§ 271 StGB, Mittelbare Falschbeurkundung
Paragraph 271 Strafgesetzbuch

(1) Wer bewirkt, daß Erklärungen, Verhandlungen oder Tatsachen, welche für Rechte oder Rechtsverhältnisse von Erheblichkeit sind, in öffentlichen Urkunden, Büchern, Dateien oder Registern als abgegeben oder geschehen beurkundet oder gespeichert werden, während sie überhaupt nicht oder in anderer Weise oder von einer Person in einer ihr nicht zustehenden Eigenschaft oder von einer anderen Person abgegeben oder geschehen sind, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.


(2) Ebenso wird bestraft, wer eine falsche Beurkundung oder Datenspeicherung der in Absatz 1 bezeichneten Art zur Täuschung im Rechtsverkehr gebraucht.


(3) Handelt der Täter gegen Entgelt oder in der Absicht, sich oder einen Dritten zu bereichern oder eine andere Person zu schädigen, so ist die Strafe Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren.


(4) Der Versuch ist strafbar.


Benachbarte Paragraphen


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Dr. Detlev Sternberg-Lieben - TU Dresden

https://tu-dresden.de/gsw/jura/jfstraf4/ressourcen/dateien/folder-2010-12-21-13...
(Übersicht)[2]. Schutz der Sicherheit und Zuverlässigkeit des Rechtsverkehrs[3], und zwar bezüglich: - Echtheit und Unverfälschtheit[4]: § 267 StGB. - inhaltlicher Wahrheit[5]: §§ 348, 271; 277, 279 StGB. - beweismäßiger Verfügbarkeit/äußerer Unversehrth


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Zur Auslegung der Falschbeurkundung i.S.d. §§ 271, 348 StGB

http://www.zis-online.com/dat/artikel/2011_5_565.pdf
Der vorliegende Beitrag beschäftigt sich mit der Frage, wann eine Falschbeurkundung i.S.d. §§ 271, 348 StGB angenom- men werden kann. Ausgehend vom extensiven Wortlaut der. Normen wird der fast einhellig vertretenen Restriktion auf den Grund gegangen, da

Urkundsdelikte (Teil 3) KK 575-580 - strafrecht-online.org

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Öffentliche Urkunde, zur Definition s.o.. 2. Täter. § 348 ist ein echtes Amtsdelikt. Täter kann nur ein Amtsträger i.S.d. § 11 I Nr. 2 sein, der zur Aufnahme öffentlicher Urkunden nach Bundes-/oder Landesrecht befugt ist. Für andere Personen kommt nur Te

Art. 271 Strafgesetzbuch – Dreh- und Angelpunkt im Steuerstreit, zu ...

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2. Einleitung a. Art. 271 StGB und der Steuerstreit b. Skepsis in der Bundesverwaltung c. Kritik der Doktrin. 3. Grundlegende Anmerkungen a. Amtshandlungen im Lichte des Legalitätsprinzip b. Entstehungsgeschichte von Art. 271 StGB c. Bewilligung gestützt

Rath BT III - _45_ Urkundendelikte - § 271 StGB - Uni Heidelberg

https://jura.urz.uni-heidelberg.de/mat/file_viewer.php?fid=15309
Mittelbare Falschbeurkundung – § 271 StGB. Schließung einer Strafbarkeitslücke bei der Anwendung des § 348. StGB im Verhältnis Extraneus – Intraneus: Schutzrichtung. Ausgangsfallkonstellation: Der Extraneus nutzt aus, dass der Intraneus § 348 StGB gutglä

Das Bankgeheimnis und Art. 271/273 StGB – Praktische Ratschläge ...

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Das Bankgeheimnis und Art. 271/273 StGB –. Praktische Ratschläge im Umgang mit den USA. NKF-Event vom 21. September 2009 - Zunfthaus zur Meisen. Peter Honegger ...


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Schema zur mittelbaren Falschbeurkundung, § 271 StGB | iurastudent ...

https://www.iurastudent.de/schemata/schema-zur-mittelbaren-falschbeurkundung-27...
I. Tatbestand 1. Objektiver Tatbestand a) Objekt: öffentliche Urkunde §§ 451 ff. ZPO b) Unwahre Urkunde Eine Urkunde ist unwahr, wenn der gedankliche Inhalt nicht mit der Wirklichkeit übereinstimmt. c) Handlung (1) § 271 I: Bewirken.

juraschema.de · Mittelbare Falschbeurkundung, § 271 StGB ...

http://juraschema.de/index.php?thema=stgb271
Strukturen und Schemata des Strafrechts und Zivilrechts. Prüfungsaufbau, Tatbestände, Anspruchsgrundlagen. Definitionen und Gesetzestexte - Mittelbare Falschbeurkundung, § 271 StGB.

Mittelbare Falschbeurkundung, § 271 - juracademy.de

https://www.juracademy.de/strafrecht-bt3/mittelbare-falschbeurkundung.html
Wird die Falschbeurkundung durch einen bösgläubigen Amtsträger vorgenommen, so ist dieser gem. § 348 zu bestrafen. Die Veranlassung oder Unterstützung bei der Falschbeurkundung ist dann eine Beihilfe oder Anstiftung gem. §§ 26, 27, wobei dem Teilnehmer,

Mittelbare Falschbeurkundung, § 271 StGB, Punktehandel mit ...

http://www.strafzettel.de/cms/nt/specials/punktehandel-flensburg/mittelbare-fal...
Mittelbare Falschbeurkundung, § 271 StGB. Ü und K könnten sich wegen mittelbarer Falschbeurkundung im Sinne des § 271 StGB strafbar gemacht haben (diese Ansicht vertritt das Kraftfahrtbundesamt). Nach der genannten Vorschrift droht Freiheitsstrafe bis zu

Falschbeurkundung | Kanzlei Dr. Buchert & Partner

http://www.dr-buchert.de/de/rechtslexikon/falschbeurkundung.html
271, 348 StGB schützen den Rechtsverkehr vor inhaltlich unwahren öffentlichen Urkunden oder öffentlichen Dateien. § 348 StGB stellt die Falschbeurkundung im Amt unter Strafe. Ein Amtsträger, der, zur Aufnahme öffentlicher Urkunden befugt, innerhalb seine


  • Verortung im StGB

    StGBBesonderer Teil: › Dreiundzwanzigster Abschnitt: Urkundenfälschung › § 271

  • Zitatangaben (StGB)

    Periodikum: RGBl
    Zitatstelle: 1871, 127
    Ausfertigung: 1871-05-15
    Stand: Neugefasst durch Bek. v. 13.11.1998 I 3322;

  • Hinweise zum Zitieren

    Als Referenz auf das StGB in einer wissenschaftlichen Arbeit

    § 271 StGB
    § 271 Abs. 1 StGB oder § 271 Abs. I StGB
    § 271 Abs. 2 StGB oder § 271 Abs. II StGB
    § 271 Abs. 3 StGB oder § 271 Abs. III StGB
    § 271 Abs. 4 StGB oder § 271 Abs. IV StGB

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