§ 147 StGB, Inverkehrbringen von Falschgeld
Paragraph 147 Strafgesetzbuch

(1) Wer, abgesehen von den Fällen des § 146, falsches Geld als echt in Verkehr bringt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.


(2) Der Versuch ist strafbar.


Benachbarte Paragraphen


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Hier ist § 13 Abs. 1 StGB in die jeweilige, als Begehungsdelikt formulierte Fassung der BT-Norm ergänzend hineinzulesen. ... BGHSt 6, 147 ff.) und läßt bei einem freiverantwortlich unternommenen Suizid in engen Grenzen allenfalls die „Zumutbarkeit“ entfa

Wirtschaftsstrafrecht

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Bei einer Verurteilung wegen Untreue gem § 153 Abs 1 StGB wird hinsichtlich der subjektiven Tatseite im Urteil folgendermaßen formuliert: „Der Beschuldigte hielt es ernstlich für .... a) wegen Schweren Betrugs gemäß § 147 Abs 2 StGB und wegen Vorsätzlich


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hrr-strafrecht.de - BGH 3 StR 314/14 - 22. Juli 2014 (LG Koblenz ...

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Juli 2014 (LG Koblenz). Geldfälschung und Inverkehrbringen von Falschgeld (bloßer Besitz von Falschgeld kein Sich-. Verschaffen; Absicht des Inverkehrbringens im Zeitpunkt der Besitzerlangung); Keine Bande bei auf lediglich eine einheitliche Tat bezogene

Das Akteneinsichtsrecht nach § 147 StPO - HS Bund

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das Akteneinsichtsrecht nach § 147 StPO wahrnehmen können. Im Anschluss an diese Arbeit soll offensichtlich geworden sein, wie ein kurzer Sachverhalt wie der folgende zu beurteilen ist: Gegen den Beschuldigten B wird wegen des Verdachts auf eine. Strafta

Bundeslagebild Falschgeld - BKA

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Phishing und Skimming

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02.02.2010 - beitungsanlage gemäss Art. 147 StGB. Während nun in der Praxis der zweite Teil des Phishing problemlos als einen betrügeri- schen Missbrauch einer Datenverarbeitungsanlage nach Art. 147 StGB beurteilt wird, wird der erste Teil des Phishing v

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Webseiten zum Paragraphen

§ 147 StGB (Strafgesetzbuch), Schwerer Betrug - JUSLINE Österreich

https://www.jusline.at/gesetz/stgb/paragraf/147
147 StGB Schwerer Betrug - Strafgesetzbuch - Gesetz, Kommentar und Diskussionsbeiträge - JUSLINE Österreich.

RIS - Strafgesetzbuch § 147 - Bundesrecht konsolidiert

https://www.ris.bka.gv.at/Dokument.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Dokumentnummer=NOR4...
eine falsche oder verfälschte Urkunde, ein falsches, verfälschtes oder entfremdetes unbares Zahlungsmittel, falsche oder verfälschte Daten, ein anderes solches Beweismittel oder ein unrichtiges Meßgerät benützt,. 2. ein zur Bezeichnung der Grenze oder de

Geldfälschung und Inverkehrbringen von Falschgeld § 146 StGB

http://www.strafrechtskanzlei.berlin/docs/geldfaelschung-falschgeld.php
Geldfälschung § 146 StGB und Inverkehrbringen von Falschgeld § 147 StGB werden hoch bestraft. Rechtsanwalt Dietrich erklärt die Strafbarkeit und die drohende Strafe.

§ 147 StGB Inverkehrbringen von Falschgeld Strafgesetzbuch - Buzer.de

http://www.buzer.de/gesetz/6165/a85462.htm
(1) Wer, abgesehen von den Fällen des § 146, falsches Geld als echt in Verkehr bringt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. (2) Der Versuch ist strafbar.

Falschgeld (§ 146 StGB) | Fachanwalt Strafrecht München

http://www.fachanwalt-strafrecht-muenchen.org/aktuelles/geldfaelschungsdelikte-...
Bei zunächst gutgläubig erlangter Verfügungsgewalt über Falschgeld und Inverkehrbringen nach Kenntniserlangung der Unechtheit liegt keine Teilnahme am Verbrechen der Geldfälschung des Bösgläubigen vor, sondern es ist der gegenüber § 146 StGB subsidiäre V


  • Verortung im StGB

    StGBBesonderer Teil: › Achter Abschnitt: Geld- und Wertzeichenfälschung › § 147

  • Zitatangaben (StGB)

    Periodikum: RGBl
    Zitatstelle: 1871, 127
    Ausfertigung: 1871-05-15
    Stand: Neugefasst durch Bek. v. 13.11.1998 I 3322;

  • Hinweise zum Zitieren

    Als Referenz auf das StGB in einer wissenschaftlichen Arbeit

    § 147 StGB
    § 147 Abs. 1 StGB oder § 147 Abs. I StGB
    § 147 Abs. 2 StGB oder § 147 Abs. II StGB

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