§ 283a StGB, Besonders schwerer Fall des Bankrotts
Paragraph 283a Strafgesetzbuch

In besonders schweren Fällen des § 283 Abs. 1 bis 3 wird der Bankrott mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren bestraft. Ein besonders schwerer Fall liegt in der Regel vor, wenn der Täter

1.
aus Gewinnsucht handelt oder
2.
wissentlich viele Personen in die Gefahr des Verlustes ihrer ihm anvertrauten Vermögenswerte oder in wirtschaftliche Not bringt.


Benachbarte Paragraphen


Die nachfolgende Ergebnisse wurden in öffentlich über das Internet zugänglichen Quellen gefunden. Die Verweise auf diese Informationsquellen dienen der Recherche zum Paragraphen. Bitte beachten Sie, dass die Urheberrechte beim jeweiligen Autoren liegen. Die Pflege dieser Treffer erfolgt automatisiert. Wenn Ihnen ein Treffer ungeeignet erscheint, kontaktieren Sie mich bitte.


Word Dokumente zum Paragraphen

Insolvenzdelikte nach §§ 283 ff. StGB - Uni Trier

https://www.uni-trier.de/fileadmin/fb5/prof/STR001/Schwerpunkt/insolvenzdelikte...
Besonders schwere Fälle des Bankrotts (§ 283a StGB). V. Prüfungsaufbau. C. Verletzung der Buchführungspflicht nach § 283b StGB. I. Tathandlung. II. Täter. D. Gläubigerbegünstigung nach § 283c StGB. I. Allgemeines. II. Der Tatbestand des § 283c StGB im Ei


PDF Dokumente zum Paragraphen

Strafbarkeit wegen verspäteter Erstellung von Jahresab - HRP Aktuell

http://www.hrp-aktuell.de/fileadmin/user_upload/HRP_Aktuell/HRP_Aktuell_-_Straf...
StGB. Werden die Bilanzierungspflichten nicht erfüllt so kann dies eine Straf‹arkeit gem. §§ 283 ff. StGB nach sich ziehen. Bei Verletzung von Buchführungs- und Bilanzierungspflichten kann der Straftat‹estand des. Bankrotts gem. § 283 A‹s. 1 Nr. 5 ‒ 7 St

Die Insolvenzdelikte des StGB in der gutachterlichen Praxis

http://www.harz-projure.de/wordpress/wordpress-mhp/mhp123-content/uploads/2014/...
mung des § 283 StGB betrifft hierbei alle vorstellbaren Bankrotthandlungen von. Verantwortlichen kriselnder Unternehmen. Besonders gravierende Bankrotthand- lungen bedroht § 283a StGB mit einem erweiterten Strafrahmen. Der besonders praxisrelevante § 283

6 - Schutz des Vermögens IV (Insolvenzdelikte) - strafrecht-online.org

https://strafrecht-online.org/lehre/ws-2008/wirtschaftsstrafrecht/%C2%A7%206%20...
Bankrott – § 283 StGB. - besonders schwerer Fall des Bankrotts –. § 283a StGB. - Verletzung der Buchführungspflicht –. § 283b StGB. - Gläubigerbegünstigung – § 283c StGB. - Schuldnerbegünstigung – § 283d StGB. - Verletzung der Insolvenzantragspflicht –.

Insolvenzverfahren - Verfahrenskosten - Stundung - Service Berlin

https://service.berlin.de/dienstleistung/327140/pdf/
Verfahrenseröffnung Restschuldbefreiung erteilt oder versagt wurde. Bei diesen Insolvenzstraftaten handelt es sich um Bankrott § 283 StGB, um besonders schweren Fall des Bankrotts § 283a StGB, um die Verletzung der. Buchführungspflicht § 283b StGB sowie

207 - Wirtschaftskriminalität - Polizei NRW

https://polizei.nrw/sites/default/files/2017-04/2016_Tabelle_207.pdf
355 187. 560000 Insolvenzstraftaten §§ 283, 283a-d StGB. 511 509. 2 251. 1. 3. 4. 21. 19. 52. 38. 120. 34 801 695. 561000 Bankrott § 283 StGB. 496 494. 2 248. 1. 3. 4. 16. 19. 51. 36. 116. 34 150 188. 562000 Besonders schwerer Fall des Bankrotts § 283a S


Webseiten zum Paragraphen

Besonders schwerer Fall des Bankrotts § 283a StGB | Rechtsanwalt ...

http://www.wirtschaftsstrafrecht-strafverteidiger.de/besonders-schwerer-fall-de...
Bei dieser Regelung handelt es sich nicht um einen Qualifikationstatbestand zu § 283 StGB (Bankrott), sondern um eine Strafzumessungsregel. Durch die Norm des besonders schweren Falls des Bankrotts wird der Strafrahmen des vorsätzlichen Bankrotts erhöht.

§ 283a StGB Besonders schwerer Fall des Bankrotts Strafgesetzbuch

https://www.buzer.de/gesetz/6165/a85640.htm
In besonders schweren Fällen des § 283 Abs. 1 bis 3 wird der Bankrott mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren bestraft. Ein besonders schwerer Fall liegt in der Regel vor, wenn der Täter 1. aus Gewinnsucht handelt oder 2.

StGB § 283a Besonders schwerer Fall des Bankrotts | W.A.F.

https://www.betriebsrat.com/gesetze/stgb/283a
In dieser Rubrik haben wir Ihnen alle relevanten Gesetze für Ihre Betriebsratsarbeit zusammengestellt.

StGB § 283a Besonders schwerer Fall des Bankrotts - NWB Datenbank

https://datenbank.nwb.de/Dokument/Anzeigen/136684_283a/
30.10.2017 - Vierundzwanzigster Abschnitt: Insolvenzstraftaten. § 283a Besonders schwerer Fall des Bankrotts. 1In besonders schweren Fällen des § 283 Abs. 1 bis 3 wird der Bankrott mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren bestraft. 2Ein b

§ 283a StGB - Besonders schwerer Fall des Bankrotts - wiete-strafrecht

http://www.wiete-strafrecht.de/User/Inhalt/283a_StGB.html
Besonders schwerer Fall des Bankrotts, § 283a StGB. Hier finden Sie eine Darstellung der BGH-Rechtsprechung zu § 283a StGB.


  • Verortung im StGB

    StGBBesonderer Teil: › Vierundzwanzigster Abschnitt: Insolvenzstraftaten › § 283a

  • Zitatangaben (StGB)

    Periodikum: RGBl
    Zitatstelle: 1871, 127
    Ausfertigung: 1871-05-15
    Stand: Neugefasst durch Bek. v. 13.11.1998 I 3322;

  • Hinweise zum Zitieren

    Als Referenz auf das StGB in einer wissenschaftlichen Arbeit

    § 283a StGB
    § 283a Abs. 1 StGB oder § 283a Abs. I StGB

  • Werbung

© 2015 - 2024: Strafgesetzbuch.net