§ 157 StGB, Aussagenotstand
Paragraph 157 Strafgesetzbuch

(1) Hat ein Zeuge oder Sachverständiger sich eines Meineids oder einer falschen uneidlichen Aussage schuldig gemacht, so kann das Gericht die Strafe nach seinem Ermessen mildern (§ 49 Abs. 2) und im Falle uneidlicher Aussage auch ganz von Strafe absehen, wenn der Täter die Unwahrheit gesagt hat, um von einem Angehörigen oder von sich selbst die Gefahr abzuwenden, bestraft oder einer freiheitsentziehenden Maßregel der Besserung und Sicherung unterworfen zu werden.


(2) Das Gericht kann auch dann die Strafe nach seinem Ermessen mildern (§ 49 Abs. 2) oder ganz von Strafe absehen, wenn ein noch nicht Eidesmündiger uneidlich falsch ausgesagt hat.


Benachbarte Paragraphen


Die nachfolgende Ergebnisse wurden in öffentlich über das Internet zugänglichen Quellen gefunden. Die Verweise auf diese Informationsquellen dienen der Recherche zum Paragraphen. Bitte beachten Sie, dass die Urheberrechte beim jeweiligen Autoren liegen. Die Pflege dieser Treffer erfolgt automatisiert. Wenn Ihnen ein Treffer ungeeignet erscheint, kontaktieren Sie mich bitte.


Präsentationen zum Paragraphen

Klausur Nr. 5 Strafrecht WS 2007/2008 - jura | Uni Bonn

https://www.jura.uni-bonn.de/fileadmin/Fachbereich_Rechtswissenschaft/Einrichtu...
60 Nr. 1 Alt. 1 StPO –; auch für das materielle Recht geltende unwiderlegliche Vermutung mangelnder Eidesfähigkeit; § 157 Abs. 2 StGB: Möglichkeit eines Strafausschlusses bei uneidlicher Falschaussage von Eidesunmündigen, daher eidliche Aussagen solcher


PDF Dokumente zum Paragraphen

Loesung Fall 5

https://www.jura.uni-tuebingen.de/professoren_und_dozenten/kinzig/veranstaltung...
a. Strafmilderungsmöglichkeit des § 157 StGB. → Schuldhafte Verwirklichung einer Falschaussage (+). → Handeln, um von einem Angehörigen die Gefahr abzuwenden, bestraft zu werden. P: nichtehelicher Lebenspartner als Angehöriger? → Begriff des Angehörigen

Rath BT III - _50_ Aussagedelikte - § 157 StGB - Uni Heidelberg

https://jura.urz.uni-heidelberg.de/mat/file_viewer.php?fid=15314
Aussagenotstand – § 157 StGB sachlich. ▫ nur hinsichtlich §§ 153, 154 StGB. Anwendungsbereich persönlich ▫ nur hinsichtlich Zeugen und Sachverständigen. ▫ nicht hinsichtlich Anstiftern eines Aussagede- likts. Abwehr von Strafrechtsfolgen. Ziel. ▫ der Ver

Aussagedelikte, §§ 153 ff. StGB

http://heinrich.rewi.hu-berlin.de/doc/strbt2011/49-aussagedelikte.pdf
01.10.2011 - 157 StGB, Aussagenotstand, ist ein Spezialfall der inneren Zwangslage des Täters außerhalb der §§ 34, 35 StGB. Str. ist insbesondere die. Ableistung eines Meineids, um eine vorausgegangene uneidliche Falschaussage zu verdecken. H.M.: § 157 S

LG Mühlhausen - HRR-Strafrecht.de

https://www.hrr-strafrecht.de/hrr/2/03/2-408-03.pdf
Eidesverbot); Eidesnotstand; Falschbeurkundung im Amt. § 154 StGB; § 157 StGB; § 49 Abs. 2 StGB; § 55 StPO; § 60 Abs. 2 StPO; § 348 ZPO; § 348 StGB. Leitsätze des Bearbeiters. 1. Ein Verstoß gegen das Vereidigungsverbot des § 60 Abs. 2 StPO oder die Aufk

Lösung Examensklausurenkurs II neu -2012

http://www.uni-goettingen.de/de/document/download/41d155cd5d271b874e3f2680cc1af...
Dies ist der. Fall, wenn der Aussagende belastende Informationen verschweigt, nicht aber, wenn. 46 LK-StGB/Zieschang § 34 Rn.67; § 35 Rn.60. Zum Ausschluss auch bei Notstandshilfe LK-. StGB/Zieschang § 35 Rn.66. 47 Vgl. LK-StGB/Ruß § 157 Rn.14. 48 BayObL


Webseiten zum Paragraphen

Aussagenotstand § 157 StGB | Strafverteidigung & Rechtsberatung

http://www.rechtsanwalt-falschaussage.de/aussagenotstand-157-stgb/
Macht man sich nicht wegen Falschaussage strafbar, wenn man mit einer falschen uneidlichen Aussage, dem Meineid oder einem anderen Aussagedelikt sich selbst oder seine Angehörige schützen will? Das ist zum Teil richtig. Tatsächlich sieht das Strafrecht i

§ 157 StGB (Strafgesetzbuch), Schädigung fremder Gläubiger ...

https://www.jusline.at/gesetz/stgb/paragraf/157
157 StGB Schädigung fremder Gläubiger - Strafgesetzbuch - Gesetz, Kommentar und Diskussionsbeiträge - JUSLINE Österreich.

§ 157 StGB - Aussagenotstand | iurastudent.de

https://www.iurastudent.de/skripte/strafrecht-besonderer-teil/157-stgb-aussagen...
157 Aussagenotstand. (1) Hat ein Zeuge oder Sachverständiger sich eines Meineids oder einer falschen uneidlichen Aussage schuldig gemacht, so kann das Gericht die Strafe nach seinem Ermessen mildern (§ 49 Abs. 2) und im Falle uneidlicher Aussage auch gan

Aussagenotstand - Rechtslexikon

http://www.rechtslexikon.net/d/aussagenotstand/aussagenotstand.htm
157 StGB) ist die auf anerkannter Interessenkollision beruhende Zwangslage bei uneidlichen oder eidlichen Aussagen. Sie ist ein Strafmilderungsgrund. In bestimmten Fällen kann ganz von Strafe abgesehen werden. Lit.: Frankenberger, A., Aussagenotstand, Di

StGB § 157 Aussagenotstand - NWB Datenbank

https://datenbank.nwb.de/Dokument/Anzeigen/136684_157/
30.10.2017 - 157 Aussagenotstand. (1) Hat ein Zeuge oder Sachverständiger sich eines Meineids oder einer falschen uneidlichen Aussage schuldig gemacht, so kann das Gericht die Strafe nach seinem Ermessen mildern (§ 49 Abs. 2) und im Falle uneidlicher Aus


  • Verortung im StGB

    StGBBesonderer Teil: › Neunter Abschnitt: Falsche uneidliche Aussage und Meineid › § 157

  • Zitatangaben (StGB)

    Periodikum: RGBl
    Zitatstelle: 1871, 127
    Ausfertigung: 1871-05-15
    Stand: Neugefasst durch Bek. v. 13.11.1998 I 3322;

  • Hinweise zum Zitieren

    Als Referenz auf das StGB in einer wissenschaftlichen Arbeit

    § 157 StGB
    § 157 Abs. 1 StGB oder § 157 Abs. I StGB
    § 157 Abs. 2 StGB oder § 157 Abs. II StGB

  • Werbung

© 2015 - 2024: Strafgesetzbuch.net