§ 84 StGB, Fortführung einer für verfassungswidrig erklärten Partei
Paragraph 84 Strafgesetzbuch

(1) Wer als Rädelsführer oder Hintermann im räumlichen Geltungsbereich dieses Gesetzes den organisatorischen Zusammenhalt

1.
einer vom Bundesverfassungsgericht für verfassungswidrig erklärten Partei oder
2.
einer Partei, von der das Bundesverfassungsgericht festgestellt hat, daß sie Ersatzorganisation einer verbotenen Partei ist,
aufrechterhält, wird mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft. Der Versuch ist strafbar.


(2) Wer sich in einer Partei der in Absatz 1 bezeichneten Art als Mitglied betätigt oder wer ihren organisatorischen Zusammenhalt oder ihre weitere Betätigung unterstützt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.


(3) Wer einer anderen Sachentscheidung des Bundesverfassungsgerichts, die im Verfahren nach Artikel 21 Abs. 2 des Grundgesetzes oder im Verfahren nach § 33 Abs. 2 des Parteiengesetzes erlassen ist, oder einer vollziehbaren Maßnahme zuwiderhandelt, die im Vollzug einer in einem solchen Verfahren ergangenen Sachentscheidung getroffen ist, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. Den in Satz 1 bezeichneten Verfahren steht ein Verfahren nach Artikel 18 des Grundgesetzes gleich.


(4) In den Fällen des Absatzes 1 Satz 2 und der Absätze 2 und 3 Satz 1 kann das Gericht bei Beteiligten, deren Schuld gering und deren Mitwirkung von untergeordneter Bedeutung ist, die Strafe nach seinem Ermessen mildern (§ 49 Abs. 2) oder von einer Bestrafung nach diesen Vorschriften absehen.


(5) In den Fällen der Absätze 1 bis 3 Satz 1 kann das Gericht die Strafe nach seinem Ermessen mildern (§ 49 Abs. 2) oder von einer Bestrafung nach diesen Vorschriften absehen, wenn der Täter sich freiwillig und ernsthaft bemüht, das Fortbestehen der Partei zu verhindern; erreicht er dieses Ziel oder wird es ohne sein Bemühen erreicht, so wird der Täter nicht bestraft.


Benachbarte Paragraphen


Die nachfolgende Ergebnisse wurden in öffentlich über das Internet zugänglichen Quellen gefunden. Die Verweise auf diese Informationsquellen dienen der Recherche zum Paragraphen. Bitte beachten Sie, dass die Urheberrechte beim jeweiligen Autoren liegen. Die Pflege dieser Treffer erfolgt automatisiert. Wenn Ihnen ein Treffer ungeeignet erscheint, kontaktieren Sie mich bitte.


Word Dokumente zum Paragraphen

Lösungsvorschlag 1 - Uni Salzburg

http://www.uni-salzburg.at/fileadmin/oracle_file_imports/543967.DOC
2) Versuchte schwere Körperverletzung, §§ 15 Abs 2, 84 Abs 2 Z 1 StGB. OTB: Qualifizierende Umstände: abstrakt lebensgefährliches Mittel wird in konkret lebensgefährlicher Weise eingesetzt. Die Qualifikation liegt objektiv vor. Denn A versucht, die Körpe

Prof. Dr. Christian Jäger SS 2007, 03.07.07 Wirtschaftsstrafrecht ...

https://www.uni-trier.de/fileadmin/fb5/prof/STR001/Schwerpunkt/loesung_030707.d...
September 2006 ein. Die Eröffnung des Insolvenzverfahrens wurde von A als Geschäftsführer der GmbH am 14. Oktober 2006 beantragt. Die zulässige Höchstfrist von 3 Wochen war folglich noch nicht verstrichen. A hat sich nicht gemäß §§ 84 I Nr. 2 iVm § 64 Gm


PDF Dokumente zum Paragraphen

Körperverletzung, § 83 StGB Schwere Körperverletzung, § 84 StGB ...

http://www.electronicum.at/krankenhaus/bilder/koerperverletzung_wikipedia.pdf
Es muss hierbei unterschieden werden wie weit sich der Vorsatz des Täters erstreckt. Umfasst der Vorsatz sowohl die schädigende Handlung als auch den Schaden (die. Körperverletzung), so ist der Täter nach § 83 Abs. 1 zu bestrafen. Bezieht sich jedoch der

hrr-strafrecht.de - BGH 3 StR 352/16 - 13. Oktober 2016 (LG Koblenz ...

https://www.hrr-strafrecht.de/hrr/3/16/3-352-16.pdf
14 StGB. Leitsatz des Bearbeiters. Die Verantwortlichkeit des formellen Geschäftsführers neben einem faktischen Geschäftsführer entfällt nicht dadurch, dass ihm ... BGH, Beschluss vom 28. Mai 2002 - 5 StR 16/02,. BGHSt 47, 318, 324 ff.; ferner Urteil vom

