§ 178 StGB, Sexueller Übergriff, sexuelle Nötigung und Vergewaltigung mit Todesfolge
Paragraph 178 Strafgesetzbuch

Verursacht der Täter durch den sexuellen Übergriff, die sexuelle Nötigung oder Vergewaltigung (§ 177) wenigstens leichtfertig den Tod des Opfers, so ist die Strafe lebenslange Freiheitsstrafe oder Freiheitsstrafe nicht unter zehn Jahren.


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Erklärung zur persönlichen Eignung

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benannte Straftatbestände aus dem Strafgesetzbuch - EKMD

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Verjährungsfristen von Sexualstraftaten - Bundeskoordinierung

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StGB § 178 Sexuelle Nötigung und Vergewaltigung mit Todesfolge

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178 Sexuelle Nötigung und Vergewaltigung mit Todesfolge. Verursacht der Täter durch die sexuelle Nötigung oder Vergewaltigung (§ 177) wenigstens leichtfertig den Tod des Opfers, so ist die Strafe lebenslange Freiheitsstrafe oder Freiheitsstrafe nicht unt

§ 178 StGB (Strafgesetzbuch), Vorsätzliche Gefährdung von ... - Jusline

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178 StGB Vorsätzliche Gefährdung von Menschen durch übertragbare Krankheiten - Strafgesetzbuch - Gesetz, Kommentar und Diskussionsbeiträge - JUSLINE Österreich.

§ 178 StGB Sexueller Übergriff, sexuelle Nötigung und ... - Buzer.de

http://www.buzer.de/gesetz/6165/a85500.htm
Verursacht der Täter durch den sexuellen Übergriff, die sexuelle Nötigung oder Vergewaltigung (§ 177) wenigstens leichtfertig den Tod des Opfers, so ist die Strafe lebenslange Freiheitsstrafe oder Freiheitsstrafe nicht unter zehn.

§§ 176 bis 178 StGB Strafgesetzbuch - Buzer.de

https://www.buzer.de/s1.htm?a=176-178&ag=6165
1. sexuelle Handlungen vor einem Kind vornimmt,; 2. ein Kind dazu bestimmt, dass es sexuelle Handlungen vornimmt, soweit die Tat nicht nach Absatz 1 oder Absatz 2 mit Strafe bedroht ist,; 3. auf ein Kind mittels Schriften (§ 11 Absatz 3) oder mittels Inf

StGB § 178 Sexueller Übergriff, sexuelle Nötigung ... - betriebsrat.com

https://www.betriebsrat.com/gesetze/stgb/178
In dieser Rubrik haben wir Ihnen alle relevanten Gesetze für Ihre Betriebsratsarbeit zusammengestellt.


  • Verortung im StGB

    StGBBesonderer Teil: › Dreizehnter Abschnitt: Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung › § 178

  • Zitatangaben (StGB)

    Periodikum: RGBl
    Zitatstelle: 1871, 127
    Ausfertigung: 1871-05-15
    Stand: Neugefasst durch Bek. v. 13.11.1998 I 3322;

  • Hinweise zum Zitieren

    Als Referenz auf das StGB in einer wissenschaftlichen Arbeit

    § 178 StGB
    § 178 Abs. 1 StGB oder § 178 Abs. I StGB

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