(1) Mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer bei Überschuldung oder bei drohender oder eingetretener Zahlungsunfähigkeit
(2) Ebenso wird bestraft, wer durch eine der in Absatz 1 bezeichneten Handlungen seine Überschuldung oder Zahlungsunfähigkeit herbeiführt.
(3) Der Versuch ist strafbar.
(4) Wer in den Fällen
(5) Wer in den Fällen
(6) Die Tat ist nur dann strafbar, wenn der Täter seine Zahlungen eingestellt hat oder über sein Vermögen das Insolvenzverfahren eröffnet oder der Eröffnungsantrag mangels Masse abgewiesen worden ist.
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https://www.uni-trier.de/fileadmin/fb5/prof/STR001/Schwerpunkt/insolvenzdelikte...
Sämtliche Konkursdelikte sind Sonderdelikte (Ausnahme: § 283d StGB = Schuldnerbegünstigung). Täter des § 283 und § 283c StGB kann nur der Schuldner sein, d.h. derjenige, der seine Zahlungen eingestellt hat oder über dessen Vermögen ein Insolvenzverfahren
https://tu-dresden.de/gsw/jura/jfstraf4/ressourcen/dateien/dateien/abschlussfal...
Abschlussfall zum Lieferantenbetrug (auch zu § 283 StGB). A ist Geschäftsführer der G-GmbH. Deren Verbindlichkeiten übersteigen den. Wert ihres Vermögens beträchtlich, so dass keine Wahrscheinlichkeit besteht, dass die Finanzkraft zur mittelfristigen For
http://www.rudolph-recht.de/wp-content/uploads/2017/07/Insolvenzstrafrecht_RA_D...
dadurch Überschuldung oder Zahlungsunfähigkeit herbeiführt wird (vgl. § 283. Abs. II StGB);. • Rückstellungen für Steuern und Sozialversicherungsbeiträge (§ 370 AO; § 266a. StGB);. • Amtsniederlegung? Bestellung von Strohmann oder Niederlegung ohne Nachf
http://www.harz-projure.de/wordpress/wordpress-mhp/mhp123-content/uploads/2014/...
Das Strafgesetzbuch hingegen sieht eine feingliedrigere Ausdifferenzierung unter- schiedlichster Delikte vor, die als Insolvenzdelikte in den §§ 283 bis 283d StGB geregelt werden. Anhand der nachfolgenden Ausführungen sowie ausgewählter. Fallbeispiele au
http://www.olg.brandenburg.de/sixcms/media.php/4250/Microsoft%20Word%20-%2011%2...
283 - 283 d StGB und § 64 GmbHG. Die Vorschriften sind, worauf die Klägerin zutreffend hinweist, Schutzgesetz i.S.d. § 823. Abs. 2 BGB. Der Geschäftsführer, der, obwohl die Voraussetzungen einer Insolvenzantrags- pflicht gegeben sind, die Geschäfte der G
https://strafrecht-online.org/lehre/ws-2005/wirtschaftsstrafrecht/materialien/4...
05.12.2005 - 6: Schutz des Vermögens. VI. Insolvenzdelikte Kernbereich §§ 283 ff StGB. 1. Allgemeines a) Überblick b) Phasen des Niedergangs. 2. Kerntatbestand Bankrott gem. § 283 StGB a) Tatbestandsaufbau b) § 283 a StGB - Besonders schwerer Fall des. B
http://www.wirtschaftsstrafrecht-strafverteidiger.de/bankrottdelikte-bankrott-2...
Durch diese Norm wird der Grundfall der Insolvenzdelikte behandelt. Es soll das Vermögen der Gesamtheit der Gläubiger des Täters geschützt werden. Der Bankrott gem. § 283 StGB erfasst in seinen beiden Absätzen zwei unterschiedliche Ausgestaltungen. In Ab
https://strafverteidigung-hamburg.com/2698/bankrott-%C2%A7-283-stgb/
Der Tatbestand des Bankrotts in § 283 StGB ist die wichtigste Bestimmung des deutschen Insolvenzstrafrechts. Das Delikt macht fast 75 Prozent der jährlich registrierten Straftaten im Zusammenhang mit eingetretener oder drohender Zahlungsunfähigkeit aus.
https://www.ihr-anwalt-hamburg.de/aktuelle-rechtsprechungen-urteile/stgb/stgb-2...
Ein Beiseiteschaffen im Sinne des § 283 Abs. 1 Nr. 1 StGB liegt nur dann vor, wenn der Zugriff auf den weggegebenen Vermögensbestandteil für einen Insolvenzverwalter im Rahmen der Gesamtvollstreckung (Insolvenz) wesentlich erschwert wird. Der 3. Strafsen
https://www.lanz-legal.de/home/wirtschaftsstrafrecht/zur-strafbarkeit-des-bankr...
Grundlegende Voraussetzung für eine strafbare Handlung im Sinne der §§ 283 Abs. 1 Nr. 1 bis 8 StGB ist das Handeln "bei Überschuldung oder bei drohender oder eingetretener Zahlungsunfähigkeit" (so auch: Böttger in: Verteidigung in Wirtschafts- und Steuer
https://anwalt-kg.de/newsbeitrag/privatinsolvenz-recht/allgemein-insolvenzrecht...
Insolvenzstraftaten und Insolvenz: 2. Gläubigerbegünstigung (§ 283c StGB). Im Fall einer Gläubigerbegünstigung macht sich ein Schuldner strafbar, wenn er. in Kenntnis einer wirtschaftlichen Krise; einem der Gläubiger eine Sicherheit oder Befriedigung gew