§ 145d StGB, Vortäuschen einer Straftat
Paragraph 145d Strafgesetzbuch

(1) Wer wider besseres Wissen einer Behörde oder einer zur Entgegennahme von Anzeigen zuständigen Stelle vortäuscht,

1.
daß eine rechtswidrige Tat begangen worden sei oder
2.
daß die Verwirklichung einer der in § 126 Abs. 1 genannten rechtswidrigen Taten bevorstehe,
wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft, wenn die Tat nicht in § 164, § 258 oder § 258a mit Strafe bedroht ist.


(2) Ebenso wird bestraft, wer wider besseres Wissen eine der in Absatz 1 bezeichneten Stellen über den Beteiligten

1.
an einer rechtswidrigen Tat oder
2.
an einer bevorstehenden, in § 126 Abs. 1 genannten rechtswidrigen Tat
zu täuschen sucht.


(3) Mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren wird bestraft, wer

1.
eine Tat nach Absatz 1 Nr. 1 oder Absatz 2 Nr. 1 begeht oder
2.
wider besseres Wissen einer der in Absatz 1 bezeichneten Stellen vortäuscht, dass die Verwirklichung einer der in § 46b Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 dieses Gesetzes oder in § 31 Satz 1 Nr. 2 des Betäubungsmittelgesetzes genannten rechtswidrigen Taten bevorstehe, oder
3.
wider besseres Wissen eine dieser Stellen über den Beteiligten an einer bevorstehenden Tat nach Nummer 2 zu täuschen sucht,
um eine Strafmilderung oder ein Absehen von Strafe nach § 46b dieses Gesetzes oder § 31 des Betäubungsmittelgesetzes zu erlangen.


(4) In minder schweren Fällen des Absatzes 3 ist die Strafe Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe.


Benachbarte Paragraphen


Die nachfolgende Ergebnisse wurden in öffentlich über das Internet zugänglichen Quellen gefunden. Die Verweise auf diese Informationsquellen dienen der Recherche zum Paragraphen. Bitte beachten Sie, dass die Urheberrechte beim jeweiligen Autoren liegen. Die Pflege dieser Treffer erfolgt automatisiert. Wenn Ihnen ein Treffer ungeeignet erscheint, kontaktieren Sie mich bitte.


Word Dokumente zum Paragraphen

Fall 21: Der neue Lebensgefährte

http://www.jura.fu-berlin.de/fachbereich/einrichtungen/strafrecht/emeriti/geppe...
Die mit dem Totschlag zugleich begangene schwere Körperverletzung mit Todesfolge(§§ 223 I, 224 I Nr. 5, 227 StGB), die er aufgrund der Körperverletzung als notwendiges ..... Dies geschah rechtswidrig und schuldhaft, so dass sich A sich nach § 145d I Nr.

Dr - TU Dresden

https://tu-dresden.de/gsw/jura/jfstraf4/ressourcen/dateien/dateien/aufbau_257_2...
[22] Alleinige "Selbstbegünstigung" seitens des Vortäters also straflos; bei Anstiftung eines Dritten: § 258 V StGB beachten. Merke i.ü.: Keine entsprechende Anwendung von § 258 V StGB im Bereich von §§ 164, 145d StGB; insoweit "straflose Selbstbegünstig


PDF Dokumente zum Paragraphen

Vortäuschen einer Straftat, § 145d StGB

http://heinrich.rewi.hu-berlin.de/doc/strbt2011/47-vortaeuscheneinerstraftat.pdf
01.10.2011 - II. Überblick: § 145d StGB enthält zwei verschiedene Alternativen, die sich sowohl in Abs. 1 als auch in Abs. 2 wiederfinden, nämlich: – Nr. 1: Vortäuschen begangener Straftaten. – Nr. 2: Vortäuschen bevorstehender Straftaten. Abs. 1 und Abs

Vortäuschen einer Straftat, § 145 d StGB - jura | Uni Bonn

https://www.jura.uni-bonn.de/fileadmin/Fachbereich_Rechtswissenschaft/Einrichtu...
Vortäuschen einer Straftat, § 145 d StGB. Schutzgut : § 145 d I Nr. 1, II Nr. 1 : Schutz der staatlichen Rechtspflegeorgane vor unberechtigter Inanspruchnahme. § 145 d I Nr. 2, II Nr. 2 : Schutz der staatlichen Präventivorgane vor unberechtigter Inanspru

