wesensprüfungen nach der Hess. HundeVO z.Z. v. 22.01.2003 (GVBl. I., S. 54 ff.) bzw. deren 3 Vorgängerregelungen positiv b
https://www.uni-potsdam.de/fileadmin01/projects/ls-mitsch/Examen/58.pdf
Verfolgung Unschuldiger, § 344 Abs. 1 StGB a) Objektiver Tatbestand aa) S ist als Staatsanwalt Beamter im beamtenrechtlichen Sinn und daher Amtsträger, § 11. Abs. 1 Nr. 2 a StGB. bb) Als Staatsanwalt ist S zur Mitwirkung an dem Strafverfahren gegen P ber
https://www.kmk-pad.org/fileadmin/Dateien/download/VERANSTALTUNGSDOKU/PAD-Facht...
12.05.2015 - das Cyber-Mobbing stattfindet, können unter anderem die folgenden. Straftatbestände verwirklicht werden: a) Beleidigung, § 185 StGB b) Üble Nachrede, § 186 StGB c) Verleumdung, § 187 StGB d) Nötigung, § 240 StGB e) Bedrohung, § 241 StGB f) N
https://www.hrr-strafrecht.de/hrr/2/07/2-344-07.pdf
BGH 2 StR 344/07 - Beschluss vom 10. August 2007 (LG Gera). Unterbringung in einer Entziehungsanstalt (Hang zum übermäßigen Genuss von Rauschmitteln;. Beschaffungskriminalität); erhebliche Verminderung der Schuldfähigkeit wegen. Betäubungsmittelabhängigk
https://www.rewi.europa-uni.de/de/lehrstuhl/sr/krimirecht/mitarbeiter/Halecker/...
03.02.2015 - StGB durch § 212 I. StGB im Wege der Gesetzeskonkurrenz „Subsidiarität“ verdrängt.) Dr. Dela-Madeleine Halecker. 5. Täterschaft/Teilnahme – Fall 3. B Strafbarkeit von A und B. I. aus §§ 212 I, 25 II StGB. 1. TB. Erfolgseintritt (+) D ist tot
https://tu-dresden.de/gsw/jura/jfstraf4/ressourcen/dateien/dateien/T-344terscha...
I. Versuchter Mord, §§ 212, 211, 22, 23 StGB. Indem M seiner Ehefrau eine vergiftete Mahlzeit vorsetzte, könnte er sich wegen versuchten Mordes strafbar gemacht haben. 1. Eine vollendete Tat liegt nicht vor, da F nichts zu sich genommen hat. 2. Der Versu
https://www.frag-einen-anwalt.de/Strafantrag-wegen-Verfolgung-Unschuldiger-nach...
13.12.2010 - Da ich die Tat nicht begangen habe, möchte ich es bei einem Einspruch nicht belassen, sondern möchte Strafantrag stellen wegen Verfolung Unschuldiger nach § 344 StGB. Von genügend Beispielen, dass Amtsträger verurteilt wurden, liest man, tro
https://datenbank.nwb.de/Dokument/Anzeigen/136684_344/
30.10.2017 - 344 Verfolgung Unschuldiger. (1) 1Wer als Amtsträger, der zur Mitwirkung an einem Strafverfahren, abgesehen von dem Verfahren zur Anordnung einer nicht freiheitsentziehenden Maßnahme (§ 11 Abs. 1 Nr. 8), berufen ist, absichtlich oder wissent
https://www.heise.de/forum/Telepolis/Kommentare/Edathy-Staatsanwaltschaft-agier...
Das Strafrecht sieht durchaus Sanktionen für übereifrige. Staatsanwälte vor: > http://dejure.org/gesetze/StGB/344.html 10 Jahre Maximalstrafe, das ist kein Kavaliersdelikt. Offensichtlich herrschte schon im Oktober/November beim BKA Klarheit über die. Le
https://www.123recht.net/-344-StGB-Verfolgung-Unschuldiger-__f43403.html
344 StGB Verfolgung Unschuldiger - Hallo Forumsteilnehmer, ich bin bei meiner täglichen Arbeit öfters damit konfrontiert, mich...
https://www.heise.de/forum/tree-mode-toggle/r-eNodjMFOAzEMBf9l766h7F56REI9UPWCo...
Was haben wir denn da: § 344 StGB, Verfolgung Unschuldiger. http://dejure.org/gesetze/StGB/344.html. (1) Wer als Amtsträger, der zur Mitwirkung an einem Strafverfahren, abgesehen von dem Verfahren zur Anordnung einer nicht freiheitsentziehenden Maßnahme