(1) Ein Amtsträger, der Steuern, Gebühren oder andere Abgaben für eine öffentliche Kasse zu erheben hat, wird, wenn er Abgaben, von denen er weiß, daß der Zahlende sie überhaupt nicht oder nur in geringerem Betrag schuldet, erhebt und das rechtswidrig Erhobene ganz oder zum Teil nicht zur Kasse bringt, mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft.
(2) Ebenso wird bestraft, wer als Amtsträger bei amtlichen Ausgaben an Geld oder Naturalien dem Empfänger rechtswidrig Abzüge macht und die Ausgaben als vollständig geleistet in Rechnung stellt.
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http://www.brand-kats-mv.de/static/BKS/Inhalte/1_Rechtliche_Grundlagen.ppt
2 StGB (Verletzung von Privatgeheimnissen); § 331 StGB (Vorteilsname); § 332 StGB (Bestechlichkeit); § 353 b StGB (Verletzung des Dienstgeheimnisses und einer besonderen Geheimhaltungspflicht); § 358 StGB (Nebenfolgen); § 10 , § 11, § 18 Gesetz über Fern
https://www.fh-kiel.de/fileadmin/data/personal/Serviceseite/Sonstige_personalre...
Darüber hinaus kann die Verletzung der Schweigepflicht nach §§ 203, 206 Abs. 4, 353 b, 353 d und 355 StGB mit Freiheits- oder Geldstrafe bestraft werden. Die Verletzung des Dienstgeheimnisses nach § 353 b StGB wird nur mit Ermächtigung verfolgt. Die Ermä
http://www.jurawelt.com/sunrise/media/mediafiles/14092/abgabenueberhebung.pdf
353 StGB. Abgabenüberhebung; Leistungskürzung. A. Einleitung. I. Der Inhalt der Norm. § 353 umfaßt zwei Tatbestände: DieAbgabenüberhebung (Ab. 1) und dieLeistungsver- kürzung (Abs. 2). Die Abgabenüberhebung erfaßt den Fall, daß ein Amtsträger übermäßige
https://www.bundestag.de/blob/483628/de7517b94f2fdc4a39bf5c50fe964a7f/wd-7-158-...
24.10.2016 - (StGB)1. 2. Verletzung des Dienstgeheimnisses und einer besonderen Geheimhaltungspflicht. (§ 353b StGB). Strafrechtliche Konsequenzen bei der Weitergabe von Informationen können sich insbesondere aus § 353b StGB ergeben. Dieser sieht bei der
https://www.hrr-strafrecht.de/hrr/2/12/2-388-12.pdf
Unter Geheimnissen im Sinne des § 353b Abs. 1 StGB sind Tatsachen zu verstehen, die nur einem begrenzten Personenkreis bekannt und zudem geheimhaltungsbedürftig sind (vgl. BGHSt 48, 126, 129). Dies trifft auf die nach § 33 Abs. 1 StVG im Zentralen Fahrze
http://www.hamburg.de/contentblob/4104518/data/zustaendigkeitszuweisung.pdf
Verfolgung Unschuldiger § 344 StGB. - Vollstreckung gegen Unschuldige § 345 StGB. - Falschbeurkundung im Amt § 348 StGB. - Gebührenüberhebung § 352 StGB. - Aufgabenüberhebung, Leistungskürzung § 353 StGB. - Vertrauensbruch im auswärtigen Dienst § 353a St
http://www.kfv-odenwaldkreis.de/uploads/media/Verpflichtungserklaerung_mit_StGB...
353b StGB Verletzung des Dienstgeheimnisses und einer besonderen. Geheimhaltungspflicht. (1) Wer ein Geheimnis, das ihm als 1. Amtsträger, 2. für den öffentlichen. Dienst besonders Verpflichteten oder 3. Person, die Aufgaben oder. Befugnisse nach dem Per
https://www.buzer.de/gesetz/6165/a85738.htm
(1) Wer ein Geheimnis, das ihm als 1. Amtsträger, 2. für den öffentlichen Dienst besonders Verpflichteten oder 3. Person, die Aufgaben oder Befugnisse nach dem Personalvertretungsrecht wahrnimmt, anvertraut worden oder sonst bekanntgeworden.
https://datenbank.nwb.de/Dokument/Anzeigen/136684_353/
30.10.2017 - 353 Abgabenüberhebung, Leistungskürzung. (1) Ein Amtsträger, der Steuern, Gebühren oder andere Abgaben für eine öffentliche Kasse zu erheben hat, wird, wenn er Abgaben, von denen er weiß, dass der Zahlende sie überhaupt nicht oder nur in ger
http://lawww.de/Library/stgb/353d.htm
353d Verbotene Mitteilungen über Gerichtsverhandlungen. Mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer. 1. entgegen einem gesetzlichen Verbot über eine Gerichtsverhandlung, bei der die Öffentlichkeit ausgeschlossen war, oder
http://www.rodorf.de/03_stgb/353b.htm
[Straftat:] Soweit es sich bei der Verletzung der Pflicht zur Amtsverschwiegenheit um eine Straftat handelt, ist § 353b StGB (Verletzung des Dienstgeheimnisses und einer besonderen Geheimhaltungspflicht) maßgeblich. [Dienstpflichtverletzung:] Unabhängig
http://twitter.com/BrunoGertKramm/statuses/953616216899379200
17.01.2018 - In der Erdogan Sache musste ich mir jetzt einen erfahrenen Strafrechtler suchen. Via Strafbefehl droht man mir jetzt mit fast zwei Monaten Knast, weil ich gegenüber Erdogan meine freie Meinung kund getan habe. #Meinungsfreiheit #erdowahn #pi