60: Vortäuschen einer Straftat (§ 145d) - strafrecht-online.org

https://strafrecht-online.org/lehre/ws-2009/strafrecht-bt-2/karteikarten/%C2%A7...
wand veranlassen, fallen nicht unter den Tatbestand (SK-StGB/Rudolphi/Rogall § 145d Rn. 18). Anders ist es, wenn durch die zusätzlichen falschen Angaben die Tat im Kern ein anderes Gepräge erlangt (vgl. Fischer § 145d Rn. 5a mit Beispielen und Rn. 5b). D

Rath BT III - _55_ Vortäuschen einer Straftat - § 145 d ... - Uni Heidelberg

https://jura.urz.uni-heidelberg.de/mat/file_viewer.php?fid=15319
Vortäuschen einer Straftat – § 145 d StGB. Verhinderung. ▫ unberechtigter Inanspruchnahme staatlicher Behörden und. ▫ der damit verbundenen Schwächung ihrer Funktionsfähigkeit. Abs. 1 Nr. 1. Abs. 2 Nr. 1. Schutz der inländischen Rechtspflege. Schutzricht

hrr-strafrecht.de - BGH 1 StR 337/14 - 15. April 2015 (LG München I ...

https://www.hrr-strafrecht.de/hrr/1/14/1-337-14.pdf
Beim Straftatbestand des Vortäuschens einer Straftat (§ 145d StGB) handelt es sich um ein abstraktes. Gefährdungsdelikt, mit dem die zur Strafverfolgung berufenen Behörden vor ungerechtfertigter. Inanspruchnahme und vor Veranlassung zu unnützen Maßnahmen


Webseiten zum Paragraphen

Strafrecht § 145 d StGB: Vortäuschen von Straftaten - Lecturio

https://www.lecturio.de/magazin/vor-taeuschen-straf-tat/
15.05.2015 - Obwohl das Vortäuschen einer Straftat gemäß § 145 d StGB nicht zu den populärsten Delikten in strafrechtlichen Prüfungen zählt, sollten Sie sich dennoch frühzeitig einen Überblick über diesen Tatbestand verschaffen. Der folgende Beitrag zeig

Vortäuschen einer Straftat, § 145d StGB | Strafverteidigung Hamburg ...

https://strafverteidigung-hamburg.com/1392/vortauschen-einer-straftat-%C2%A7-14...
Das Oberlandesgericht (OLG) Oldenburg hat auf eine Revision des Angeklagten die vorangegangene Verurteilung wegen Vortäuschens einer Straftat aufgehoben und sprach ihn im Beschlusswege (§ 349 Absatz IV StPO) aus Rechtsgründen frei. Nach § 145d Absatz I N

Vortäuschen einer Straftat - Rodorf.de

http://www.rodorf.de/03_stgb/bt_06.htm
01 Zweck der Vorschrift / Überblick. TOP. § 145 d StGB schützt allein die Strafrechtspflege in der Bundesrepublik Deutschland und deren Präventivorgane vor unnützer Inanspruchnahme. Das gilt auch dann, wenn eine ausländische Behörde, bei der ein Deutsche

juraschema.de · Vortäuschen einer Straftat, § 145d StGB ...

http://juraschema.de/index.php?thema=stgb145d
Strukturen und Schemata des Strafrechts und Zivilrechts. Prüfungsaufbau, Tatbestände, Anspruchsgrundlagen. Definitionen und Gesetzestexte - Vortäuschen einer Straftat, § 145d StGB.

Vortäuschen einer Straftat, § 145d - juracademy.de

https://www.juracademy.de/strafrecht-bt3/vortaeuschen-straftat.html
Vortäuschen einer Straftat, § 145d lernen ➤ Mit JURACADEMY ➔ Strafrecht Besonderer Teil 3 JETZT ONLINE LERNEN!


  • Verortung im StGB

    StGBBesonderer Teil: › Siebenter Abschnitt: Straftaten gegen die öffentliche Ordnung › § 145d

  • Zitatangaben (StGB)

    Periodikum: RGBl
    Zitatstelle: 1871, 127
    Ausfertigung: 1871-05-15
    Stand: Neugefasst durch Bek. v. 13.11.1998 I 3322;

  • Hinweise zum Zitieren

    Als Referenz auf das StGB in einer wissenschaftlichen Arbeit

    § 145d StGB
    § 145d Abs. 1 StGB oder § 145d Abs. I StGB
    § 145d Abs. 2 StGB oder § 145d Abs. II StGB
    § 145d Abs. 3 StGB oder § 145d Abs. III StGB
    § 145d Abs. 4 StGB oder § 145d Abs. IV StGB

  • Werbung

© 2015 - 2024: Strafgesetzbuch.net