§ 61 StGB, Übersicht
Paragraph 61 Strafgesetzbuch

Maßregeln der Besserung und Sicherung sind

1.
die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus,
2.
die Unterbringung in einer Entziehungsanstalt,
3.
die Unterbringung in der Sicherungsverwahrung,
4.
die Führungsaufsicht,
5.
die Entziehung der Fahrerlaubnis,
6.
das Berufsverbot.


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§ 61 StGB (Strafgesetzbuch), Zeitliche Geltung - JUSLINE Österreich

https://www.jusline.at/gesetz/stgb/paragraf/61
61 StGB Zeitliche Geltung - Strafgesetzbuch - Gesetz, Kommentar und Diskussionsbeiträge - JUSLINE Österreich.

§ 61 StGB - Übersicht - wiete-strafrecht

http://www.wiete-strafrecht.de/User/Inhalt/61_StGB.html
Übersicht, § 61 StGB. Hier finden Sie eine Darstellung der BGH-Rechtsprechung zu § 61 StGB.

§ 61 StGB - Übersicht - Rechtswörterbuch

https://www.rechtswoerterbuch.de/gesetze/stgb/61/
61 StGB - § 61 Übersicht Maßregeln der Besserung und Sicherung sind 1.die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus, 2.die Unterbringung in einer Entziehungsanstalt, 3.die Unterbringung in der.

Maßregeln des Besserung und Sicherung (§§ 61 ff. StGB) – GARWEG ...

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  • Verortung im StGB

    StGBAllgemeiner Teil: › Dritter Abschnitt: Rechtsfolgen der Tat › Sechster Titel: Maßregeln der Besserung und Sicherung › § 61

  • Zitatangaben (StGB)

    Periodikum: RGBl
    Zitatstelle: 1871, 127
    Ausfertigung: 1871-05-15
    Stand: Neugefasst durch Bek. v. 13.11.1998 I 3322;

  • Hinweise zum Zitieren

    Als Referenz auf das StGB in einer wissenschaftlichen Arbeit

    § 61 StGB
    § 61 Abs. 1 StGB oder § 61 Abs. I StGB

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