§ 180 StGB, Förderung sexueller Handlungen Minderjähriger
Paragraph 180 Strafgesetzbuch

(1) Wer sexuellen Handlungen einer Person unter sechzehn Jahren an oder vor einem Dritten oder sexuellen Handlungen eines Dritten an einer Person unter sechzehn Jahren

1.
durch seine Vermittlung oder
2.
durch Gewähren oder Verschaffen von Gelegenheit
Vorschub leistet, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. Satz 1 Nr. 2 ist nicht anzuwenden, wenn der zur Sorge für die Person Berechtigte handelt; dies gilt nicht, wenn der Sorgeberechtigte durch das Vorschubleisten seine Erziehungspflicht gröblich verletzt.


(2) Wer eine Person unter achtzehn Jahren bestimmt, sexuelle Handlungen gegen Entgelt an oder vor einem Dritten vorzunehmen oder von einem Dritten an sich vornehmen zu lassen, oder wer solchen Handlungen durch seine Vermittlung Vorschub leistet, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.


(3) Wer eine Person unter achtzehn Jahren, die ihm zur Erziehung, zur Ausbildung oder zur Betreuung in der Lebensführung anvertraut oder im Rahmen eines Dienst- oder Arbeitsverhältnisses untergeordnet ist, unter Mißbrauch einer mit dem Erziehungs-, Ausbildungs-, Betreuungs-, Dienst- oder Arbeitsverhältnis verbundenen Abhängigkeit bestimmt, sexuelle Handlungen an oder vor einem Dritten vorzunehmen oder von einem Dritten an sich vornehmen zu lassen, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.


(4) In den Fällen der Absätze 2 und 3 ist der Versuch strafbar.


Benachbarte Paragraphen


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Word Dokumente zum Paragraphen

Erklärung zur persönlichen Eignung

http://www.jugendarbeit-rm.de/relaunch2009/wp-content/uploads/2009/05/Anlage-5-...
dass ich nicht wegen einer Straftat nach den §§ 171, 174 bis 174c, 176 bis 180a, 181a, 182 bis 184f, 225, 232 bis 233a, 234, 235 oder 236 des Strafgesetzbuches (StGB) rechtskräftig verurteilt worden bin und; dass derzeit weder ein gerichtliches Verfahren


PDF Dokumente zum Paragraphen

Epidemiologisches Bulletin 47/2017 - RKI

https://www.rki.de/DE/Content/Infekt/EpidBull/Archiv/2017/Ausgaben/47_17.pdf?__...
23.11.2017 - 240 (180 – 320). Mutter-Kind-Transmission 4). < 10. Geschätzte Zahl der HIV-Erstdiagnosen in Deutschland im Jahr 2016 6). Gesamtzahl. 3.700 (3.500 – 3.900) bei fortgeschrittenem Immundefekt 7). 1.100 (1.000 – 1.300) mit AIDS. 500 (460 – 530)

Deutscher Bundestag Gesetzentwurf

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10.06.2015 - Strafgesetzbuch (StGB) mit einem strafrechtlichen Verbot belegt. Eine Einbeziehung Homosexueller in den Diskriminierungsschutz des. Grundgesetzes oder gar die Anerkennung gleichgeschlechtlicher Paare waren zu dieser Zeit jenseits der Vorstel

Jugend & Sex - Bayerisches Landesjugendamt - Bayern.de

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180 bis 182 StGB). Als sexueller Missbrauch von Schutzbefohlenen sind sexuelle Handlungen mit Minderjährigen strafbar, wenn: der Sexualpartner das eigene Kind oder das Kind des. Ehegatten, Lebenspartners oder einer Person, mit der er in eheähnlicher Geme

Roepke - Sexualstrafrecht und Sexualpaedagogik Folien - FUVSS

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Organisationsverschulden. – Haftung des Trägers für organisatorische. Mängel. – Haftung für nicht ausreichende Informationen. • Arbeitgeberhaftung. Sexualstrafrecht. • Spannungsfeld Sexualstrafrecht/. Sexualpädagogik. Mögliches „Sich-Strafbar-Machen“ gem

Infopapier Infrastrukturabgabe - BMVI

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25.01.2017 - 168,00 €. 78,00 €. Infrastrukturabgabe. (nicht gerundet). 21,60 €. (12*1,80€). 24,00 €. (12*2,00 €). 130,00 €. (19*9,5 € = 180,50 €. Höchstsatz. 130,00 €). 72,00. (15*4,80 €). 23,40 €. (13*1,80 €). Entlastungsbetrag. (aus ökologischen. Gründ


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Förderung sexueller Handlungen Minderjähriger § 180 StGB ...

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Strafnormen wie das Verbot des Kindesmissbrauchs oder des Missbrauchs Jugendlicher und Minderjähriger nehmen vor allem die sexuelle Selbstbestimmung des jeweiligen Minderjährigen oder gar Kindes in Schutz. Während solche Delikte oftmals als „Kindesmissbr

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08.11.2013 - Weiterhin macht sich nach § 180 Abs. 2 StGB strafbar, wer eine Person unter achtzehn Jahren bestimmt, sexuelle Handlungen gegen Entgelt an oder vor einem Dritten vorzunehmen oder von einem Dritten an sich vornehmen zu lassen, oder wer solche

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Förderung sexueller Handlungen Minderjähriger - Welche Handlung fällt unter den Tatbestand der "Kuppelei"? Welche Strafe sieht § 180 StGB vor? Ist auch der Versuch strafbar? Infos hier!

Sexualstrafrecht: Die wichtigsten Normen des Sexualstrafrechts

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Zum Schutz von Kindern und Jugendlichen vor frühzeitigen sexuellen Erfahrungen hat der Gesetzgeber mit § 180 StGB Straftatbestände geschaffen, welche die Förderung oder Ermöglichung derartiger Sexualkontakte unter Strafe stellen. § 180 StGB lautet wie fo

§180 Abs.1 StGb genaue Erklärung bitte. Strafrecht Forum 123recht.net

https://www.123recht.net/180-Abs1-StGb-genaue-Erklaerung-bitte-__f110828.html
180 Abs.1 StGb genaue Erklärung bitte. - Hallo! In dem Absatz steht ja: § 180. Förderung sexueller Handlungen Minderjähriger. (1) Wer sexuellen Handlungen eine...


  • Verortung im StGB

    StGBBesonderer Teil: › Dreizehnter Abschnitt: Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung › § 180

  • Zitatangaben (StGB)

    Periodikum: RGBl
    Zitatstelle: 1871, 127
    Ausfertigung: 1871-05-15
    Stand: Neugefasst durch Bek. v. 13.11.1998 I 3322;

  • Hinweise zum Zitieren

    Als Referenz auf das StGB in einer wissenschaftlichen Arbeit

    § 180 StGB
    § 180 Abs. 1 StGB oder § 180 Abs. I StGB
    § 180 Abs. 2 StGB oder § 180 Abs. II StGB
    § 180 Abs. 3 StGB oder § 180 Abs. III StGB
    § 180 Abs. 4 StGB oder § 180 Abs. IV StGB

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