(1) Mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer
(2) Kennzeichen im Sinne des Absatzes 1 sind namentlich Fahnen, Abzeichen, Uniformstücke, Parolen und Grußformen. Den in Satz 1 genannten Kennzeichen stehen solche gleich, die ihnen zum Verwechseln ähnlich sind.
(3) § 86 Abs. 3 und 4 gilt entsprechend.
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1.1.7. Tathandlungen und Täterkreis. 13. 1.1.8. Sozialadäquanzklausel (§ 86 Abs. 3 StGB). 14. 1.2. § 86a StGB - Verwenden von. Kennzeichenverfassungswidriger Organisationen. 15. 1.2.1. Kennzeichen. 15. 1.2.2. Tathandlungen und Täterkreis. 16. 1.2.3. Sozi
https://www.bundestag.de/blob/195550/4db1151061f691ac9a8be2d9b60210ac/das_straf...
28.02.2014 - 2014 Deutscher Bundestag. WD 7 - 3010 - 028/14. Das strafbare Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger. Organisationen. § 86a StGB im Spiegel der Rechtsprechung. Roman Trips-Hebert. Infobrief. Wissenschaftliche Dienste ...
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24.02.2017 - Bezüglich des Verkaufes von sogenanntem Lagergeld fehlt es für eine Strafbarkeit nach. § 86a StGB bereits an einem tauglichen Tatobjekt. § 86a StGB verbietet riicht generell die öffentliche Verwendung oder Verbreitung von Gegenständen aus de
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Der Beitrag befasst sich mit der Veranschaulichung von verfassungsfeindlichen Kennzei- chen i.S.d. § 86a StGB in Unterhaltungsmedien und lotet die Grenzen zwischen dem straf- baren und dem erlaubten Verwenden der Kennzeichen insbesondere in fiktionalen S
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09.03.2017 - Erweiterung des § 86a StGB in Bezug auf den Handel mit sogenannten "NS-Devotionalien" (... StrÄndG). A. Problem und Ziel. Aus dem Verfassungsschutzbericht 2015 ergibt sich, dass die rechts- extremistische Szene nach einem jahrelangen Rückgan
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86 StGB: Verbreiten von Propagandamitteln verfassungswidriger Organisationen und § 86a StGB: Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen Die Paragrafen 86 und 86a StGB gehören zu den Bestimmungen des Strafgesetzbuches, die am häufigsten
https://www.buzer.de/gesetz/6165/a85367.htm
(1) Mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer 1. im Inland Kennzeichen einer der in § 86 Abs. 1 Nr. 1, 2 und 4 bezeichneten Parteien oder Vereinigungen verbreitet oder öffentlich, in einer Versammlung oder in.
http://www.wiete-strafrecht.de/User/Inhalt/86a_StGB.html
Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen, § 86a StGB. Hier finden Sie eine Darstellung der BGH-Rechtsprechung zu § 86a StGB.
http://www.rodorf.de/03_stgb/bt_01.htm
86a StGB. Verbotene Kennzeichen sind namentlich Fahnen, Abzeichen, Uniformstücke, Parolen und Grußformen und solche, die ihnen zum Verwechseln ähnlich sind (§ 86 a Abs. 2 StGB). Aus der Formulierung "namentlich" folgt, dass die Kennzeichen nur beispielha