§ 211 StGB, Mord
Paragraph 211 Strafgesetzbuch

(1) Der Mörder wird mit lebenslanger Freiheitsstrafe bestraft.


(2) Mörder ist, wer
aus Mordlust, zur Befriedigung des Geschlechtstriebs, aus Habgier oder sonst aus niedrigen Beweggründen,
heimtückisch oder grausam oder mit gemeingefährlichen Mitteln oder
um eine andere Straftat zu ermöglichen oder zu verdecken,
einen Menschen tötet.


Benachbarte Paragraphen


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PDF Dokumente zum Paragraphen

Teil 1 -Straftaten gegen das Leben - §§ 212, 211, 213, 218, 222, 221

https://www.jura.uni-tuebingen.de/professoren_und_dozenten/eisele/lehrveranstal...
Übersichtsblatt Mord, § 211. I. Systematik. Die Rechtsprechung stuft § 211 gegenüber § 212 als eigenständigen Tatbestand. (delictum sui generis) ein. Die Literatur sieht § 211 zu Recht als. Qualifikationstatbestand zu § 212 StGB an, da die Mordmerkmale z

Verhältnis Mord (§ 211) – Totschlag (§ 212)

http://heinrich.rewi.hu-berlin.de/doc/abs_ex_2012/bt/36-toetungsdelikte01.pdf
01.10.2012 - Rechtliche Problematik: Während T als Täter einen Mord (§ 211 StGB) begangen hat, da er aus Habgier seine Frau tötete (um an die Erbschaft zu kommen), liegt in der Person des – hinsichtlich der Tötung unzweifelhaft als Gehilfen anzusehenden

B. Mord (§ 211 StGB)

http://www.jura.uni-augsburg.de/de/lehrende/professoren/kasiske/lehre_forschung...
B. Mord (§ 211 StGB). (1) Der Mörder wird mit lebenslanger Freiheitsstrafe bestraft. (2) Mörder ist, wer aus Mordlust, zur Befriedigung des Geschlechtstriebs, aus. Habgier oder sonst aus niedrigen Beweggründen, heimtückisch oder grausam oder mit gemeinge

Mord und Totschlag – Reformüberlegungen zu §§ 211, 212 StGB

http://www.hwr-berlin.de/fileadmin/downloads_internet/publikationen/beitraege_F...
Mord und Totschlag – Reformüberlegungen zu §§ 211, 212 StGB. Diplomarbeit an der Hochschule für Wirtschaft und Recht in Berlin. Fachbereich Rechtspflege im Fach: Strafrecht. Vorgelegt von. Borchert, Simon. Einstellungsjahrgang: 2011. Prüfungsjahrgang: 20

§ 5: Mord (§ 211 StGB) - strafrecht-online.org

https://strafrecht-online.org/lehre/sos-2009/strafrecht-bt-1/karteikarten/%C2%A...
5: Mord (§ 211 StGB). I. Verfassungsrechtliche Problematik. Gem. § 211 I StGB wird der Mörder zwingend mit lebenslanger Freiheitsstrafe bestraft. Die Verfassungsmä- ßigkeit der absolut angedrohten lebenslangen Freiheitsstrafe ist immer wieder bezweifelt


Webseiten zum Paragraphen

Mord und Totschlag – §§ 211 und 212 StGB | GANGWAY e.V.

http://gangway.de/mord-und-totschlag-%C2%A7%C2%A7-211-und-212-stgb/
28.03.2016 - Dies folgt daraus, dass man einen Zeitpunkt finden muss, ab wann ein Embryo im Sinne des StGB zum “Menschen” wird, also den strengeren Schutz seines Lebens nach den §§ 211 ff. StGB erfährt und seine (Ab-)Tötung nicht mehr ein Schwangerschaft

Der Mord, § 211 StGB - Grundlagen im Strafrecht - Lecturio

https://www.lecturio.de/magazin/mord-%C2%A7-211-stgb/
Der Straftatbestand des Mordes gemäß §§ 212, 211 StGB gehört zu den beliebtesten Tatbeständen in der ersten juristischen Prüfung im Strafrecht.

Schema zum Mord, § 211 StGB | iurastudent.de

https://www.iurastudent.de/schemata/schema-zum-mord-211-stgb
Schema zum Mord, § 211 StGB. I. Tatbestand. 1. Objektiver Tatbestand. a) Objekt: Ein anderer Mensch. b) Handlung: Töten. c) Mordmerkmale der 2. Gruppe. (1) Heimtücke. Heimtückisch handelt, wer die Arg- und Wehrlosigkeit des Opfers bewusst zur Tat ausnutz

Mord und seine Merkmale gemäß § 211 StGB - Anwalt.org

https://www.anwalt.org/mord/
In Paragraph 211 des Strafgesetzbuches (StGB) ist festgelegt, was ein Mord ist und wie dieser geahndet wird. Wichtiger Ausgangspunkt für die Klassifizierung eines solchen Verbrechens sind die sogenannten Mordmerkmale. Kann eines dieser Elemente dem Täter

juraschema.de · Mord, § 211 StGB - Prüfungsaufbau ...

http://juraschema.de/index.php?thema=stgb211
Strukturen und Schemata des Strafrechts und Zivilrechts. Prüfungsaufbau, Tatbestände, Anspruchsgrundlagen. Definitionen und Gesetzestexte - Mord, § 211 StGB.


  • Verortung im StGB

    StGBBesonderer Teil: › Sechzehnter Abschnitt: Straftaten gegen das Leben › § 211

  • Zitatangaben (StGB)

    Periodikum: RGBl
    Zitatstelle: 1871, 127
    Ausfertigung: 1871-05-15
    Stand: Neugefasst durch Bek. v. 13.11.1998 I 3322;

  • Hinweise zum Zitieren

    Als Referenz auf das StGB in einer wissenschaftlichen Arbeit

    § 211 StGB
    § 211 Abs. 1 StGB oder § 211 Abs. I StGB
    § 211 Abs. 2 StGB oder § 211 Abs. II StGB

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