(1) In den Fällen des § 201 Abs. 1 und 2 und der §§ 202, 203 und 204 wird die Tat nur auf Antrag verfolgt. Dies gilt auch in den Fällen der §§ 201a, 202a, 202b und 202d, es sei denn, dass die Strafverfolgungsbehörde wegen des besonderen öffentlichen Interesses an der Strafverfolgung ein Einschreiten von Amts wegen für geboten hält.
(2) Stirbt der Verletzte, so geht das Antragsrecht nach § 77 Abs. 2 auf die Angehörigen über; dies gilt nicht in den Fällen der §§ 202a, 202b und 202d. Gehört das Geheimnis nicht zum persönlichen Lebensbereich des Verletzten, so geht das Antragsrecht bei Straftaten nach den §§ 203 und 204 auf die Erben über. Offenbart oder verwertet der Täter in den Fällen der §§ 203 und 204 das Geheimnis nach dem Tod des Betroffenen, so gelten die Sätze 1 und 2 sinngemäß.
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http://www.nomos.de/fileadmin/nomos/Schweigepflicht.docx
Eine Verfolgung erfolgt nur auf Antrag der Geschädigten (§ 205 StGB). In der Praxis kommt es nur selten zu entsprechenden Verfahren. Die Bedeutung der Norm ist eher indirekt: Sie liegt z. B. darin, dass die herausgehobene Diskretionspflicht der o.g. Beru
http://www.servat.unibe.ch/dfr/pdf/c4071205.pdf
Behrenstamm und Sennhauser gegen Staatsanwaltsehaft des. Kantons Zftrlch. l. Art. 251, 148 StGB. Wer eine Urkunde fälscht und damit betrügt, ist sowohl wegen Urkundenfälschung als auch wegen. Betruges zu bestrafen. . 2. Art. 21, 137 StGB. Beginn der Ausf
https://www.niedersachsen.de/download/108524
04.05.2016 - Personen erweitert und ein neuer § 115 StGB-E eingefügt wird. Darüber hinaus wird der Schutz des allgemeinen Persönlichkeitsrechts nach § 201a StGB durch die Einführung der Versuchsstrafbarkeit vervollständigt. Als Folgeänderung beinhaltet d
https://www.hrr-strafrecht.de/hrr/4/16/4-205-16.pdf
Eine Verurteilung wegen vollendeter Strafvereitelung gemäß § 258 Abs. 1 StGB setzt voraus, dass der. Täter die Bestrafung des Vortäters ganz oder zum Teil vereitelt. Dabei ist es nicht erforderlich, dass die. Strafverfolgung oder die Anordnung einer Maßn
http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/18/093/1809327.pdf
03.08.2016 - weitert und ein neuer § 115 StGB eingefügt wird. Darüber hinaus wird der Schutz des allgemeinen Persönlichkeitsrechts nach § 201a StGB durch die Einführung der Versuchsstrafbarkeit vervollständigt. Als Folgeänderung beinhaltet der Ge- setzen
https://www.parlament.gv.at/PAKT/VHG/XXIV/I/I_02319/fname_303307.pdf
beeinträchtigten Person (§ 205 StGB) an den Tatbestand der Vergewaltigung (§ 201 StGB). - Inhaltliche Erweiterung der Qualifikationen beim Sexuellen Missbrauch von Unmündigen (§§ 206 und 207 StGB). - Ausdehnung der Altersgrenze in § 207b Abs. 2 StGB. - A
http://www.buzer.de/gesetz/6165/a85537.htm
(1) In den Fällen des § 201 Abs. 1 und 2 und der §§ 202, 203 und 204 wird die Tat nur auf Antrag verfolgt. Dies gilt auch in den Fällen der §§ 201a, 202a, 202b und 202d, es sei denn, dass die Strafverfolgungsbehörde.
https://www.jusline.at/gesetz/stgb/paragraf/205
205 StGB Sexueller Missbrauch einer wehrlosen oder psychisch beeinträchtigten Person - Strafgesetzbuch - Gesetz, Kommentar und Diskussionsbeiträge - JUSLINE Österreich.
http://www.ris.bka.gv.at/Dokument.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Dokumentnummer=NOR40...
Abkürzung. StGB. Index. 24/01 Strafgesetzbuch. Text. Sexueller Missbrauch einer wehrlosen oder psychisch. beeinträchtigten Person. § 205. (1) Wer eine wehrlose Person oder eine Person, die wegen einer Geisteskrankheit, wegen Schwachsinns, wegen einer tie
http://www.strafgesetzbuch-stgb.de/stgb/205.html
13.11.1998 - 205 StGB Strafantrag. (1) In den Fällen des § 201 Abs. 1 und 2 und der §§ 202, 203 und 204 wird die Tat nur auf Antrag verfolgt. Dies gilt auch in den Fällen der §§ 201a, 202a, 202b und 202d, es sei denn, dass die Strafverfolgungsbehörde weg
https://rdb.manz.at/document/ris.n.NOR40105141
Typ, RIS - Norm - Bundesgesetz. Datum/Gültigkeitszeitraum, In Kraft seit 01.06.2009 bis 31.07.2013. Publiziert von, Bundeskanzleramt Österreich. Fundstelle, § 205 StGB, idF BGBl I 40/2009 ...