§ 146 StGB, Geldfälschung
Paragraph 146 Strafgesetzbuch

(1) Mit Freiheitsstrafe nicht unter einem Jahr wird bestraft, wer

1.
Geld in der Absicht nachmacht, daß es als echt in Verkehr gebracht oder daß ein solches Inverkehrbringen ermöglicht werde, oder Geld in dieser Absicht so verfälscht, daß der Anschein eines höheren Wertes hervorgerufen wird,
2.
falsches Geld in dieser Absicht sich verschafft oder feilhält oder
3.
falsches Geld, das er unter den Voraussetzungen der Nummern 1 oder 2 nachgemacht, verfälscht oder sich verschafft hat, als echt in Verkehr bringt.


(2) Handelt der Täter gewerbsmäßig oder als Mitglied einer Bande, die sich zur fortgesetzten Begehung einer Geldfälschung verbunden hat, so ist die Strafe Freiheitsstrafe nicht unter zwei Jahren.


(3) In minder schweren Fällen des Absatzes 1 ist auf Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren, in minder schweren Fällen des Absatzes 2 auf Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren zu erkennen.


Benachbarte Paragraphen


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Word Dokumente zum Paragraphen

Einführungsfall zum Begriff des Vermögensschadens - TU Dresden

https://tu-dresden.de/gsw/jura/jfstraf4/ressourcen/dateien/folder-2010-12-21-13...
vermögensschädigende Verfügung des O: (-). - durch (täuschungsbedingten) Verzicht auf Zahlungs“anspruch“? - wirtschaftlicher Vermögensbegriff: (+). → nur sofern faktische Erfüllungsbereitschaft des A: hier ? - juristisch-ökonomischer V-Begriff: (-). → ni


PDF Dokumente zum Paragraphen

hrr-strafrecht.de - BGH 3 StR 359/07 - 19. September 2007 (LG ...

http://www.hrr-strafrecht.de/hrr/3/07/3-359-07.pdf
Das Sichverschaffen falschen Geldes im Sinne des § 146 Abs. 1 Nr. 2 StGB setzt voraus, dass der Täter das. Falschgeld mit dem Willen zu eigenständiger Verfügung (zum eigenständigen Inverkehrbringen als echt) annimmt. Mittäter dieser Tatbestandsalternativ

Wettbewerbsbeschränkende Absprachen bei Vergabeverfahren ...

https://www.studienvereinigung-kartellrecht.de/sites/default/files/quartalstref...
Einführung von (Kartell-)Geldbußen. ▫ strafbar = zB Angebot legen, das auf rechtswidriger Absprache beruht mit Ziel, dass AG bestimmtes Angebot annimmt. ▫ Ratio? Gesetzesmaterialien: • Strafbedürfnis und Strafwürdigkeit. • Auffangdelikt, falls kein Schad

DFR - BGE 74 IV 146 - servat.unibe.ch

http://www.servat.unibe.ch/dfr/pdf/c4074146.pdf
Art. 148 Abs. 1 StGB, Betrug. a) Arglist (Erw. 1). b) Schon die Unterzeichnung, nicht erst die Erfüllung eines. Darlehen8vertrages schädigt den getäuschten Darleiher am. Vermögen (Erw. 2). Art. 148 al. 1 OP, escroquerie. a) Astuce ( consid. 1 ). b) La. s

Strafgesetzbuch (StGB)

https://ec.europa.eu/anti-trafficking/sites/antitrafficking/files/criminal_code...
Ein Service des Bundesministeriums der Justiz in Zusammenarbeit mit der juris GmbH - www.juris.de. - 8 -. Achter Abschnitt. Geld- und Wertzeichenfälschung. § 146. Geldfälschung. § 147. Inverkehrbringen von Falschgeld. § 148. Wertzeichenfälschung. § 149.

Einzelbegnadigungen im Jahr 2015 - Österreichisches Parlament

https://www.parlament.gv.at/PAKT/VHG/XXV/AB/AB_08134/imfname_528102.pdf
26.04.2016 - 13 Rumänien. 1. §§ 127, 128 Abs 1 Z 4, 129 Z 1 und 3, 130 4. Fall StGB. 11 Monate 1 Tag. 6 Monate 29 Tage. 14 Österreich. 2. §§ 146, 148 1. Fall StGB. 9 Monate 26 Tage. 5 Monate 4 Tage. 15 Österreich. 1. § 198 Abs 1 StGB. 1 Monate 15 Tage. 1


Webseiten zum Paragraphen

Gesetzestexte - Art. 146 StGB - Kanton Zürich

http://www.sozialhilfe.zh.ch/Lists/Gesetzestexte/DispItem.aspx?ID=795
Art. 146 StGB. Schweizerisches Strafgesetzbuch vom 21. Dezember 1937 (StGB), SR 311.0. Link: http://www.admin.ch/ch/d/sr/311_0/a146.html. Art. 146. Betrug. 1 Wer in der Absicht, sich oder einen andern unrechtmässig zu bereichern, jemanden durch Vorspiege

§ 146 StGB Geldfälschung Strafgesetzbuch - Buzer.de

http://www.buzer.de/gesetz/6165/a85461.htm
(1) Mit Freiheitsstrafe nicht unter einem Jahr wird bestraft, wer 1. Geld in der Absicht nachmacht, daß es als echt in Verkehr gebracht oder daß ein solches Inverkehrbringen ermöglicht werde, oder Geld in dieser Absicht so.

§ 146 StGB (Strafgesetzbuch), Betrug - JUSLINE Österreich

https://www.jusline.at/gesetz/stgb/paragraf/146
146 StGB Betrug - Strafgesetzbuch - Gesetz, Kommentar und Diskussionsbeiträge - JUSLINE Österreich.

Geldfälschung und Inverkehrbringen von Falschgeld § 146 StGB

http://www.strafrechtskanzlei.berlin/docs/geldfaelschung-falschgeld.php
Geldfälschung § 146 StGB und Inverkehrbringen von Falschgeld § 147 StGB werden hoch bestraft. Rechtsanwalt Dietrich erklärt die Strafbarkeit und die drohende Strafe.

Geldfälschung, § 146 StGB | Strafverteidigung Hamburg ...

https://strafverteidigung-hamburg.com/1321/geldfalschung-%C2%A7-146-stgb/
Der Beschluss des BGH bezieht sich auf die Frage, in welchem Umfang die Strafklage bei der wiederholten Verwirklichung des Tatbestandes der Geldfälschung i.S.d. § 146 StGB verbraucht ist. Ohne explicite Nennung verhält der BGH sich gleichzeitig zu der Re


  • Verortung im StGB

    StGBBesonderer Teil: › Achter Abschnitt: Geld- und Wertzeichenfälschung › § 146

  • Zitatangaben (StGB)

    Periodikum: RGBl
    Zitatstelle: 1871, 127
    Ausfertigung: 1871-05-15
    Stand: Neugefasst durch Bek. v. 13.11.1998 I 3322;

  • Hinweise zum Zitieren

    Als Referenz auf das StGB in einer wissenschaftlichen Arbeit

    § 146 StGB
    § 146 Abs. 1 StGB oder § 146 Abs. I StGB
    § 146 Abs. 2 StGB oder § 146 Abs. II StGB
    § 146 Abs. 3 StGB oder § 146 Abs. III StGB

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