(1) Mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer
(2) Der Versuch ist strafbar.
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http://www.davit.de/uploads/media/Strafrechtliche_Haftung.ppt
Computerbetrug, § 263 a StGB. Ausspähen von Daten, § 202 a StGB. Datenveränderung, § 303 a StGB. Computersabotage, § 303 b StGB. Fälschung beweiserheblicher Daten, §§ 269, 270 StGB. Mittelbare Falschbeurkundung, §§ 271, 348 StGB; Urkundenunterdrückung, §
https://tu-dresden.de/gsw/jura/jfstraf4/ressourcen/dateien/folder-2008-06-04-69...
2. beschädigen oder zerstören (+), da es nicht ohne Substanzbeeinträchtigung wieder sichtbar gemacht werden kann (Parallele zum Überkleben eines Plakates mit einem anderen). 3. Vorsatz, Rechtswidrigkeit und Schuld (+). IV. Urkundenunterdrückung - § 274 S
http://www.jura.fu-berlin.de/fachbereich/einrichtungen/strafrecht/emeriti/geppe...
Indem A das Datum auf dem Parkschein überklebte, kann sie sich nach § 274 I Nr. 1 StGB (Urkundenunterdrückung) strafbar gemacht haben. 1. Objektiver Tatbestand. a) Mit dem Parkschein lagen eine Urkunde sowie eine technische Aufzeichnung vor. b) Diese dür
https://www.uni-trier.de/fileadmin/fb5/prof/STR002/ergaenzungen_zum_vorsatz.doc
Der Täter, der diesen Bierdeckel beschädigt i.S. des § 274 StGB oder verfälscht i.S. § 267 StGB muss zum einen Tatsachenkenntnis haben: er muss wissen, dass es sich um einen Bierdeckel handelt und der Wirt dort die Anzahl der Getränke notiert; er muss ab
http://www.michaeljasch.de/src/Hand-274.pdf
Urkundenunterdrückung (§ 274). Grundgedanke: Bei § 274 kommt es dem Täter auf die Beseitigung oder Beeinträchtigung einer (echten) Urkunde als. Beweismittel an (anders: § 267, bei dem ein falsches Beweismittel hergestellt/gebraucht wird). I. Objektiver T
https://www.jura.uni-bonn.de/fileadmin/Fachbereich_Rechtswissenschaft/Einrichtu...
Urkundenunterdrückung, § 274 StGB. Schutzgut : hM : Sicherheit und Zuverlässigkeit des Beweisverkehrs mit – nicht : des Eigentums an – Urkunden, Da- tenurkunden, technischen Aufzeichnungen und Grenzmarkierungen (BGHSt 29, 192, 194). ▻ keine lex specialis
https://www.jura.uni-tuebingen.de/professoren_und_dozenten/heinrich/materialien...
Man kann hier drei verschiedene Tatobjekte feststellen, die in vier verschiedenen Schutzrichtungen geschützt werden: Die drei verschiedenen Tatobjekte: – Urkunden, §§ 267, 274 I Nr. 1, 271 StGB. – technische Aufzeichnungen, §§ 268, 274 I Nr. 1 StGB. – Da
http://www.zjs-online.com/dat/artikel/2009_1_147.pdf
Handlungsabschnitt: Umkleben der Preisschilder. A. § 274 Abs. 1 Nr. 1 StGB – Urkundenunterdrückung durch Entfernen des Preisschilds am Sack im Baumarkt. A könnte sich wegen Urkundenunterdrückung gem. § 274. Abs. 1 Nr. 1 StGB strafbar gemacht haben, indem
http://www.kanzlei-prof-rath.de/materialien/strafrecht-besonderer-teil3/Rath%20...
Urkundenunterdrückung - § 274 I Nr. 1 und Nr. 2 StGB. Schutzrichtung. Schutz des Individualrechtsguts (!), mit einer Urkunde oder techni- schen Aufzeichnung Beweis zu erbringen. Einwilligung rechtlich möglich. Tatobjekte. ▫ vorhandene echte Urkunde oder
https://www.lecturio.de/magazin/%C2%A7-274-stgb-urkundenunterdrueckung-datenunt...
26.06.2015 - 274 StGB und die verschiedenen Tatvarianten sind in einer Vielzahl strafrechtlicher Examina zu erläutern. Hier lesen Sie alles darüber.
https://datenbank.nwb.de/Dokument/Anzeigen/136684_274/
30.10.2017 - 274 Urkundenunterdrückung, Veränderung einer Grenzbezeichnung. (1) Mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer. eine Urkunde oder eine technische Aufzeichnung, welche ihm entweder überhaupt nicht oder nicht
https://www.jusline.at/gesetz/stgb/paragraf/274
274 StGB Schwere gemeinschaftliche Gewalt - Strafgesetzbuch - Gesetz, Kommentar und Diskussionsbeiträge - JUSLINE Österreich.
http://juraschema.de/index.php?thema=stgb274
Strukturen und Schemata des Strafrechts und Zivilrechts. Prüfungsaufbau, Tatbestände, Anspruchsgrundlagen. Definitionen und Gesetzestexte - Urkundenunterdrückung, § 274 StGB.
https://www.ihr-anwalt-hamburg.de/aktuelle-rechtsprechungen-urteile/stgb/stgb-2...
Zur Feststellung der Nachteilsabsicht des § 274 StGB ist nicht die Vorstellung des Täters, dass die Verwendung der Urkunde die unterdrückt wird, unmittelbar bevorstehe oder jedenfalls in absehbarer Zeit zu erwarten sei, erforderlich. Es genügt vielmehr,