§ 85 StGB, Verstoß gegen ein Vereinigungsverbot
Paragraph 85 Strafgesetzbuch

(1) Wer als Rädelsführer oder Hintermann im räumlichen Geltungsbereich dieses Gesetzes den organisatorischen Zusammenhalt

1.
einer Partei oder Vereinigung, von der im Verfahren nach § 33 Abs. 3 des Parteiengesetzes unanfechtbar festgestellt ist, daß sie Ersatzorganisation einer verbotenen Partei ist, oder
2.
einer Vereinigung, die unanfechtbar verboten ist, weil sie sich gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder gegen den Gedanken der Völkerverständigung richtet, oder von der unanfechtbar festgestellt ist, daß sie Ersatzorganisation einer solchen verbotenen Vereinigung ist,
aufrechterhält, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. Der Versuch ist strafbar.


(2) Wer sich in einer Partei oder Vereinigung der in Absatz 1 bezeichneten Art als Mitglied betätigt oder wer ihren organisatorischen Zusammenhalt oder ihre weitere Betätigung unterstützt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.


(3) § 84 Abs. 4 und 5 gilt entsprechend.


Benachbarte Paragraphen


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PDF Dokumente zum Paragraphen

DFR - BGE 69 IV 85 - servat.unibe.ch

http://www.servat.unibe.ch/dfr/pdf/c4069085.pdf
1 StGB, Art. 262 BStrP (Art. 399 Zit. a StGB). Die Anklagekammer kann den Gehülfen a.n einem a.ndern. Gerichtsstand a.ls dem des Täters und in getrenntem Verfa.hren verfolgen und beurteilen lassen (Erw. 1). Voraussetzungen im vorliegenden Falle verneint

Computer- und Internet-Strafrecht - (LL.M.) Informationsrecht

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len hat der BGH Begünstigung gemäß § 257 Abs. 1 StGB festgestellt.44. Nach Angaben der WHO sind 6% der Arzneimittel, die weltweit verkauft wer- den, Fälschungen.45 Nach einer Studie des Europarates steigt die Vermarktung von gefälschten Medikamenten in D

Abschlussklausur Aufgabe 1 (85%) Aufgabe 2 (15%)

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Aufgabe 1 (85%). Die Ehe von Frau T und ihrem wohlhabenden älteren Ehemann E ist seit längerem zerrüttet. T befürchtet, dass E sie, wie er ihr schon angedroht hatte, enterbt. Sie beschließt deshalb, E zu töten, bevor er sein ... Die Bundesregierung beabs

der Variantenirrtum im Rahmen der Umweltschutztatbestände

http://www.zis-online.com/dat/artikel/2006_5_31.pdf
3 Vgl. aus dem StGB nur beispielsweise § 85 Abs. 1 Nr. 1. (unanfechtbare Feststellung), Nr. 2, § 86 Abs. 1 Nr. 2 (unan- fechtbares Vereinigungsverbot), § 95 (amtliche Geheimhal- tung), § 106b (Anordnung eines Gesetzgebungsorgans),. §§ 109, 109a (Wehrpfli

HESSISCHES MINISTERIUM DES INNERN UND FÜR SPORT 85

https://www.uni-frankfurt.de/39964240/it-sicherheitsleitlinie_2010.pdf
25.01.2010 - Auch der. Hessische Rechnungshof empfahl eine Überarbeitung der Leitlinie. 85. Die IT-Sicherheitsleitlinie wurde daher im Rahmen des von der .... Seite 108. Staatsanzeiger für das Land Hessen – 25. Januar 2010. Nr. 4 drücken, Unbrauchbarmach


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§ 85 StGB (Strafgesetzbuch), Körperverletzung mit schweren ... - Jusline

https://www.jusline.at/gesetz/stgb/paragraf/85
85 StGB Körperverletzung mit schweren Dauerfolgen - Strafgesetzbuch - Gesetz, Kommentar und Diskussionsbeiträge - JUSLINE Österreich.

§ 85 StGB Verstoß gegen ein Vereinigungsverbot Strafgesetzbuch

https://www.buzer.de/gesetz/6165/a85365.htm
(1) Wer als Rädelsführer oder Hintermann im räumlichen Geltungsbereich dieses Gesetzes den organisatorischen Zusammenhalt 1. einer Partei oder Vereinigung, von der im Verfahren nach § 33 Abs. 3 des Parteiengesetzes unanfechtbar.

StGB § 85 Verstoß gegen ein Vereinigungsverbot - NWB Datenbank

https://datenbank.nwb.de/Dokument/Anzeigen/136684_85/
30.10.2017 - ... 84 Fortführung einer für verfassungswidrig erklärten Partei · § 85 Verstoß gegen ein Vereinigungsverbot · § 86 Verbreiten von Propagandamitteln verfassungswidriger Organisationen · § 86a Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Orga

§ 85 StGB - Verstoß gegen ein Vereinigungsverbot - wiete-strafrecht

http://www.wiete-strafrecht.de/User/Inhalt/85_StGB.html
Verstoß gegen ein Vereinigungsverbot, § 85 StGB. Hier finden Sie eine Darstellung der BGH-Rechtsprechung zu § 85 StGB.

§ 85 StGB: RDB Rechtsdatenbank

https://rdb.manz.at/document/ris.n.NOR12029628
Typ, RIS - Norm - Bundesgesetz. Datum/Gültigkeitszeitraum, In Kraft seit 01.01.1975 bis 31.12.2015. Publiziert von, Bundeskanzleramt Österreich. Fundstelle, § 85 StGB, idF BGBl 60/1974 ...


  • Verortung im StGB

    StGBBesonderer Teil: › Erster Abschnitt: Friedensverrat, Hochverrat und Gefährdung des demokratischen Rechtsstaates › Dritter Titel: Gefährdung des demokratischen Rechtsstaates › § 85

  • Zitatangaben (StGB)

    Periodikum: RGBl
    Zitatstelle: 1871, 127
    Ausfertigung: 1871-05-15
    Stand: Neugefasst durch Bek. v. 13.11.1998 I 3322;

  • Hinweise zum Zitieren

    Als Referenz auf das StGB in einer wissenschaftlichen Arbeit

    § 85 StGB
    § 85 Abs. 1 StGB oder § 85 Abs. I StGB
    § 85 Abs. 2 StGB oder § 85 Abs. II StGB
    § 85 Abs. 3 StGB oder § 85 Abs. III StGB

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