§ 343 StGB, Aussageerpressung
Paragraph 343 Strafgesetzbuch

(1) Wer als Amtsträger, der zur Mitwirkung an

1.
einem Strafverfahren, einem Verfahren zur Anordnung einer behördlichen Verwahrung,
2.
einem Bußgeldverfahren oder
3.
einem Disziplinarverfahren oder einem ehrengerichtlichen oder berufsgerichtlichen Verfahren
berufen ist, einen anderen körperlich mißhandelt, gegen ihn sonst Gewalt anwendet, ihm Gewalt androht oder ihn seelisch quält, um ihn zu nötigen, in dem Verfahren etwas auszusagen oder zu erklären oder dies zu unterlassen, wird mit Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren bestraft.


(2) In minder schweren Fällen ist die Strafe Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren.


Benachbarte Paragraphen


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PDF Dokumente zum Paragraphen

Prof. Dr. Bernd von Heintschel-Heinegg WS 2004 ... - Uni Regensburg

http://www.uni-regensburg.de/Fakultaeten/Jura/schroeder/download/klk04n25ls.pdf
Rechtsbeugung, § 339 StGB. V ist zwar Amtsträger, § 11 I Nr. 2 lit. a StGB. Die Vernehmung ist aber keine Rechtssa- che i.S.v. § 339 StGB. 2. Aussageerpressung, § 343 I Nr. 1 StGB a) Objektiver Tb. Strafbar macht sich nur ein Amtsträger, der zur Mitwirku

Prof. Dr. Dr. hc mult. Urs Kindhäuser Skript zur ... - jura | Uni Bonn

https://www.jura.uni-bonn.de/fileadmin/Fachbereich_Rechtswissenschaft/Einrichtu...
Beispiele: §§ 212, 223, 323c StGB). ➢ „Sonderdelikte“ sind Straftaten, die nur derjenige verwirklichen kann, der die besonderen personenbezogenen Voraussetzungen erfüllt, unter denen die Verwirklichung des. Tatbestands zu vermeiden ist (Beispiel: Amtsträ

Prof. Dr. Wolfgang Mitsch Universität Potsdam Wintersemester 2013 ...

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19.10.2013 - Aussageerpressung, § 343 Abs. 1 StGB. Es ist umstritten, ob dieser Straftatbestand erfüllt ist (vgl. dazu z. B. Ellbogen Jura 2005, 339). Überwiegend wird das zu Recht verneint, will der Täter nicht handelt, um eine Aussage in dem und für da

im Strafverfahren als Aussageerpressung - Zeitschrift für Internationale ...

http://www.zis-online.com/dat/artikel/2015_3_909.pdf
Aussageerpressung (§ 343 StGB), um anschließend überprüfen zu können, ob die „Verständigung im Strafverfahren“ mit umfasst wird. Die oben genannte. Aussage wird ohne Weiteres in dem einen oder anderen Sin- ne getroffen. Im Laufe meiner Ausführungen wird

Stellungnahme zum „Fall Daschner“ - jura.uni-mainz.de

http://www.jura.uni-mainz.de/erb/Dateien/Daschner-Stellungnahme.pdf
09.12.2004 - Dabei handelt es sich um die Nötigung (§ 240 StGB) und um die. Körperverletzungsdelikte (§§ 223 ff. StGB, bei Amtsträgern in Verbindung mit § 340. StGB; die gesetzlichen Voraussetzungen einer Aussageerpressung nach § 343 StGB sind hingegen n


Webseiten zum Paragraphen

StGB § 343 Aussageerpressung - laWWW.de

http://www.lawww.de/Library/stgb/343.htm
343 Aussageerpressung. (1) Wer als Amtsträger, der zur Mitwirkung an. 1. einem Strafverfahren, einem Verfahren zur Anordnung einer behördlichen Verwahrung,. 2. einem Bußgeldverfahren oder. 3. einem Disziplinarverfahren oder einem ehrengerichtlichen oder

StGB 343 Folterverbot - Unsere.de

http://unsere.de/stgb_343_folterverbot.htm
343 StGB Folterverbot, Aussageerpressung. www.initiative-dialog.de. (1) Wer als Amtsträger, der zur Mitwirkung an. 1. einem Strafverfahren, einem Verfahren zur Anordnung einer behördlichen Verwahrung,. 2. einem Bußgeldverfahren oder. 3. einem Disziplinar

Aussageerpressung - Rechtslexikon

http://www.rechtslexikon.net/d/aussageerpressung/aussageerpressung.htm
343 StGB) ist der Straftatbestand, bei dem ein Amtsträger im Rahmen eines Strafverfahrens, eines Bußgeldverfahrens, eines Disziplinarverfahrens, eines Ehrengerichtsverfahrens oder eines Berufsgerichtsverfahrens einen anderen körperlich misshandelt, gegen

Strafbarkeit der Folter › UN-Antifolterkonvention

https://www.antifolterkonvention.de/strafbarkeit-der-folter-3388/
343 StGB (Aussageerpressung) stellt ferner unerlaubte Methoden bei Vernehmungen in Strafverfahren, Bußgeldverfahren, Disziplinarverfahren oderberufsgerichtlichen Verfahren unter Strafe. Nach § 343 StGB macht sich ein Amtsträger strafbar, der zur Mitwirku

StGB § 343 Aussageerpressung - NWB Datenbank

https://datenbank.nwb.de/Dokument/Anzeigen/136684_343/
30.10.2017 - 343 Aussageerpressung. (1) Wer als Amtsträger, der zur Mitwirkung an. einem Strafverfahren, einem Verfahren zur Anordnung einer behördlichen Verwahrung,. einem Bußgeldverfahren oder. einem Disziplinarverfahren oder einem ehrengerichtlichen o


  • Verortung im StGB

    StGBBesonderer Teil: › Dreißigster Abschnitt: Straftaten im Amt › § 343

  • Zitatangaben (StGB)

    Periodikum: RGBl
    Zitatstelle: 1871, 127
    Ausfertigung: 1871-05-15
    Stand: Neugefasst durch Bek. v. 13.11.1998 I 3322;

  • Hinweise zum Zitieren

    Als Referenz auf das StGB in einer wissenschaftlichen Arbeit

    § 343 StGB
    § 343 Abs. 1 StGB oder § 343 Abs. I StGB
    § 343 Abs. 2 StGB oder § 343 Abs. II StGB

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