§ 339 StGB, Rechtsbeugung
Paragraph 339 Strafgesetzbuch

Ein Richter, ein anderer Amtsträger oder ein Schiedsrichter, welcher sich bei der Leitung oder Entscheidung einer Rechtssache zugunsten oder zum Nachteil einer Partei einer Beugung des Rechts schuldig macht, wird mit Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu fünf Jahren bestraft.


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Präsentationen zum Paragraphen

Klausur Nr. 5 Strafrecht WS 2007/2008 - jura | Uni Bonn

https://www.jura.uni-bonn.de/fileadmin/Fachbereich_Rechtswissenschaft/Einrichtu...
Erster Tatkomplex: Vor der Bürotür; Strafbarkeit von A und B; §§ 242 I, II, 12 II, 22, 23 I Alt. 2, 25 II i.V.m. § 243 I S. 2 Nr.1 StGB durch Bearbeiten des Türschlosses ..... Rechtswidrigkeit und Schuld +; Strafbarkeit gemäß § 258a StGB +, wenn nicht st


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Rechtsbeugung, § 339 StGB

http://heinrich.rewi.hu-berlin.de/doc/strbt2011/57-rechtsbeugung.pdf
Professor Dr. Bernd Heinrich. Stand: 1. Oktober 2011. Vorlesung Strafrecht - Besonderer Teil - Arbeitsblatt Nr. 57. Rechtsbeugung, § 339 StGB. I. Rechtsgut: Die staatliche Rechtspflege. II. Der objektive Tatbestand des § 339 StGB. 1. Täterkreis: Richter

Prof. Dr. Bernd von Heintschel-Heinegg WS 2004 ... - Uni Regensburg

http://www.uni-regensburg.de/Fakultaeten/Jura/schroeder/download/klk04n25ls.pdf
Rechtsbeugung, § 339 StGB. V ist zwar Amtsträger, § 11 I Nr. 2 lit. a StGB. Die Vernehmung ist aber keine Rechtssa- che i.S.v. § 339 StGB. 2. Aussageerpressung, § 343 I Nr. 1 StGB a) Objektiver Tb. Strafbar macht sich nur ein Amtsträger, der zur Mitwirku

Beugung des Rechts" - die Tathandlung des § 339 StGB 4 § 1 Die ...

https://d-nb.info/1004243715/04
Kapitel: „Beugung des Rechts" - die Tathandlung des § 339 StGB. 4. § 1 Die Auslegung der Tathandlung des § 339 StGB durch die jüngere, höchstrichterliche Rechtsprechung. 4. I. Die Grundsatzentscheidung des Bundesgerichts- hofs zur Begehung der Rechtsbeug

BGH, Urt. v. 18.7.2013 – 4 StR 84/13 Heghmanns E ... - ZJS

http://www.zjs-online.com/dat/artikel/2014_1_769.pdf
20.01.2014 - Rechtssache. 3. Eine Verletzung von Verfahrensvorschriften stellt ei- nen Rechtsbruch im Sinne des § 339 StGB dar, wenn darin allein oder unter Berücksichtigung der Motive des. Täters ein elementarer Rechtsverstoß gesehen werden kann. (Leits

„Sperrwirkung“ BGH - Safferling

https://www.str1.rw.fau.de/files/2016/02/Safferling_AkteRecht_BGH_3-StR-498-14_...
fe, setzte aber die Höhe der Raten auf 32 € fest. Das Landgericht sprach den Angeklagten aus rechtlichen Grün- den frei, da es weder den Tatbestand der Rechtsbeugung (§ 339 StGB) noch der Urkundenfälschung unter. Missbrauch seiner Stellung als Amtsträger


Webseiten zum Paragraphen

§ 339 StGB, Rechtsbeugung - Steuernetz

https://www.steuernetz.de/gesetze/stgb-1/339
Ein Richter, ein anderer Amtsträger oder ein Schiedsrichter, welcher sich bei der Leitung oder Entscheidung einer Rechtssache zugunsten oder zum Nachteil einer Partei einer Beugung des Rechts schuldig macht, wird mit Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu

StGB § 339 – Rechtsbeugung nicht schon bei falscher ...

https://www.ihr-anwalt-hamburg.de/aktuelle-rechtsprechungen-urteile/stgb/stgb-3...
StGB § 339 – Rechtsbeugung nicht schon bei falscher Rechtsanwendung. BGH, Urt. v. 29.10.2009 - 4 StR 97/09. Da die Einordnung der Rechtsbeugung als Verbrechenstatbestand die Schwere des Unwerturteils indiziert und eine Verurteilung kraft Gesetzes (§ 24 A

§ 339 StGB Rechtsbeugung Strafgesetzbuch - Buzer.de

https://www.buzer.de/gesetz/6165/a85726.htm
Ein Richter, ein anderer Amtsträger oder ein Schiedsrichter, welcher sich bei der Leitung oder Entscheidung einer Rechtssache zugunsten oder zum Nachteil einer Partei einer Beugung des Rechts schuldig macht, wird mit Freiheitsstrafe von einem Jahr.

Rechtsbeugung § 339 StGB | Rechtsanwalt Strafverteidiger ...

http://www.wirtschaftsstrafrecht-strafverteidiger.de/rechtsbeugung-339-stgb/
Das geschützte Rechtsgut stellt daher die innerstaatliche Rechtspflege, insbesondere die Geltung der Rechtsordnung und das Vertrauen der Allgemeinheit in die Unparteilichkeit und Willkürfreiheit bei der Leitung und Entscheidung von Rechtssachen. Gesetzes

Rechtsbeugung ist nur bei Amtsträgern eine Straftat | Recht | Haufe

https://www.haufe.de/recht/weitere-rechtsgebiete/strafrecht-oeffentl-recht/rech...
21.04.2012 - Der Straftatbestand der Rechtsbeugung ist seit dem 1.1.2000 in § 339 Strafgesetzbuch (StGB) geregelt. Mit der Grundsatzentscheidung vom 16.11.1995 hat der Bundesgerichtshof seine Rechtsprechung zur Rechtsbeugung geändert. Verwirklichung des


  • Verortung im StGB

    StGBBesonderer Teil: › Dreißigster Abschnitt: Straftaten im Amt › § 339

  • Zitatangaben (StGB)

    Periodikum: RGBl
    Zitatstelle: 1871, 127
    Ausfertigung: 1871-05-15
    Stand: Neugefasst durch Bek. v. 13.11.1998 I 3322;

  • Hinweise zum Zitieren

    Als Referenz auf das StGB in einer wissenschaftlichen Arbeit

    § 339 StGB
    § 339 Abs. 1 StGB oder § 339 Abs. I StGB

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