(1) Wer unbefugt
(2) Den Amtsträgern im Sinne des Absatzes 1 stehen gleich
(3) Die Tat wird nur auf Antrag des Dienstvorgesetzten oder des Verletzten verfolgt. Bei Taten amtlich zugezogener Sachverständiger ist der Leiter der Behörde, deren Verfahren betroffen ist, neben dem Verletzten antragsberechtigt.
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http://www.uni-wuerzburg.de/fileadmin/32040000/Formulare/Stud.-nebenberufl._Hil...
3) Die am Schluss aufgeführten §§ 97 b, 120 und 355 StGB sind in Gedankenstriche gesetzt und können bei der Verpflichtung solcher Personen gestrichen werden, bei denen die Vorschriften nach Art der Obliegenheiten der zu verpflichtenden Personen praktisch
https://www.fh-kiel.de/fileadmin/data/personal/Serviceseite/Sonstige_personalre...
Darüber hinaus kann die Verletzung der Schweigepflicht nach §§ 203, 206 Abs. 4, 353 b, 353 d und 355 StGB mit Freiheits- oder Geldstrafe bestraft werden. Die Verletzung des Dienstgeheimnisses nach § 353 b StGB wird nur mit Ermächtigung verfolgt. Die Ermä
https://www.rosepartner.de/fileadmin/Redaktion/PDFs/Steuergeheimnis.docx.pdf
Die Strafbarkeit ist in § 355 StGB normiert, wonach der Strafrahmen bei einer Geld- strafe und einer Freiheitsstrafe von bis zu zwei Jahren liegt. Vorsätzliches Handeln ist hier erforderlich. Eine Verfolgung der Straftat erfolgt jedoch nur auf Antrag. An
https://tu-dresden.de/gsw/jura/jfstraf4/ressourcen/dateien/dateien/ws09/strafr/...
Widerrufsrecht nach §§ 312, 355 BGB1 unerheblich. 1 § 312 BGB - Widerrufsrecht bei Haustürgeschäften. (1) 1Bei einem Vertrag zwischen einem Unternehmer und einem Verbraucher, der eine entgeltli- che Leistung zum Gegenstand hat und zu dessen Abschluss der
https://www.uni-siegen.de/start/formularcenter/studierende/copy_of_einstellung/...
355. - Verletzung des Steuergeheimnisses. Die/Der Erschienene wurde darauf hingewiesen, dass die vorgenannten Strafvorschriften auf. Grund der Verpflichtung für sie/ihn anzuwenden sind. Sie/Er erklärt, nunmehr von dem Inhalt der genannten Bestimmungen un
http://www.anstageslicht.de/fileadmin/user_upload/Geschichten/Steuerhinterziehu...
hat die Amtsverrichtungen der Staatsanwaltschaft am 26.04.1995 dem Leitenden Oberstaatsanwalt in Bochum übertrag. Der Beschuldigte hat sich hingegen auch nicht durch Erstattung der anonymen Strafanzeige bei der Generalstaatsanwaltschaft wegen. Verletzung
http://www.uni-goettingen.de/de/document/download/503fbe860fa726152659e0a2be20e...
303 Abs. 1 StGB durch das Anbohren des Tresors (+). 51 BGHSt 35, 184, 186; Rengier (Fn. 22), § 37 Rn. 91; Wessels/Beulke (Fn. 4), Rn. 651; Heinrich (Fn. 41), Rn. 811;. Kühl (Fn. 43), Rn. 54; s.a. Murmann (Fn. 7), § 28 Rn. 155. 52 Roxin (Fn. 23), § 30 Rn.
https://datenbank.nwb.de/Dokument/Anzeigen/136684_355/
30.10.2017 - 355 Verletzung des Steuergeheimnisses [1]. (1) 1Wer unbefugt. Verhältnisse eines anderen, die ihm als Amtsträger. in einem Verwaltungsverfahren, einem Rechnungsprüfungsverfahren oder einem gerichtlichen Verfahren in Steuersachen,. in einem S
http://www.steuerlinks.de/steuerlexikon/lexikon/steuergeheimnis-folgen-der-verl...
Gemäß § 355 Abs. 1 StGB wird derjenige mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft, der unbefugt Verhältnisse eines anderen, die ihm als Amtsträger. in einem Verwaltungsverfahren oder einem gerichtlichen Verfahren in Steuersachen,
https://www.haufe.de/steuern/steuer-office-premium/schwarzpahlke-ao-30-steuerge...
Strafrechtlich wird die vorsätzliche, also bewusste und gewollte Verletzung des Steuergeheimnisses für die Fälle des Offenbarens von Verhältnissen anderer bzw. der Verwertung fremder Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse nach § 355 StGB mit Freiheitsstrafe
http://www.burhoff.de/asp_beschluesse/beschluesseinhalte/570.htm
Die Ermittlungen gegen den Beschuldigten X.X. wegen des Vorwurfs der Verletzung des Steuergeheimnisses gemäß § 355 Abs. 1 StGB sind aufzunehmen. Einer vorläufigen Bewertung der durch den Beschuldigten veranlassten Übersendung der nicht anonymisierten Fas
http://www.wirtschaftsstrafrecht-strafverteidiger.de/besonders-schwere-faelle-d...
Diese Regelung enthält eine Strafzumessungsregelung für besonders schwere Fälle der Bestechlichkeit und Bestechung. § 335 StGB wurde im Zuge des Korruptionsbekämpfungsgesetz von 1997 neu geschaffen. Anlass für die Regelung war die Feststellung, dass sich