(1) In den Fällen der §§ 81 und 82 kann das Gericht die Strafe nach seinem Ermessen mildern (§ 49 Abs. 2) oder von einer Bestrafung nach diesen Vorschriften absehen, wenn der Täter freiwillig die weitere Ausführung der Tat aufgibt und eine von ihm erkannte Gefahr, daß andere das Unternehmen weiter ausführen, abwendet oder wesentlich mindert oder wenn er freiwillig die Vollendung der Tat verhindert.
(2) In den Fällen des § 83 kann das Gericht nach Absatz 1 verfahren, wenn der Täter freiwillig sein Vorhaben aufgibt und eine von ihm verursachte und erkannte Gefahr, daß andere das Unternehmen weiter vorbereiten oder es ausführen, abwendet oder wesentlich mindert oder wenn er freiwillig die Vollendung der Tat verhindert.
(3) Wird ohne Zutun des Täters die bezeichnete Gefahr abgewendet oder wesentlich gemindert oder die Vollendung der Tat verhindert, so genügt sein freiwilliges und ernsthaftes Bemühen, dieses Ziel zu erreichen.
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http://schaebel.de/wp-content/uploads/2014/09/Aufkl%C3%A4rung-%C3%BCber-Pflicht...
Remonstrationspflicht!!! (§36 BeamtStG), §823 BGB, §839 BGB Achtung sie trifft: § 13 StGB, 17 StGB, §23 StGB, § 32 StGB, § 49 StGB, § 81 StGB, § 263 StGB, § 339 StGB, zum nachschlagen verpflichtet nach §42 BLV und §56 BBG!! Ausweg: unverzüglich § 83a StG
https://tu-dresden.de/gsw/jura/jfstraf4/ressourcen/dateien/dateien/skizze18.pdf
2 Dieses Stadium bleibt grds. straffrei (Ausnahme: § 30 II StGB). 3 Täter schafft die Voraussetzungen für Durchführung der Straftat, ohne das geschützte. Rechtsgut konkret zu gefährden; grds. straflos (Ausnahmen: im AT: § 30 StGB, aus dem BT: z.B. §§ 149
https://ec.europa.eu/anti-trafficking/sites/antitrafficking/files/criminal_code...
81. Hochverrat gegen den Bund. § 82. Hochverrat gegen ein Land. § 83. Vorbereitung eines hochverräterischen Unternehmens. § 83a. Tätige Reue. Dritter Titel. Gefährdung des demokratischen Rechtsstaates. § 84. Fortführung einer für verfassungswidrig erklär
https://www.jura.uni-bonn.de/fileadmin/Fachbereich_Rechtswissenschaft/Einrichtu...
StGB). Anders als § 24 StGB sehen die Vorschriften über die tätige Reue jedoch nicht stets einen. Strafausschluss vor; teilweise kann die Strafe auch nur gemildert werden (vgl. §§ 83a, 98 Abs. 2,. 306e StGB). Der Rücktritt ist nach h.M. ein persönlicher
http://www.beck-shop.de/fachbuch/inhaltsverzeichnis/80-184-9783406685538_060220...
Münchener Kommentar zum Strafgesetzbuch: StGB Band 3: §§ 80-184j. Bearbeitet von. Prof. Dr. Wolfgang Joecks, Dr. Klaus Miebach, Prof. Dr. Nikolaus Bosch, Prof. Dr. Claus Dieter Classen,. Prof. Dr. Volker Erb, Dr. Karl-Heinz Groß, Sigrid Hegmann, Dr. Olaf
http://www.vahlen.de/fachbuch/inhaltsverzeichnis/Matt-Strafgesetzbuch-StGB-9783...
Vahlens Kommentare. Strafgesetzbuch: StGB von. Prof. Dr. Holger Matt, Prof. Dr. Joachim Renzikowski, Prof. Dr. Karsten Altenhain, Dr. Denis Basak, Dr. Christian. Becker, Dr. Marcus Bergmann, Dr. Heike Bußmann, Eva Dannenfeldt, Dr. Frank Dietmeier, Dr. Lu
https://datenbank.nwb.de/Dokument/Anzeigen/136684_83a/
30.10.2017 - (2) In den Fällen des § 83 kann das Gericht nach Absatz 1 verfahren, wenn der Täter freiwillig sein Vorhaben aufgibt und eine von ihm verursachte und erkannte Gefahr, dass andere das Unternehmen weiter vorbereiten oder es ausführen, abwendet
https://www.jusline.at/gesetz/stgb/paragraf/83
83 StGB Körperverletzung - Strafgesetzbuch - Gesetz, Kommentar und Diskussionsbeiträge - JUSLINE Österreich.
https://www.ris.bka.gv.at/Dokument.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Dokumentnummer=NOR1...
Abkürzung. StGB. Index. 24/01 Strafgesetzbuch. Text. Körperverletzung. § 83. (1) Wer einen anderen am Körper verletzt oder an der Gesundheit schädigt, ist mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bis zu 360 Tagessätzen zu bestrafen. (2)
http://www.gesetzesguide.de/stgb.html
5 StGB Auslandstaten gegen inländische Rechtsgüter. Das deutsche Strafrecht gilt, unabhängig vom Recht des Tatorts, für folgende Taten, die im Ausland begangen werden: 1. Vorbereitung eines Angriffskrieges (§ 80) ;. 2. Hochverrat (§ 81 § 82 § 83);. 3. Ge
http://www.krimlex.de/artikel.php?BUCHSTABE=&KL_ID=177
Hierunter fallen beispielsweise der Friedensverrat (§§ 80, 80a StGB), der Hochverrat (§§ 81–83a StGB) und die Gefährdung des demokratischen Rechtsstaates (§§ 84–91 StGB). Zuletzt wurde in Jahre 2010 der Tatbestand der Vorbereitung einer schweren staatsge