§ 162 StGB, Internationale Gerichte; nationale Untersuchungsausschüsse
Paragraph 162 Strafgesetzbuch

(1) Die §§ 153 bis 161 sind auch auf falsche Angaben in einem Verfahren vor einem internationalen Gericht, das durch einen für die Bundesrepublik Deutschland verbindlichen Rechtsakt errichtet worden ist, anzuwenden.


(2) Die §§ 153 und 157 bis 160, soweit sie sich auf falsche uneidliche Aussagen beziehen, sind auch auf falsche Angaben vor einem Untersuchungsausschuss eines Gesetzgebungsorgans des Bundes oder eines Landes anzuwenden.


Benachbarte Paragraphen


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PDF Dokumente zum Paragraphen

Auszug aus dem Strafgesetzbuch (StGB) - Der Bundeswahlleiter

https://www.bundeswahlleiter.de/dam/jcr/8c16e2f3-f337-4f00-945c-803d9d964f65/st...
157 Aussagenotstand. § 158 Berichtigung einer falschen Angabe. § 159 Versuch der Anstiftung zur Falschaussage. § 160 Verleitung zur Falschaussage. § 161 Fahrlässiger Falscheid; fahrlässige falsche Versicherung an Eides Statt. § 162 Internationale Gericht

BR 162/1/16 Ausschussempfehlung - Bundesrat

https://www.bundesrat.de/drs.html?id=162-1-16
02.05.2016 - Empfehlungen, 162/1/16 ... der übrigen Delikte des 13. Abschnitts des StGB anzupassen. Ferner soll eine. Ausgestaltung des neu geschaffenen Tatbestandes als Antragsdelikt geprüft werden. Begründung: a) Hintergrund. Die im Gesetzentwurf entwo

Urteil vom 23. August 2013 Strafkammer - Bundesstrafgericht

https://bstger.weblaw.ch/pdf/20130823_SK_2013_11.pdf
23.08.2013 - bzw. 23. Juli 2012 rechtskräftig abgeschlossen (SK.2012.15, pag. 32.970.4-40). F. Am 14. März 2012 erliess die Bundesanwaltschaft (erstmals) einen Strafbefehl gegen B. wegen mehrfacher Verletzung des Fabrikations- oder Geschäftsgeheim- nisse

StGB - Deutscher Bundestag

http://dipbt.bundestag.de/doc/btd/04/006/0400650.pdf
schlossenen. Entwurf eines Strafgesetzbuches (StGB). E 1962 mit Begründung (Anlage 1). Ich bitte, die .... 162. Fünfter Titel. Straftaten gegen die persönliche Freiheit. Freiheitsberaubung. 163. Schwere Freiheitsberaubung. 164. Verbrecherische Freiheitsb

StGB NRW-Haushaltsumfrage 2017

https://www.kommunen-in-nrw.de/mitgliederbereich/download/aktion/download/datei...
22.02.2017 - Haushaltslage der 359 StGB NRW-Mitgliedskommunen nach der Haushaltsumfrage 2016/2017 des StGB NRW. - Stand 22.02.2017 -. 141. 162. 56. HSK / HSP. Ausgleich aus der Rücklage. Strukturell ausgeglichen. Haushaltswirtschaftliche Lage 2016. StGB


Webseiten zum Paragraphen

§ 162 StGB (Strafgesetzbuch), Vollstreckungsvereitelung - JUSLINE ...

https://www.jusline.at/gesetz/stgb/paragraf/162
162 StGB Vollstreckungsvereitelung - Strafgesetzbuch - Gesetz, Kommentar und Diskussionsbeiträge - JUSLINE Österreich.

§ 162 StGB Internationale Gerichte; nationale ... - Buzer.de

https://www.buzer.de/gesetz/6165/a157060.htm
(1) Die §§ 153 bis 161 sind auch auf falsche Angaben in einem Verfahren vor einem internationalen Gericht, das durch einen für die Bundesrepublik Deutschland verbindlichen Rechtsakt errichtet worden ist, anzuwenden. (2) Die §§ 153.

StGB § 162 Internationale Gerichte; nationale ... - NWB Datenbank

https://datenbank.nwb.de/Dokument/Anzeigen/136684_162/
30.10.2017 - 162 Internationale Gerichte; nationale Untersuchungsausschüsse [1]. (1) Die §§ 153 bis 161 sind auch auf falsche Angaben in einem Verfahren vor einem internationalen Gericht, das durch einen für die Bundesrepublik Deutschland verbindlichen R

§ 162 StGB: RDB Rechtsdatenbank

https://rdb.manz.at/document/ris.n.NOR12029708
Typ, RIS - Norm - Bundesgesetz. Datum/Gültigkeitszeitraum, In Kraft seit 01.03.1988 bis 31.12.2001. Publiziert von, Bundeskanzleramt Österreich. Fundstelle, § 162 StGB, idF BGBl 605/1987 ...

§ 162 StGB: RDB Rechtsdatenbank - Manz

https://rdb.manz.at/document/ris.n.NOR40059233
Typ, RIS - Norm - Bundesgesetz. Datum/Gültigkeitszeitraum, In Kraft seit 01.01.2005 bis 31.12.2015. Publiziert von, Bundeskanzleramt Österreich. Fundstelle, § 162 StGB, idF BGBl I 136/2004 ...


  • Verortung im StGB

    StGBBesonderer Teil: › Neunter Abschnitt: Falsche uneidliche Aussage und Meineid › § 162

  • Zitatangaben (StGB)

    Periodikum: RGBl
    Zitatstelle: 1871, 127
    Ausfertigung: 1871-05-15
    Stand: Neugefasst durch Bek. v. 13.11.1998 I 3322;

  • Hinweise zum Zitieren

    Als Referenz auf das StGB in einer wissenschaftlichen Arbeit

    § 162 StGB
    § 162 Abs. 1 StGB oder § 162 Abs. I StGB
    § 162 Abs. 2 StGB oder § 162 Abs. II StGB

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