§ 169 StGB, Personenstandsfälschung
Paragraph 169 Strafgesetzbuch

(1) Wer ein Kind unterschiebt oder den Personenstand eines anderen gegenüber einer zur Führung von Personenstandsregistern oder zur Feststellung des Personenstands zuständigen Behörde falsch angibt oder unterdrückt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.


(2) Der Versuch ist strafbar.


Benachbarte Paragraphen


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PDF Dokumente zum Paragraphen

hrr-strafrecht.de - BGH 4 StR 169/17 - 2. August 2017 (LG Essen ...

https://www.hrr-strafrecht.de/hrr/4/17/4-169-17.pdf
BGH 4 StR 169/17 - Beschluss vom 2. August 2017 (LG Essen). Begehen durch Unterlassen (Garantenpflicht eines Kindes gegenüber einem Elternteil; Erkrankung des. Elternteils; Unterlassungsvorsatz hinsichtlich der Garantenstellung). § 13 Abs. 1 StGB; § 15 S

Strafverfolgungsrisiken gemäß § 266a Absatz 1 StGB und das ...

https://www.bundestag.de/blob/485834/0993545ed6b699fcf40ec7b3c5d66378/wd-7-161-...
11.11.2016 - Vgl. im Übrigen die Analysen bei Kudlich, (Schein-)Selbständigkeit von „Busfah- rern ohne eigenen Bus“ und Fragen des § 266a Abs. 1 StGB, in: ZIS 2011, S. 482 (484 ff.) und Bürger, Der. Arbeitgeberbegriff in § 266a StGB – ein komplexes norma

Prof. Dr. Helmut Fuchs Diplomprüfung (Modulprüfung) aus Straf - AG Jus

http://agjus.univie.ac.at/fileadmin/files/Fragenkatalog/Strafrecht/Strafrecht_1...
07.07.2011 - Prof. Dr. Helmut Fuchs. Diplomprüfung (Modulprüfung) aus Straf- und Strafprozessrecht vom 24. Juni 2011. Hinweise zur Lösung (ergänzt). Viele Fehler wurden bei der Brandstiftung (§ 169 StGB) gemacht. Das Delikt ist in der. Praxis nicht selte

Landgericht Köln Az 151 Ns 169/11

http://www.gcjz-berlin.de/Beschneidung%20Urteil%20151%20Ns%20169_11.pdf
07.05.2012 - G r ü n d e : I. Die Staatsanwaltschaft Köln wirft dem Angeklagten vor, am 04.11.2010 in Köln eine andere Person mittels eines gefährlichen Werkzeugs körperlich misshandelt und an der Gesundheit geschädigt zu haben (§§ 223 Abs. 1, 224 Abs. 1

Aufgabe I 1

https://www.uni-potsdam.de/fileadmin01/projects/ls-mitsch/Examen/57-2.pdf
Putzke, Tonio Walter und Jerouschek zu dem Thema (Fundstellen zB im StGB-. Kommentar von ... Abs. 1 S. 1 StGB ? Erlaubnistatbestandsirrtum >>> Schuld. 3. Rechtswidrigkeit a) Rechtfertigende Einwilligung aa) Rechtsgut körperliche Unversehrtheit, Individua


Webseiten zum Paragraphen

§ 169 StGB Personenstandsfälschung Strafgesetzbuch - Buzer.de

https://www.buzer.de/gesetz/6165/a85486.htm
(1) Wer ein Kind unterschiebt oder den Personenstand eines anderen gegenüber einer zur Führung von Personenstandsregistern oder zur Feststellung des Personenstands zuständigen Behörde falsch angibt oder unterdrückt, wird mit.

169 StGB – WikiMANNia

http://de.wikimannia.org/169_StGB
23.04.2015 - Der Paragraph 169 StGB behandelt die Personenstandsfälschung. Was im Gesetzestext nicht deutlich hervorgeht, ist, dass hier das Recht der Mutter am Kind geschützt wird. Eine Frau darf also weder ein fremdes Kind als ihr eigenes ausgeben noch

§ 169 StGB (Strafgesetzbuch), Brandstiftung - JUSLINE Österreich

https://www.jusline.at/gesetz/stgb/paragraf/169
169 StGB Brandstiftung - Strafgesetzbuch - Gesetz, Kommentar und Diskussionsbeiträge - JUSLINE Österreich.

StGB § 169 Personenstandsfälschung - NWB Datenbank

https://datenbank.nwb.de/Dokument/Anzeigen/136684_169/
30.10.2017 - 169 Personenstandsfälschung [1]. (1) Wer ein Kind unterschiebt oder den Personenstand eines anderen gegenüber einer zur Führung von Personenstandsregistern oder zur Feststellung des Personenstands zuständigen Behörde falsch angibt oder unter

§ 169 StGB - Personenstandsfälschung | Antwort von Rechtsanwältin ...

https://www.rund-ums-baby.de/recht/-169-StGB-Personenstandsfaelschung_120502.htm
12.09.2014 - Elternrecht | § 169 StGB - Personenstandsfälschung | Nach mal zur Klarstellung für das Posting unten. König Wikipedia hat . nicht immer Recht - kann ja von jedem erstellt werden. Mache eigentlich ...


  • Verortung im StGB

    StGBBesonderer Teil: › Zwölfter Abschnitt: Straftaten gegen den Personenstand, die Ehe und die Familie › § 169

  • Zitatangaben (StGB)

    Periodikum: RGBl
    Zitatstelle: 1871, 127
    Ausfertigung: 1871-05-15
    Stand: Neugefasst durch Bek. v. 13.11.1998 I 3322;

  • Hinweise zum Zitieren

    Als Referenz auf das StGB in einer wissenschaftlichen Arbeit

    § 169 StGB
    § 169 Abs. 1 StGB oder § 169 Abs. I StGB
    § 169 Abs. 2 StGB oder § 169 Abs. II StGB

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