Forensische Fragestellungen an den Sachverständigen bezüglich ...

http://cfi.lbg.ac.at/files/sites/cfi/Forensische%20Fragestellungen%20an%20den%2...
Schwere Körperverletzung oder schwere. Gesundheitsschädigung (§ 84 Abs 1 StGB). ➢Strafe: Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren. • Körperverletzung mit schweren Dauerfolgen. (§ 85 StGB). ➢Strafe: Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren. • Körper

o.Univ.-Prof. Dr. Kurt Schmoller Teil 1

https://www.ooerak.at/fileadmin/user_upload/Erfahrungsbericht_aus_Sicht_der_Wis...
22.11.2017 - „Die schwere Folge kann im Fall des § 84 Abs 4 StGB fahrlässig oder vorsätzlich herbeigeführt werden. Demgemäß ist im Schrifttum von „zwei. Varianten desselben Delikts“ die Rede: § 84 Abs 4 StGB lässt sich bei vorsätzlicher Herbeiführung des

StGB - Dreher / Maassen / Lackner / Kühl / Heger ... - Beck Shop

http://www.beck-shop.de/fachbuch/leseprobe/Lackner-Strafgesetzbuch-StGB-9783406...
16.04.2014 - 17, 19, 20, 21, 33, 35 StGB, § 3 JGG beachte Herzberg Jura 84, 402, 411. 6. Unter dem Gesichtspunkt objektiver und subjektiver Voraussehbarkeit kann der Vorwurf gegen den Täter dahin gehen, dass er die Tatbestandsverwirklichung überhaupt nic


Webseiten zum Paragraphen

§ 84 StGB (Strafgesetzbuch), Schwere Körperverletzung - JUSLINE ...

https://www.jusline.at/gesetz/stgb/paragraf/84
84 StGB Schwere Körperverletzung - Strafgesetzbuch - Gesetz, Kommentar und Diskussionsbeiträge - JUSLINE Österreich.

RIS - Strafgesetzbuch § 84 - Bundesrecht konsolidiert

https://www.ris.bka.gv.at/Dokument.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Dokumentnummer=NOR4...
Abkürzung. StGB. Index. 24/01 Strafgesetzbuch. Text. Schwere Körperverletzung. § 84. (1) Wer einen anderen am Körper misshandelt und dadurch fahrlässig eine länger als vierundzwanzig Tage dauernde Gesundheitsschädigung oder Berufsunfähigkeit oder eine an

§§ 84 bis 86 StGB Strafgesetzbuch - Buzer.de

https://www.buzer.de/s1.htm?a=84-86&ag=6165
1. einer vom Bundesverfassungsgericht für verfassungswidrig erklärten Partei oder; 2. einer Partei, von der das Bundesverfassungsgericht festgestellt hat, daß sie Ersatzorganisation einer verbotenen Partei ist,. aufrechterhält, wird mit Freiheitsstrafe v

StGB.de - Inhaltsverzeichnis Strafgesetzbuch

http://www.stgb.de/gesetzestexte.html
Gefährdung des demokratischen Rechtsstaates (§§ 84 – 91a StGB). § 84 – Fortführung einer für verfassungswidrig erklärten Partei · § 85 – Verstoß gegen ein Vereinigungsverbot · § 86 – Verbreiten von Propagandamitteln verfassungswidriger Organisationen · §

§ 84 StGB - Fortführung einer für verfassungswidrig erklärten Partei

http://www.wiete-strafrecht.de/User/Inhalt/84_StGB.html
Fortführung einer für verfassungswidrig erklärten Partei, § 84 StGB. Hier finden Sie eine Darstellung der BGH-Rechtsprechung zu § 84 StGB.


  • Verortung im StGB

    StGBBesonderer Teil: › Erster Abschnitt: Friedensverrat, Hochverrat und Gefährdung des demokratischen Rechtsstaates › Dritter Titel: Gefährdung des demokratischen Rechtsstaates › § 84

  • Zitatangaben (StGB)

    Periodikum: RGBl
    Zitatstelle: 1871, 127
    Ausfertigung: 1871-05-15
    Stand: Neugefasst durch Bek. v. 13.11.1998 I 3322;

  • Hinweise zum Zitieren

    Als Referenz auf das StGB in einer wissenschaftlichen Arbeit

    § 84 StGB
    § 84 Abs. 1 StGB oder § 84 Abs. I StGB
    § 84 Abs. 2 StGB oder § 84 Abs. II StGB
    § 84 Abs. 3 StGB oder § 84 Abs. III StGB
    § 84 Abs. 4 StGB oder § 84 Abs. IV StGB
    § 84 Abs. 5 StGB oder § 84 Abs. V StGB

  • Werbung

© 2015 - 2024: Strafgesetzbuch.net