§ 62 StGB, Grundsatz der Verhältnismäßigkeit
Paragraph 62 Strafgesetzbuch

Eine Maßregel der Besserung und Sicherung darf nicht angeordnet werden, wenn sie zur Bedeutung der vom Täter begangenen und zu erwartenden Taten sowie zu dem Grad der von ihm ausgehenden Gefahr außer Verhältnis steht.


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PDF Dokumente zum Paragraphen

Strafgesetzbuch: StGB - Inhaltsverzeichnis - Beck Shop

http://www.beck-shop.de/fachbuch/inhaltsverzeichnis/Fischer-Strafgesetzbuch-StG...
Die diesjährige 62. Auflage legt den Gesetzesstand vom 1. November 2014 zugrunde. Seit 2013 sind (nur) vier Vorschriften geändert worden (§§ 5, 108d,. 108e, 261; vgl. Tabelle der Änderungen Nrn. 240–241). In den im Anhang abge- druckten Gesetzen haben si

Leitsatz: Auch bei der unbefristeten ... - Justiz in Sachsen

https://www.justiz.sachsen.de/esamosweb/documents/2Ws370.14.pdf
Leitsatz: Auch bei der unbefristeten Führungsaufsicht ist - wie bei allen Maßregeln - der mit. Verfassungsrang ausgestattete, in § 62 StGB einfachgesetzlich aufgegriffene. Verhältnismäßigkeitsgrundsatz zu beachten. OLG Dresden, 2. Strafsenat, Beschluss v

Neuregelung des 63 StGB - LWL

https://www.lwl.org/massregelvollzug-download/Abt62/Service/Dokumentationen/Exp...
Die Unterbringung nach § 63 StGB ist ohne zeitliche Begrenzung. Der Grundsatz der. Verhältnismäßigkeit ist jedoch gemäß § 62 StGB zu berücksichtigen. Die Maßregeln der Besserung und Sicherung im Strafgesetzbuch finden ihre Rechtferti- gung im Sicherungsb

Anordnung einer gleichartigen Massnahme im Rahmen von Art. 62c ...

http://www.duribonin.ch/docs/21JusletterMassnahme.pdf
Mai 2010. ISSN 1424-7410, www.jusletter.ch, Weblaw AG, info@weblaw.ch, T +41 31 380 57 77. Der vorliegende Beitrag geht der Frage nach, ob nach erfolglos durchgeführter Massnahme die Anordnung einer gleichartigen Massnahme im Rahmen von Art. 62c Abs. 3 S

Merkblatt Massnahmen nach Art 59 StGB - Amt für Justizvollzug

http://www.justizvollzug.zh.ch/dam/justiz_innern/juv/amtsleitung/osk/richtlinie...
Die bedingte Entlassung aus der stationären Massnahme (Art. 62 StGB). Die eingewiesene Person wird aus dem stationären Vollzug der Massnahme bedingt entlas- sen, sobald ihr Zustand es rechtfertigt, dass ihr Gelegenheit gegeben wird, sich in der Freiheit


Webseiten zum Paragraphen

§ 62 StGB Grundsatz der Verhältnismäßigkeit Strafgesetzbuch

https://www.buzer.de/gesetz/6165/a85298.htm
Eine Maßregel der Besserung und Sicherung darf nicht angeordnet werden, wenn sie zur Bedeutung der vom Täter begangenen und zu erwartenden Taten sowie zu dem Grad der von ihm ausgehenden Gefahr außer Verhältnis steht.

§ 62 StGB (Strafgesetzbuch), Strafbare Handlungen im Inland ...

https://www.jusline.at/gesetz/stgb/paragraf/62
62 StGB Strafbare Handlungen im Inland - Strafgesetzbuch - Gesetz, Kommentar und Diskussionsbeiträge - JUSLINE Österreich.

§ 62 StGB - Grundsatz der Verhältnismäßigkeit - openJur

https://openjur.de/g/stgb/62.html
Eine Maßregel der Besserung und Sicherung darf nicht angeordnet werden, wenn sie zur Bedeutung der vom Täter begangenen und zu erwartenden Taten sow ...

NRW-Justiz: Maßregeln der Besserung und Sicherung

https://www.justiz.nrw.de/Gerichte_Behoerden/ordentliche_gerichte/Strafgericht/...
Was sind Maßregeln der Besserung und Sicherung? Die Verhängung von Maßregeln zur Besserung und Sicherung folgt dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit nach § 62 StGB. § 62 StGB - Grundsatz der Verhältnismäßigkeit: Eine Maßregel der Besserung und Sicherung

Fischer, Strafgesetzbuch StGB 62. Auflage 2015 (Rechtsstand Oktober ...

http://www.juristisches-antiquariat.de/index.php?info=p2842_fischer--strafgeset...
Fischer, Strafgesetzbuch StGB 61. Auflage 2014 (Rechtsstand Oktober 2013) gebrauchte Exemplare. Lieferzeit: sofort lieferbar. Lagerbestand: 1 Stück. 7,00 EUR. inkl. 7% MwSt. zzgl. Versand. In den Warenkorb. TOP. Fischer, Strafgesetzbuch StGB 62. Auflage


  • Verortung im StGB

    StGBAllgemeiner Teil: › Dritter Abschnitt: Rechtsfolgen der Tat › Sechster Titel: Maßregeln der Besserung und Sicherung › § 62

  • Zitatangaben (StGB)

    Periodikum: RGBl
    Zitatstelle: 1871, 127
    Ausfertigung: 1871-05-15
    Stand: Neugefasst durch Bek. v. 13.11.1998 I 3322;

  • Hinweise zum Zitieren

    Als Referenz auf das StGB in einer wissenschaftlichen Arbeit

    § 62 StGB
    § 62 Abs. 1 StGB oder § 62 Abs. I StGB

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