§ 91 StGB, Anleitung zur Begehung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat
Paragraph 91 Strafgesetzbuch

(1) Mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer

1.
eine Schrift (§ 11 Abs. 3), die nach ihrem Inhalt geeignet ist, als Anleitung zu einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat (§ 89a Abs. 1) zu dienen, anpreist oder einer anderen Person zugänglich macht, wenn die Umstände ihrer Verbreitung geeignet sind, die Bereitschaft anderer zu fördern oder zu wecken, eine schwere staatsgefährdende Gewalttat zu begehen,
2.
sich eine Schrift der in Nummer 1 bezeichneten Art verschafft, um eine schwere staatsgefährdende Gewalttat zu begehen.


(2) Absatz 1 Nr. 1 ist nicht anzuwenden, wenn

1.
die Handlung der staatsbürgerlichen Aufklärung, der Abwehr verfassungswidriger Bestrebungen, der Kunst und Wissenschaft, der Forschung oder der Lehre, der Berichterstattung über Vorgänge des Zeitgeschehens oder der Geschichte oder ähnlichen Zwecken dient oder
2.
die Handlung ausschließlich der Erfüllung rechtmäßiger beruflicher oder dienstlicher Pflichten dient.


(3) Ist die Schuld gering, so kann das Gericht von einer Bestrafung nach dieser Vorschrift absehen.


Benachbarte Paragraphen


Die nachfolgende Ergebnisse wurden in öffentlich über das Internet zugänglichen Quellen gefunden. Die Verweise auf diese Informationsquellen dienen der Recherche zum Paragraphen. Bitte beachten Sie, dass die Urheberrechte beim jeweiligen Autoren liegen. Die Pflege dieser Treffer erfolgt automatisiert. Wenn Ihnen ein Treffer ungeeignet erscheint, kontaktieren Sie mich bitte.


Word Dokumente zum Paragraphen

Wiederholungsfall zur Wissenszurechnung - TU Dresden

https://tu-dresden.de/gsw/jura/jfstraf4/ressourcen/dateien/dateien/wiederholung...
BayObLG, NStZ 2002, 91 (hierzu Otto, JK 8/02, StGB § 263/68):. aus den Gründen: Es kann offen bleiben, ob, wie in der neueren Literatur erwogen (LK-Tiedemann 11. Aufl., § 262 Rn 82), die zivilrechtliche Wissenszurechnung einer Hilfsperson des Getäuschten


PDF Dokumente zum Paragraphen

Gesetzentwurf - DIP21 - Deutscher Bundestag

http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/16/117/1611735.pdf
27.01.2009 - Vorgesehen ist ferner die Schaffung eines neuen § 91 StGB. Dieser erfasst die Anleitung zu schweren staatsgefährden- den Gewalttaten, insbesondere durch die Verbreitung oder das Anpreisen von „terroristischen Anleitungen“. So wer- den fortwä

hrr-strafrecht.de - BGH 5 StR 477/91 - 13. November 1991 (LG Berlin ...

https://www.hrr-strafrecht.de/hrr/5/91/5-477-91.pdf
Zitiervorschlag:BGH 5 StR 477/91, Urteil v. 13.11.1991, HRRS-Datenbank, Rn. X. BGH 5 StR 477/91 - Urteil vom 13. November 1991 (LG Berlin). BGHSt 38, 116; schwerer Raub; schwere räuberische Erpressung; Scheinwaffe (objektive Gesichtspunkte bei der subjek

Merkblatt Massnahmen nach Art 59 StGB - Amt für Justizvollzug

http://www.justizvollzug.zh.ch/dam/justiz_innern/juv/amtsleitung/osk/richtlinie...
Disziplinarwesen (Art. 91 StGB). Sofern die Disziplinarfehler, die Disziplinarmassnahmen und das Verfahren in einem Diszipli- narreglement schriftlich festgehalten sind, können gegen Eingewiesene, welche in schuldhafter. Weise gegen die Vorschriften der

