§ 167 StGB, Störung der Religionsausübung
Paragraph 167 Strafgesetzbuch

(1) Wer

1.
den Gottesdienst oder eine gottesdienstliche Handlung einer im Inland bestehenden Kirche oder anderen Religionsgesellschaft absichtlich und in grober Weise stört oder
2.
an einem Ort, der dem Gottesdienst einer solchen Religionsgesellschaft gewidmet ist, beschimpfenden Unfug verübt,
wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.


(2) Dem Gottesdienst stehen entsprechende Feiern einer im Inland bestehenden Weltanschauungsvereinigung gleich.


Benachbarte Paragraphen


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PDF Dokumente zum Paragraphen

Stephan Stübinger - FernUni Hagen

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Festschrift für Ingeborg Puppe, hg. zusammen mit H.-U. Paeffgen, M. Böse, U. Kindhäuser, T. Verrel, R. Zaczyk. Duncker&Humblot, Berlin 2011. II. Kommentierungen. - §§ 166, 167, 167a, 168 StGB. Nomos-Kommentar zum Strafgesetzbuch, hg. v. Kindhäuser / Neum

Heuristik und Intuition als Hindernisse einer grundrechtswahrenden ...

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grundrechtswahrenden Auslegung von § 167 StGB. -zugleich eine Besprechung von AG Köln, Urt. v. 03.12.2014- 647 Ds 240/14 und LG Köln,. Urt. v. 02.06.2015-156 Ns 23115-12 1 Js 810/13 (= StV 2016,810 [in diesem Heft])-. Prof. Dr. Jens Bülte, Mannheim. Eine

Selbstanzeige und Rechtzeitigkeit der tätigen Reue nach § 167 StGB

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30.12.2014 - Tätige Reue als Teil eines umfassen- den Sanierungskonzepts. In der Beratungspraxis ist die tätige Reue nach. § 167 StGB häufig nur ein Baustein einer umfas- senden „Sanierungslösung“. Ausgangspunkt ist meist ein komplexer Sachverhalt wie ei

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sind noch viele weitere Beispiele für Bestimmungen zur tätigen Reue zu finden.2. Alleine § 167 StGB zählt 25 Vermögensdelikte auf, deren Strafbarkeit durch tätige Reue aufgehoben werden kann. Darunter finden sich Delikte wie Dieb- stahl, Sachbeschädigung

DFR - BGE 77 IV 164 - servat.unibe.ch

http://www.servat.unibe.ch/dfr/Pdf/c4077164.pdf
167 sächliche Feststellung beruht, nicht zu überprüfen (Art. 277bis Abs. 1, Art. 273 Abs. 1 lit. b BStP). 2. ___..:. Nach Art. 165 Ziff. 1 StGB wird der Schuldner nach Eröffnung des Konkurses bestraft, wenn er « durch argen Leichtsinn, unverhältnismässig


Webseiten zum Paragraphen

StGB § 167 Störung der Religionsausübung - laWWW.de

http://www.lawww.de/Library/stgb/167.htm
167 Störung der Religionsausübung. (1) Wer. 1. den Gottesdienst oder eine gottesdienstliche Handlung einer im Inland bestehenden Kirche oder anderen Religionsgesellschaft absichtlich und in grober Weise stört oder. 2. an einem Ort, der dem Gottesdienst e

§ 167 StGB (Strafgesetzbuch), Tätige Reue - JUSLINE Österreich

https://www.jusline.at/gesetz/stgb/paragraf/167
167 StGB Tätige Reue - Strafgesetzbuch - Gesetz, Kommentar und Diskussionsbeiträge - JUSLINE Österreich.

RIS - Strafgesetzbuch § 167 - Bundesrecht konsolidiert

https://www.ris.bka.gv.at/Dokument.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Dokumentnummer=NOR1...
Abkürzung. StGB. Index. 24/01 Strafgesetzbuch. Text. Tätige Reue. § 167. (1) Die Strafbarkeit wegen Sachbeschädigung, Datenbeschädigung, Diebstahls, Entziehung von Energie, Veruntreuung, Unterschlagung, dauernder Sachentziehung, Eingriffs in fremdes Jagd

700.440 Strafgesetzbuch (StGB) - Kirchenrecht Online ...

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11.12.2014 - Die Störung eines Gottesdienstes ist in Deutschland nach § 167 Abs. 1 Nr. 1 StGB strafbar und kann mit einer Geldstrafe oder mit einer Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren bestraft werden. Voraussetzung dafür ist, dass der Gottesdienst ein


  • Verortung im StGB

    StGBBesonderer Teil: › Elfter Abschnitt: Straftaten, welche sich auf Religion und Weltanschauung beziehen › § 167

  • Zitatangaben (StGB)

    Periodikum: RGBl
    Zitatstelle: 1871, 127
    Ausfertigung: 1871-05-15
    Stand: Neugefasst durch Bek. v. 13.11.1998 I 3322;

  • Hinweise zum Zitieren

    Als Referenz auf das StGB in einer wissenschaftlichen Arbeit

    § 167 StGB
    § 167 Abs. 1 StGB oder § 167 Abs. I StGB
    § 167 Abs. 2 StGB oder § 167 Abs. II StGB

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