§ 299 StGB, Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr
Paragraph 299 Strafgesetzbuch

(1) Mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe wird bestraft, wer im geschäftlichen Verkehr als Angestellter oder Beauftragter eines Unternehmens

1.
einen Vorteil für sich oder einen Dritten als Gegenleistung dafür fordert, sich versprechen lässt oder annimmt, dass er bei dem Bezug von Waren oder Dienstleistungen einen anderen im inländischen oder ausländischen Wettbewerb in unlauterer Weise bevorzuge, oder
2.
ohne Einwilligung des Unternehmens einen Vorteil für sich oder einen Dritten als Gegenleistung dafür fordert, sich versprechen lässt oder annimmt, dass er bei dem Bezug von Waren oder Dienstleistungen eine Handlung vornehme oder unterlasse und dadurch seine Pflichten gegenüber dem Unternehmen verletze.


(2) Ebenso wird bestraft, wer im geschäftlichen Verkehr einem Angestellten oder Beauftragten eines Unternehmens

1.
einen Vorteil für diesen oder einen Dritten als Gegenleistung dafür anbietet, verspricht oder gewährt, dass er bei dem Bezug von Waren oder Dienstleistungen ihn oder einen anderen im inländischen oder ausländischen Wettbewerb in unlauterer Weise bevorzuge, oder
2.
ohne Einwilligung des Unternehmens einen Vorteil für diesen oder einen Dritten als Gegenleistung dafür anbietet, verspricht oder gewährt, dass er bei dem Bezug von Waren oder Dienstleistungen eine Handlung vornehme oder unterlasse und dadurch seine Pflichten gegenüber dem Unternehmen verletze.


Benachbarte Paragraphen


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Prof - Uni Trier

https://www.uni-trier.de/fileadmin/fb5/prof/STR001/Schwerpunkt/loesung_120607.d...
I. In Betracht kommt eine Strafbarkeit nach § 299 I StGB wegen Bestechlichkeit im geschäftlichen Verkehr durch das Schließen der Vereinbarung mit G. 1. Tatbestandsmäßigkeit. Da § 299 I StGB ein Sonderdelikt ist, müsste A Angestellter oder Beauftragter ei


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Grundprobleme zu § 299 StGB - ZJS

http://zjs-online.com/dat/artikel/2013_1_665.pdf
Der Korruption in der Wirtschaft kommt im juristischen Stu- dium eine nur untergeordnete Rolle zu. Üblicherweise werden. Bestechung und Bestechlichkeit ausschließlich im Rahmen der Straftaten im Amt nach §§ 331 ff. StGB besprochen. Die. Behandlung des §

Die Neuregelung des § 299 StGB – Das ... - HEUKING · VON COELLN

http://www.hvc-strafrecht.de/infobrief-pdf-download.html?file=files/hvc/user/Do...
30.05.2014 - Heuking/von Coelln · Die Neuregelung des § 299 StGB – Das Geschäftsherrenmodell als Mittel zur Bekämpfung der Korruption? 10 BT-Drs. 18/4350, 11. 11 Plenarprotokoll 18/130 vom 15.10.2015, S. 12698. 12 Stefan Haas, WIRTSCHAFTScampus, 13.2.201

D. § 299 StGB, Bestechung und Bestechlichkeit im geschäftlichen ...

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299 Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen. Verkehr. (1) Wer als Angestellter oder Beauftragter eines geschäftlichen Betriebes im geschäftlichen Verkehr einen Vorteil für sich oder einen Dritten als. Gegenleistung dafür fordert, sich verspreche

Bestechlichkeit und Bestechung im Gesundheitswesen (§ 299a StGB)

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a) Eine ungerechtfertigte „Diskriminierung“ von Ärzten und Apothekern gegen- über Angehörigen anderer freier Berufe, für die §§ 299, 299a StGB nicht gelten. (werden), liegt nicht vor.2 Denn Architekten oder Rechtanwälte operieren nicht in Strukturen mit

2016-09-19 Das Gesetz zur Bekämpfung von Korruption im ...

http://akg-antikorruption.de/.cm4all/iproc.php/2016-09-19%20Das%20Gesetz%20zur%...
19.09.2016 - schuleinrichtungen – unter dem Verdacht der Vorteilsannahme und Bestechlichkeit gem. §§ 331, 332 StGB? Nomos 2007, zitiert als: Albus, in: Nomos 2007. Aldenhoff, Hans-Hermann/Valuett, Susanne: Entwurf des BMJV zur Korruption im. Gesundheitsw


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299 StGB – Bestechlichkeit und Bestechung im ... - Wirtschaftsstrafrecht

http://www.wirtschaftsstrafrecht-strafverteidiger.de/bestechlichkeit-und-bestec...
Zudem gilt der Schutzzweck dieser Norm der Allgemeinheit, die infolge der Bestechung schlechtere oder teurere Waren erhält. Gesetzestext des § 299 I, II StGB. (1) Wer als Angestellter oder Beauftragter eines geschäftlichen Betriebes im geschäftlichen Ver

Bestechung und Bestechlichkeit im geschäftlichen Verkehr - § 299ff ...

https://www.lanz-legal.de/home/wirtschaftsstrafrecht/bestechung-und-bestechlich...
Bei den Korruptionsdelikten lässt sich zwischen der Bestechung und Bestechlichkeit im geschäftlichen Verkehr (§§ 299 bis 302 StGB) und den, nur durch oder mit einem Amtsträger zu begehenden Delikten (§§ 331 bis 338 StGB) unterscheiden. Der folgende Beitr

§ 299 StGB | Strafverteidigung Hamburg | Strafverteidiger ...

https://strafverteidigung-hamburg.com/2739/%C2%A7-299-stgb/
299 StGB. Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr. Im Bereich des Strafrechts ist das Delikt der Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr eher von untergeordneter Bedeutung verglichen mit anderen Delikten. Allerdings hat

§ 299 StGB Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen ...

http://www.buzer.de/gesetz/6165/a85659.htm
(1) Mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe wird bestraft, wer im geschäftlichen Verkehr als Angestellter oder Beauftragter eines Unternehmens 1. einen Vorteil für sich oder einen Dritten als Gegenleistung dafür fordert, sich.

§ 299 StGB (Strafgesetzbuch), Begünstigung - JUSLINE Österreich

https://www.jusline.at/gesetz/stgb/paragraf/299
299 StGB Begünstigung - Strafgesetzbuch - Gesetz, Kommentar und Diskussionsbeiträge - JUSLINE Österreich.


  • Verortung im StGB

    StGBBesonderer Teil: › Sechsundzwanzigster Abschnitt: Straftaten gegen den Wettbewerb › § 299

  • Zitatangaben (StGB)

    Periodikum: RGBl
    Zitatstelle: 1871, 127
    Ausfertigung: 1871-05-15
    Stand: Neugefasst durch Bek. v. 13.11.1998 I 3322;

  • Hinweise zum Zitieren

    Als Referenz auf das StGB in einer wissenschaftlichen Arbeit

    § 299 StGB
    § 299 Abs. 1 StGB oder § 299 Abs. I StGB
    § 299 Abs. 2 StGB oder § 299 Abs. II StGB

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