Das Gericht sieht von Strafe ab, wenn die Folgen der Tat, die den Täter getroffen haben, so schwer sind, daß die Verhängung einer Strafe offensichtlich verfehlt wäre. Dies gilt nicht, wenn der Täter für die Tat eine Freiheitsstrafe von mehr als einem Jahr verwirkt hat.
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https://www.jura.uni-bonn.de/fileadmin/Fachbereich_Rechtswissenschaft/Einrichtu...
Rechtsgut), Sch+, Strafbarkeit wegen Schlägerei +; 6. Absehen von Strafe, § 60 StGB? Folgen: Täter so schwer getroffen, dass Verhängung einer Strafe offensichtlich verfehlt (a. A. vertretbar); II. § 223 I StGB durch aktive Beteiligung an der Auseinanders
https://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/BgblPdf/1974_60_0/1974_60_0.pdf
60. Bundesgesetz: Strafgesetzbuch — StGB. 6 0 . Bundesgesetz vom 23. Jänner 1974 über die mit gerichtlicher Strafe bedrohten. Handlungen (Strafgesetzbuch — StGB). Der Nationalrat hat beschlossen: Allgemeiner Teil. Erster Abschnitt. Allgemeine Bestimmunge
https://www.rewi.europa-uni.de/de/lehrstuhl/sr/krimirecht/lehrstuhlinhaber/Publ...
StGB § 60;JGG §§ 2,5. 1. § 60 StGB ist auch imJugendstrafrecht anwendbar. 2. Unter den Voraussetzungen dieser Bestimmung hat der. Richter auch von Erziehungsmaßregeln und Zuchtmitteln ab- zusehen (im Anschluß an BayObLGSt 1961, 171). BayObLG, Beseht. v.
https://www.rak-saar.de/fileadmin/Service/Richtlinien_Verkehrsstraftaten_08.06....
Richtlinien zur Bearbeitung von Verkehrsstrafsachen. (Führerscheinsache, gültig ab 08.06.2012). I. Ersttäter: 1) § 316 StGB a) bis 1,59 o/oo in der Regel 30 Tagessätze, b) ab 1,6 o/oo in der Regel 40 Tagessätze. 2) § 315 c StGB a) bis 1,59 o/oo in der Re
http://www.duribonin.ch/docs/21JusletterMassnahme.pdf
[Rz 1] Während des Vollzugs einer stationären Massnahme gemäss Art. 60 StGB in einer therapeutischen Einrichtung kommt es neben zögerlichen Therapiefortschritten zu meh- reren Zwischenfällen, die im Transport und Konsum von harten Drogen gipfeln. Der die
http://www.fernuni-hagen.de/jur_weiterbildung/download/fa-strafmassverteidigung...
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http://www.lawww.de/Library/stgb/60.htm
60 Absehen von Strafe. Das Gericht sieht von Strafe ab, wenn die Folgen der Tat, die den Täter getroffen haben, so schwer sind, daß die Verhängung einer Strafe offensichtlich verfehlt wäre. Dies gilt nicht, wenn der Täter für die Tat eine Freiheitsstrafe
http://www.dr-buchert.de/de/rechtslexikon/absehen-von-strafe.html
Liegen jedoch die Voraussetzungen des § 60 StGB vor, besteht hingegen kein Wahlrecht, sondern das Absehen von Strafe ist zwingende und alleinige Reaktionsform. § 60 StGB setzt voraus, dass die Folgen der Tat, die den Täter getroffen haben, so schwer sind
http://www.rechtslexikon.net/d/absehen-von-strafe/absehen-von-strafe.htm
Fälle obligatorischen Absehens von Strafe gemäß § 60 StGB. Hiernach kommt Strafverzicht bei allen Straftaten in Betracht, wenn der Täter eine Freiheitsstrafe von nicht mehr als einem Jahr verwirkt hat und die Tat für ihn so schwere Folgen gehabt hat, das
https://www.jusline.at/gesetz/stgb/paragraf/60
60 StGB Verlängerung der Frist für die Vollstreckungsverjährung - Strafgesetzbuch - Gesetz, Kommentar und Diskussionsbeiträge - JUSLINE Österreich.
https://datenbank.nwb.de/Dokument/Anzeigen/136684_60/
30.10.2017 - ... 59a Bewährungszeit, Auflagen und Weisungen · § 59b Verurteilung zu der vorbehaltenen Strafe · § 59c Gesamtstrafe und Verwarnung mit Strafvorbehalt · § 60 Absehen von Strafe · § 61 Übersicht · § 62 Grundsatz der Verhältnismäßigkeit · § 63