§ 168 StGB, Störung der Totenruhe
Paragraph 168 Strafgesetzbuch

(1) Wer unbefugt aus dem Gewahrsam des Berechtigten den Körper oder Teile des Körpers eines verstorbenen Menschen, eine tote Leibesfrucht, Teile einer solchen oder die Asche eines verstorbenen Menschen wegnimmt oder wer daran beschimpfenden Unfug verübt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.


(2) Ebenso wird bestraft, wer eine Aufbahrungsstätte, Beisetzungsstätte oder öffentliche Totengedenkstätte zerstört oder beschädigt oder wer dort beschimpfenden Unfug verübt.


(3) Der Versuch ist strafbar.


Benachbarte Paragraphen


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Fall 6: Der Kannibale

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Indem A den B mit dessen Zustimmung zwei tödliche Halsstiche versetzte und dieser starb, kann sich A nach § 216 I StGB strafbar gemacht haben. .... Was konkret sich hierhinter verbirgt, hängt mit dem von § 168 StGB geschützten Rechtsgut zusammen: § 168 S


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Rath BT III - _35_ Störung der Totenruhe § 168 StGB - Uni Heidelberg

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Aktuelle Fragen –. Zu § 168 I Fall 1 StGB. Bamberger Zahngold-Fall. (JuS 2008, 457). Konkretisiertes Obhutsverhältnis des Inhabers des Totenfürsorge- rechts (nicht tatsächliche Sachherrschaft). Gewahrsamsbegriff des § 168 StGB. Im Fall: ▫ die totenfürsor

Wettbewerbsbeschränkende Absprachen bei Vergabeverfahren ...

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Norbert Wess – Submissionsabsprachen § 168b StGB. Bieterabsprachen im Spannungsfeld zwischen. Kartellrecht, Strafrecht und Vergaberecht. Wettbewerbsbeschränkende Absprachen bei Vergabeverfahren. § 168b StGB. Vortrag am 25.01.2017. RA Dr Norbert Wess, LLM

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Juristisches Repetitorium hemmer

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DFR - BGE 77 IV 168 - servat.unibe.ch

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Webseiten zum Paragraphen

Rechtsprechung aktuell: § 168 I StGB – Störung Totenruhe - Lecturio

https://www.lecturio.de/magazin/%C2%A7-168-stgb-rechtsprechung-aktuell-zahngold...
Der BGH mussteklären, ob nach dem Verbrennungsvorgang verbleibendes Zahngold „Asche“ i.S.d. § 168 StGB „Störung der Totenruhe“ ist.

StGB § 168 Störung der Totenruhe - Unsere.de

http://unsere.de/stgb_168.htm
168 StGB Störung der Totenruhe. (1) Wer unbefugt aus dem Gewahrsam des Berechtigten den Körper oder Teile des Körpers eines verstorbenen Menschen, eine tote Leibesfrucht, Teile einer solchen oder die Asche eines verstorbenen Menschen wegnimmt oder wer da

§ 168 StGB (Strafgesetzbuch), Glücksspiel - JUSLINE Österreich

https://www.jusline.at/gesetz/stgb/paragraf/168
168 StGB Glücksspiel - Strafgesetzbuch - Gesetz, Kommentar und Diskussionsbeiträge - JUSLINE Österreich.

RIS - Strafgesetzbuch § 168 - Bundesrecht konsolidiert

http://www.ris.bka.gv.at/Dokument.wxe?QueryID=Bundesnormen&Dokumentnummer=NOR12...
Abkürzung. StGB. Index. 24/01 Strafgesetzbuch. Text. Glücksspiel. § 168. (1) Wer ein Spiel, bei dem Gewinn und Verlust ausschließlich oder vorwiegend vom Zufall abhängen oder das ausdrücklich verboten ist, veranstaltet oder eine zur Abhaltung eines solch

§ 168 StGB - Störung der Totenruhe - wiete-strafrecht

http://www.wiete-strafrecht.de/User/Inhalt/168_StGB.html
Störung der Totenruhe, § 168 StGB. Hier finden Sie eine Darstellung der BGH-Rechtsprechung zu § 168 StGB.


  • Verortung im StGB

    StGBBesonderer Teil: › Elfter Abschnitt: Straftaten, welche sich auf Religion und Weltanschauung beziehen › § 168

  • Zitatangaben (StGB)

    Periodikum: RGBl
    Zitatstelle: 1871, 127
    Ausfertigung: 1871-05-15
    Stand: Neugefasst durch Bek. v. 13.11.1998 I 3322;

  • Hinweise zum Zitieren

    Als Referenz auf das StGB in einer wissenschaftlichen Arbeit

    § 168 StGB
    § 168 Abs. 1 StGB oder § 168 Abs. I StGB
    § 168 Abs. 2 StGB oder § 168 Abs. II StGB
    § 168 Abs. 3 StGB oder § 168 Abs. III StGB

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