§ 9 StGB, Ort der Tat
Paragraph 9 Strafgesetzbuch

(1) Eine Tat ist an jedem Ort begangen, an dem der Täter gehandelt hat oder im Falle des Unterlassens hätte handeln müssen oder an dem der zum Tatbestand gehörende Erfolg eingetreten ist oder nach der Vorstellung des Täters eintreten sollte.


(2) Die Teilnahme ist sowohl an dem Ort begangen, an dem die Tat begangen ist, als auch an jedem Ort, an dem der Teilnehmer gehandelt hat oder im Falle des Unterlassens hätte handeln müssen oder an dem nach seiner Vorstellung die Tat begangen werden sollte. Hat der Teilnehmer an einer Auslandstat im Inland gehandelt, so gilt für die Teilnahme das deutsche Strafrecht, auch wenn die Tat nach dem Recht des Tatorts nicht mit Strafe bedroht ist.


Benachbarte Paragraphen


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PDF Dokumente zum Paragraphen

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Geltungsbereich – Internationales Strafrecht

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01. 5.4 Nur bei §§ 171, 176, 176a, 176b, 177, 178, 211, 212,. 213, 221, 222 (außer im Straßenverkehr), 223, 224,. 225, 226, 227, 235, 239a, 239b StGB. 2. Geburtsdatum: 02. Kind (unter 14 Jahren) als Opfer? nein (0) -. 11. (ggf. vermutliches Geburtsjahr)

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Strafbarkeit wegen Gewässerverunreinigung nach §324 StGB und. Konkretisierung der wasserrechtlichen Erlaubnis. Dissertation zur Erlangung des Doktorgrades des Fachbereichs Rechtswissenschaften der Universität Osnabrück vorgelegt von. Kai Baumgarten aus.

Lösungsskizze Klausur Nr. 9

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Webseiten zum Paragraphen

§ 9 StGB (Strafgesetzbuch), Rechtsirrtum - JUSLINE Österreich

https://www.jusline.at/gesetz/stgb/paragraf/9
9 StGB Rechtsirrtum - Strafgesetzbuch - Gesetz, Kommentar und Diskussionsbeiträge - JUSLINE Österreich.

SK-StGB | Wolter (Hrsg.) | 9. Auflage, 2017 - Beck Shop

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SK-StGB, Band I: §§ 1-37 StGB | Wolter (Hrsg.) | 9 ... - Beck Shop

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15.02.2018 - Wolter (Hrsg.), SK-StGB, Band I: §§ 1-37 StGB, 2017, Buch, Kommentar, 978-3-452-28303-0, portofrei.

Strafgesetzbuch: StGB | Fischer | 65. Auflage, 2017 | Buch | beck-shop ...

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Fischer, Strafgesetzbuch: StGB, mit Nebengesetzen, 2018, Buch, Kommentar, 978-3-406-70874-9, portofrei.

StGB § 9 Ort der Tat - NWB Datenbank

https://datenbank.nwb.de/Dokument/Anzeigen/136684_9/
30.10.2017 - 9 Ort der Tat. (1) Eine Tat ist an jedem Ort begangen, an dem der Täter gehandelt hat oder im Falle des Unterlassens hätte handeln müssen oder an dem der zum Tatbestand gehörende Erfolg eingetreten ist oder nach der Vorstellung des Täters ei


  • Verortung im StGB

    StGBAllgemeiner Teil: › Erster Abschnitt: Das Strafgesetz › Erster Titel: Geltungsbereich › § 9

  • Zitatangaben (StGB)

    Periodikum: RGBl
    Zitatstelle: 1871, 127
    Ausfertigung: 1871-05-15
    Stand: Neugefasst durch Bek. v. 13.11.1998 I 3322;

  • Hinweise zum Zitieren

    Als Referenz auf das StGB in einer wissenschaftlichen Arbeit

    § 9 StGB
    § 9 Abs. 1 StGB oder § 9 Abs. I StGB
    § 9 Abs. 2 StGB oder § 9 Abs. II StGB

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