(1) Wer als Amtsträger, der zur Mitwirkung an
(2) In minder schweren Fällen ist die Strafe Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren.
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http://www.uni-regensburg.de/Fakultaeten/Jura/schroeder/download/klk04n25ls.pdf
Rechtsbeugung, § 339 StGB. V ist zwar Amtsträger, § 11 I Nr. 2 lit. a StGB. Die Vernehmung ist aber keine Rechtssa- che i.S.v. § 339 StGB. 2. Aussageerpressung, § 343 I Nr. 1 StGB a) Objektiver Tb. Strafbar macht sich nur ein Amtsträger, der zur Mitwirku
https://www.jura.uni-bonn.de/fileadmin/Fachbereich_Rechtswissenschaft/Einrichtu...
Beispiele: §§ 212, 223, 323c StGB). ➢ „Sonderdelikte“ sind Straftaten, die nur derjenige verwirklichen kann, der die besonderen personenbezogenen Voraussetzungen erfüllt, unter denen die Verwirklichung des. Tatbestands zu vermeiden ist (Beispiel: Amtsträ
https://www.uni-potsdam.de/fileadmin01/projects/ls-mitsch/Examen/61.pdf
19.10.2013 - Aussageerpressung, § 343 Abs. 1 StGB. Es ist umstritten, ob dieser Straftatbestand erfüllt ist (vgl. dazu z. B. Ellbogen Jura 2005, 339). Überwiegend wird das zu Recht verneint, will der Täter nicht handelt, um eine Aussage in dem und für da
http://www.zis-online.com/dat/artikel/2015_3_909.pdf
Aussageerpressung (§ 343 StGB), um anschließend überprüfen zu können, ob die „Verständigung im Strafverfahren“ mit umfasst wird. Die oben genannte. Aussage wird ohne Weiteres in dem einen oder anderen Sin- ne getroffen. Im Laufe meiner Ausführungen wird
http://www.jura.uni-mainz.de/erb/Dateien/Daschner-Stellungnahme.pdf
09.12.2004 - Dabei handelt es sich um die Nötigung (§ 240 StGB) und um die. Körperverletzungsdelikte (§§ 223 ff. StGB, bei Amtsträgern in Verbindung mit § 340. StGB; die gesetzlichen Voraussetzungen einer Aussageerpressung nach § 343 StGB sind hingegen n
http://www.lawww.de/Library/stgb/343.htm
343 Aussageerpressung. (1) Wer als Amtsträger, der zur Mitwirkung an. 1. einem Strafverfahren, einem Verfahren zur Anordnung einer behördlichen Verwahrung,. 2. einem Bußgeldverfahren oder. 3. einem Disziplinarverfahren oder einem ehrengerichtlichen oder
http://unsere.de/stgb_343_folterverbot.htm
343 StGB Folterverbot, Aussageerpressung. www.initiative-dialog.de. (1) Wer als Amtsträger, der zur Mitwirkung an. 1. einem Strafverfahren, einem Verfahren zur Anordnung einer behördlichen Verwahrung,. 2. einem Bußgeldverfahren oder. 3. einem Disziplinar
http://www.rechtslexikon.net/d/aussageerpressung/aussageerpressung.htm
343 StGB) ist der Straftatbestand, bei dem ein Amtsträger im Rahmen eines Strafverfahrens, eines Bußgeldverfahrens, eines Disziplinarverfahrens, eines Ehrengerichtsverfahrens oder eines Berufsgerichtsverfahrens einen anderen körperlich misshandelt, gegen
https://www.antifolterkonvention.de/strafbarkeit-der-folter-3388/
343 StGB (Aussageerpressung) stellt ferner unerlaubte Methoden bei Vernehmungen in Strafverfahren, Bußgeldverfahren, Disziplinarverfahren oderberufsgerichtlichen Verfahren unter Strafe. Nach § 343 StGB macht sich ein Amtsträger strafbar, der zur Mitwirku
https://datenbank.nwb.de/Dokument/Anzeigen/136684_343/
30.10.2017 - 343 Aussageerpressung. (1) Wer als Amtsträger, der zur Mitwirkung an. einem Strafverfahren, einem Verfahren zur Anordnung einer behördlichen Verwahrung,. einem Bußgeldverfahren oder. einem Disziplinarverfahren oder einem ehrengerichtlichen o