80-184g StGB - Beck Shop

http://www.beck-shop.de/fachbuch/inhaltsverzeichnis/80-184-StGB-9783406602931_1...
Münchener Kommentar zum Strafgesetzbuch: StGB Band 3: §§ 80-184g StGB – Hohmann / Classen / Miebach / et al. ist ein Produkt .... tars zum StGB haben sich bewährt und werden in der zweiten Auflage unverändert beibehal- ten. .... 91 Anleitung zur Begehung

Stellungnahme der Staatsanwaltschaft Wien zur StGB-Novelle 2017.odt

https://www.parlament.gv.at/PAKT/VHG/XXV/SNME/SNME_09805/imfname_627352.pdf
80 Abs 2, 91 Abs 2, 109 Abs. 3 Z 3, 216 Abs 2 StGB) davon ausgegangen werden, dass das Tatbild bereits bei einer. Zusammenkunft zweier Menschen erfüllt ist. Im Unterschied zur Teilnahme an einem Angriff mehrerer im Sinne des § 91 Abs 2 StGB, der insgesam


Webseiten zum Paragraphen

RIS - Strafgesetzbuch § 91 - Bundesrecht konsolidiert

https://www.ris.bka.gv.at/Dokument.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Dokumentnummer=NOR4...
Abkürzung. StGB. Index. 24/01 Strafgesetzbuch. Text. Raufhandel. § 91. (1) Wer an einer Schlägerei tätlich teilnimmt, ist schon wegen dieser Teilnahme mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bis zu 360 Tagessätzen zu bestrafen, wenn die

§ 91 StGB (Strafgesetzbuch), Raufhandel - JUSLINE Österreich

https://www.jusline.at/gesetz/stgb/paragraf/91
91 StGB Raufhandel - Strafgesetzbuch - Gesetz, Kommentar und Diskussionsbeiträge - JUSLINE Österreich.

StGB § 91 Anleitung zur Begehung einer schweren ... - NWB Datenbank

https://datenbank.nwb.de/Dokument/Anzeigen/136684_91/
30.10.2017 - ... 90a Verunglimpfung des Staates und seiner Symbole · § 90b Verfassungsfeindliche Verunglimpfung von Verfassungsorganen · § 91 Anleitung zur Begehung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat · § 91a Anwendungsbereich · § 92 Begriffsbest

Terrorismusgesetzgebung und die neuen Straftatbestände der §§ 89 a ...

http://www.freilaw.de/terrorismusgesetzgebung-und-die-neuen-straftatbestande-de...
Am 04.08.2009 ist das Gesetz zur Verfolgung der Vorbereitung von schweren staatsgefährdenden Gewalttaten (GVVG) in Kraft getreten.1 Durch dieses Gesetz wurden im Bereich des materiellen Terrorismusstrafrechts drei neue Straftatbestände geschaffen, §§ 89

§ 91 StGB: RDB Rechtsdatenbank

https://rdb.manz.at/document/ris.n.NOR12029634
Typ, RIS - Norm - Bundesgesetz. Datum/Gültigkeitszeitraum, In Kraft seit 01.01.1975 bis 28.02.1997. Publiziert von, Bundeskanzleramt Österreich. Fundstelle, § 91 StGB, idF BGBl 60/1974 ...


  • Verortung im StGB

    StGBBesonderer Teil: › Erster Abschnitt: Friedensverrat, Hochverrat und Gefährdung des demokratischen Rechtsstaates › Dritter Titel: Gefährdung des demokratischen Rechtsstaates › § 91

  • Zitatangaben (StGB)

    Periodikum: RGBl
    Zitatstelle: 1871, 127
    Ausfertigung: 1871-05-15
    Stand: Neugefasst durch Bek. v. 13.11.1998 I 3322;

  • Hinweise zum Zitieren

    Als Referenz auf das StGB in einer wissenschaftlichen Arbeit

    § 91 StGB
    § 91 Abs. 1 StGB oder § 91 Abs. I StGB
    § 91 Abs. 2 StGB oder § 91 Abs. II StGB
    § 91 Abs. 3 StGB oder § 91 Abs. III StGB

  • Werbung

© 2015 - 2024: Strafgesetzbuch.net