(1) Ein Amtsträger, der, zur Aufnahme öffentlicher Urkunden befugt, innerhalb seiner Zuständigkeit eine rechtlich erhebliche Tatsache falsch beurkundet oder in öffentliche Register, Bücher oder Dateien falsch einträgt oder eingibt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Der Versuch ist strafbar.
Die nachfolgende Ergebnisse wurden in öffentlich über das Internet zugänglichen Quellen gefunden. Die Verweise auf diese Informationsquellen dienen der Recherche zum Paragraphen. Bitte beachten Sie, dass die Urheberrechte beim jeweiligen Autoren liegen. Die Pflege dieser Treffer erfolgt automatisiert. Wenn Ihnen ein Treffer ungeeignet erscheint, kontaktieren Sie mich bitte.
http://www.jura.fu-berlin.de/fachbereich/einrichtungen/strafrecht/emeriti/geppe...
Indem S das Fahrzeug des A trotz der festgestellten erheblichen Mängel an Bremsen, Lenkung und Federung im Untersuchungsbericht als „mangelfrei“ bezeichnete und ihm eine Prüfplakette ausstellte, kann er sich nach § 348 I StGB (Falschbeurkundung im Amt) s
https://tu-dresden.de/gsw/jura/jfstraf4/ressourcen/dateien/folder-2010-12-21-13...
(Übersicht)[2]. Schutz der Sicherheit und Zuverlässigkeit des Rechtsverkehrs[3], und zwar bezüglich: - Echtheit und Unverfälschtheit[4]: § 267 StGB. - inhaltlicher Wahrheit[5]: §§ 348, 271; 277, 279 StGB. - beweismäßiger Verfügbarkeit/äußerer Unversehrth
http://www.zis-online.com/dat/artikel/2011_5_565.pdf
Der vorliegende Beitrag beschäftigt sich mit der Frage, wann eine Falschbeurkundung i.S.d. §§ 271, 348 StGB angenom- men werden kann. Ausgehend vom extensiven Wortlaut der. Normen wird der fast einhellig vertretenen Restriktion auf den Grund gegangen, da
https://heger.rewi.hu-berlin.de/doc/lv/BT_SS17_9.pdf
I. Systematik. §§ 267 ff., 348 StGB schützen die Sicherheit und Zuverlässigkeit des Rechtsverkehrs mit Urkunden, technischen Aufzeichnungen und Daten als Beweismitteln, nicht hinge- gen das Vermögen des aufgrund einer Urkundenfälschung Geschädigten. Da d
https://jura.urz.uni-heidelberg.de/mat/file_viewer.php?fid=15308
Falschbeurkundung im Amt – § 348 StGB. Schutzrichtung. ▫ die inhaltliche Wahrheit von verkörperten oder gespeicherten. Erklärungen. ▫ Die Urkunden u. s. w. sind echt, da keine Täuschung über den. Aussteller vorliegt. ▫ Im Ergebnis liegen öffentlich beurk
https://strafrecht-online.org/lehre/sos-2011/strafrecht-vorgerueckte/stunde-6/L...
Er- fasst sind dort nur Darstellungen, die von einem technischen Gerät teilweise selbst be- wirkt werden. Das Kopiergerät reproduziert dagegen nur die Vorlage, ohne dass das. Gerät zusätzliche, automatisch hergestellte Informationen hinzufügt. C. Tatkomp
https://www.uni-trier.de/fileadmin/fb5/prof/STR006/Wintersemester_2010_11/Vorle...
Prof. Dr. Bernd Hecker. WS 2010/2011. Strafrecht BT I (ohne Vermögensdelikte). § 14 Urkundendelikte (§§ 267-271, 348 StGB). Frage: Sind folgende Objekte Urkunden im Sinne von § 267 StGB? (1) Fußspuren, Fingerabdrücke (Rengier BT II § 32 Rn. 3). (2) Tonba
http://examensrelevant.de/grundlagenwissen-falschbeurkundung-im-amt-%C2%A7-348-...
19.06.2015 - Hinweis: Einführung zu der Entscheidungsbesprechung: Falschbeurkundung im Amt bei falschen Angaben in Zulassungsbescheinigung II (BGH; Beschluss vom 02.12.2014 – 1 StR 31/14). Die Entscheidungsbesprechung wird heute mittag veröffentlicht. Pr
https://juraeinmaleins.de/schema-falschbeurkundung-im-amt-348-stgb/
27.03.2015 - Hier hast Du ein übersichtliches Schema zur Falschbeurkundung im Amt, § 348 StGB.
http://www.dr-buchert.de/de/rechtslexikon/falschbeurkundung.html
271, 348 StGB schützen den Rechtsverkehr vor inhaltlich unwahren öffentlichen Urkunden oder öffentlichen Dateien. § 348 StGB stellt die Falschbeurkundung im Amt unter Strafe. Ein Amtsträger, der, zur Aufnahme öffentlicher Urkunden befugt, innerhalb seine
http://blog.burhoff.de/2013/09/unrichtiger-tuev-untersuchungsbericht-falschbeur...
07.09.2013 - A. nur Köhler, SVR 2008, 372 ff.) ausgeführt haben – nach wie vor nicht den Straftatbestand der Falschbeurkundung im Amt nach § 348 Abs. 1 StGB. a. Als TÜV-Sachverständiger ist der Angeklagte zwar ein zur Aufnahme öffentlicher Urkunden befug
https://gesetze-in-app.de/StGB/348
OLG Bamberg, Beschluss vom 1.5.2015, Az. 8 Ss 15/15 § 348 StGB sind solche Urkunden, die von einer Behörde innerhalb ihrer sachlichen Zuständigkeit nicht allein für den innerdienstlichen Verkehr, sondern auch für den Verkehr nach außen bestimmt und in de