(1) Wer ohne Wissen des Reeders oder des Schiffsführers oder als Schiffsführer ohne Wissen des Reeders eine Sache an Bord eines deutschen Schiffes bringt oder nimmt, deren Beförderung
(2) Ebenso wird bestraft, wer als Reeder ohne Wissen des Schiffsführers eine Sache an Bord eines deutschen Schiffes bringt oder nimmt, deren Beförderung für den Schiffsführer die Gefahr einer Bestrafung verursacht.
(3) Absatz 1 Nr. 1 gilt auch für ausländische Schiffe, die ihre Ladung ganz oder zum Teil im Inland genommen haben.
(4) Die Absätze 1 bis 3 sind entsprechend anzuwenden, wenn Sachen in Kraft- oder Luftfahrzeuge gebracht oder genommen werden. An die Stelle des Reeders und des Schiffsführers treten der Halter und der Führer des Kraft- oder Luftfahrzeuges.
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http://www.uni-salzburg.at/fileadmin/oracle_file_imports/1207237.DOC
Bei einer Verurteilung wegen Verleumdung gem § 297 StGB wird hinsichtlich der subjektiven Tatseite im Urteil folgendermaßen formuliert: „Der Beschuldigte hielt ernstlich für möglich und fand sich damit ab, den X einer amtswegig zu verfolgenden Straftat z
http://www.lazarus-union.net/wp-content/uploads/2012/01/Erkenntnisse-des-OGH-zu...
Erkenntnisse des OGH zu § 297 StGB (Verleumdung). Rechtssatz. § 297 StGB verlangt nicht, dass es wirklich zu einer behördlichen Verfolgung der fälschlich verdächtigten Personen gekommen ist, vielmehr genügt die Herbeiführung der konkreten Gefahr einer so
http://agjus.univie.ac.at/fileadmin/files/Fragenkatalog/Strafrecht/Strafrecht_0...
Absprache, dass Clara Unfalllenkerin gewesen sei: A: Verleumdung (§ 297 StGB): setzt C der Gefahr der behördlichen Verfolgung aus; Wissentlichkeitselement; Einwilligung der C nicht rechtfertigend;. C: Begünstigung (§ 299 StGB): zu verneinen, da nach Abs
http://widab.gerichts-sv.at/website2016/wp-content/uploads/2016/08/Sach-Sondera...
ter können die Vergehen nach den §§ 288 und 289 StGB mit anderen strafbaren Handlungen zusammentreffen. (echte Idealkonkurrenz) . In Betracht kommen jedenfalls. Betrug (§§ 146 ff StGB), Geldwäscherei (§ 165 StGB), Ur- kundenfälschung (§ 223 StGB), Täusch
http://dipbt.bundestag.de/doc/btd/13/085/1308587.pdf
25.09.1997 - 271 bis 273 (mittelbare Falschbeurkundung), die §§ 292, 293. (Jagd- und Fischwilderei) und § 297 StGB (Schiffsgefährdung durch Bannware). Neu eingeführt wird eine Strafvorschrift gegen Kinderhandel. (§ 236 StGB neu). Aufgehoben werden die §§
https://www.rewi.europa-uni.de/de/lehrstuhl/pr/polstrafrecht/Online-Kommentar-P...
Das polnische Strafgesetzbuch (plStGB) unterscheidet zwischen Betrug (Art. 286 plStGB),. Computerbetrug (Art. 287 plStGB) und Versicherungsbetrug (297 § 1 plStGB). Der Versuch des Betruges ist stets strafbar und kann bis zum Zeitpunkt der. Vermögensverfü
https://www.steuernetz.de/gesetze/stgb-1/297
(1) Wer ohne Wissen des Reeders oder des Schiffsführers oder als Schiffsführer ohne Wissen des Reeders eine Sache an Bord eines deutschen Schiffes bringt oder nimmt, deren Beförderung. 1. für das Schiff oder die Ladung die Gefahr einer Beschlagnahme oder
https://www.ris.bka.gv.at/Dokument.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Dokumentnummer=NOR1...
Abkürzung. StGB. Index. 24/01 Strafgesetzbuch. Text. Verleumdung. § 297. (1) Wer einen anderen dadurch der Gefahr einer behördlichen Verfolgung aussetzt, daß er ihn einer von Amts wegen zu verfolgenden mit Strafe bedrohten Handlung oder der Verletzung ei
https://www.jusline.at/gesetz/stgb/paragraf/297
297 StGB Verleumdung - Strafgesetzbuch - Gesetz, Kommentar und Diskussionsbeiträge - JUSLINE Österreich.
https://datenbank.nwb.de/Dokument/Anzeigen/136684_297/
30.10.2017 - 297 Gefährdung von Schiffen, Kraft- und Luftfahrzeugen durch Bannware [1]. (1) Wer ohne Wissen des Reeders oder des Schiffsführers oder als Schiffsführer ohne Wissen des Reeders eine Sache an Bord eines deutschen Schiffes bringt oder nimmt,
http://www.zeit.de/gesellschaft/zeitgeschehen/2015-03/strafgesetzbuch-misslunge...
25.03.2015 - Heute geht es nun um ein Musterbeispiel misslungener Gesetzgebung: den Paragrafen 297 des Strafgesetzbuchs. Der Titel dieser Kolumne verheißt (oder droht ... Die Vorschrift des Paragrafen 297 StGB regelt die Strafbarkeit von "Schiffsgefährdu