Wer eine Bestattungsfeier absichtlich oder wissentlich stört, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
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http://hoernle.rewi.hu-berlin.de/PublikationenHoernle_27JAN2017_FHP.pdf
27.01.2017 - II. Kommentierungen. 1. Kommentierung der §§ 166, 167, 167 a, 168, in: Wolfgang Joecks/Klaus Miebach ... Ein Gutachten zur. Reform des § 177 StGB, erstellt für das Deutsche Institut für Menschenrechte ... Der Schutz von Gefühlen im StGB, in:
http://www.nomos-shop.de/_assets/downloads/9783848717972_lese01.pdf
123, 201ff., 244 Abs. 1 Nr. 3 StGB: Hausrecht und. Privatsphäre. 4. 71. §§ 185ff. StGB: Ehre. 5. 75. §§ 189, 167a, 168 StGB: Pietätsempfinden. 6. 77. §§ 174ff. StGB: Sexuelle Selbstbestimmung. 7. 79. Besondere sachliche Nähe beider Rechtsgüter a. 79. Psy
https://strafrecht-online.org/lehre/ws-2014/strafrecht-at/karteikarten/%C2%A7%2...
Bsp.: A sieht einen Leichenzug. Der verstorbene B ist sein Erzfeind. A gönnt ihm den Lei- chenzug nicht und behindert diesen erheblich, dabei weiß er nicht, dass diese Handlung gem. § 167a StGB verboten ist. Hier unterliegt A einem Verbotsirrtum. 2. Der
http://www.strafrecht2.uni-bayreuth.de/pool/dokumente/Publikationsverzeichnis-W...
31.08.2017 - 165, 166–167a, 185–200, 232–241a, 265a, 317, 343 StGB. 4. Beck Online-Kommentar StPO, hrsg. von Jürgen Graf, C.H. Beck, http://beck-online.beck.de,. Erstedition 8.2008, derzeit Edition 27 (Stand: 1.1.2017), Printausgabe, 1. Auflage, München
https://www.fernuni-hagen.de/strafrecht/download/schriftenverzeichnis.pdf
Festschrift für Ingeborg Puppe, hg. zusammen mit H.-U. Paeffgen, M. Böse, U. Kindhäuser, T. Verrel, R. Zaczyk. Duncker&Humblot, Berlin 2011. II. Kommentierungen. - §§ 166, 167, 167a, 168 StGB. Nomos-Kommentar zum Strafgesetzbuch, hg. v. Kindhäuser / Neum
http://www.lawww.de/Library/stgb/167a.htm
167a Störung einer Bestattungsfeier. Wer eine Bestattungsfeier absichtlich oder wissentlich stört, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
https://www.steuernetz.de/gesetze/stgb-1/167a
Besonderer Teil → Elfter Abschnitt – Straftaten, welche sich auf Religion und Weltanschauung beziehen. Wer eine Bestattungsfeier absichtlich oder wissentlich stört, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. § 167 StGB, Stö
http://www.stgb.de/167a.html
167a StGB Störung einer Bestattungsfeier im neunten Abschnitt: Straftaten, welche sich auf Religion und Weltanschauung beziehen.
https://www.brennecke-partner.de/167a-StGB-Stoerung-einer-Bestattungsfeier_1134...
Wer eine Bestattungsfeier absichtlich oder wissentlich stört wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
https://openjur.de/g/stgb/167a.html
Wer eine Bestattungsfeier absichtlich oder wissentlich stört, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.