(1) Wer öffentlich, in einer Versammlung oder durch Verbreiten von Schriften (§ 11 Abs. 3)
(2) Ebenso wird bestraft, wer eine öffentlich gezeigte Flagge der Bundesrepublik Deutschland oder eines ihrer Länder oder ein von einer Behörde öffentlich angebrachtes Hoheitszeichen der Bundesrepublik Deutschland oder eines ihrer Länder entfernt, zerstört, beschädigt, unbrauchbar oder unkenntlich macht oder beschimpfenden Unfug daran verübt. Der Versuch ist strafbar.
(3) Die Strafe ist Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe, wenn der Täter sich durch die Tat absichtlich für Bestrebungen gegen den Bestand der Bundesrepublik Deutschland oder gegen Verfassungsgrundsätze einsetzt.
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http://www.lehrstuhl-moellers.de/fileadmin/medien/SS12/AG_Wihl/Fall4HULoesung.d...
Das Urteil beruht auf § 90a StGB, also auf einer gesetzlichen Grundlage. Diese Vorschrift müsste den Schranken des Art. 5 Abs. 3 GG genügen. Art. 5 Abs. 3 GG enthält jedoch für die Kunstfreiheit keine Schrankenregelung. Dies bedeutet nicht, dass die Kuns
http://kloepfer.rewi.hu-berlin.de/doc/ag_grundrechte_ss_2012/Fall4Loesung.doc
Dieser Eingriff könnte verfassungsrechtlich gerechtfertigt sein. a) Grundrechtsschranke. Als Grundrechtsschranke kommt vorliegend § 90a StGB in Betracht. b) Schranken- Schranke. Um die Kunstfreiheit verfassungsmäßig einzuschränken, müssten sowohl § 90a S
https://www.bundestag.de/blob/508880/4c55cd109ca117955badd1b4d2381e1d/verunglim...
29.05.2017 - mer wieder das Ziel einschlägiger drastischer Unmutsbekundungen. Extreme Fälle können sich hierbei als Verunglimpfung des Staates oder seiner Symbole gemäß § 90a Strafgesetzbuch (StGB) und damit als strafbar erweisen. Wortlaut und Geschichte
http://www.kj.nomos.de/fileadmin/kj/doc/1980/19803Krutzki_S_294.pdf
1979 eine Resolution zur Abschaffung des ß 90a StGB annahm“. 1 Vgl. zur Zensurproblematik: M. Kienzle und D. Mende (Hg.)‚ Zensur in der BRD. München-Wien 1980,. Einleitung, S. 9 ff., 12 (zum degenerierten Zensurbegriff der Rechtsprechung und herrschenden
http://www.jura.uni-muenchen.de/pub-dokumente/201605/20160524145222.pdf
Fall 6: Sachverhalt. Fall 6: Deutschland muss sterben. Aufgabe: Erfolgsaussichten einer Verfassungsbeschwerde. A. §90a Abs. 1 StGB. Kammergericht. Verurteilung des A zu einer. Geldstrafe i.H.v. 50 Tagessätzen. AG. Berlin. BVerfG. X ...
http://strafrecht-online.org/nl-2016-09-16
16.09.2016 - Böhmermann/Erdogan/Merkel im Frühjahr eine kleine Vorführung zu § 103 StGB präsentierte. https://strafrecht-online.org/böhmermann-newsletter (II.) Ebenso wie dort stellt sich auch hier die Frage nach der Existenzberechtigung derartiger. Norm
https://www.parlament-berlin.de/ados/18/IIIPlen/vorgang/d18-0747.pdf
03.01.2018 - Der Senat wird aufgefordert, eine Bundesratsinitiative zur Änderung des Strafgesetzbuches. (StGB) dahingehend zu ergreifen, dass unter die Tatobjekte im Sinne des § 104 StGB auch. Symbole eines Staates sowie solche mit religiöser Bedeutung o
https://www.anwalt.de/rechtstipps/verunglimpfung-des-staates-und-seiner-symbole...
16.05.2012 - Die Verunglimpfung des Staates und seiner Symbole ist in § 90a Strafgesetzbuch (StGB) unter Strafe gestellt. Als Rechtsfolge ist Freiheitsstrafe von einem Monat bis zu drei Jahren oder Geldstrafe vorgesehen. Wenn der Täter sich durch die Tat
https://www.buzer.de/gesetz/6165/a85372.htm
(1) Wer öffentlich, in einer Versammlung oder durch Verbreiten von Schriften (§ 11 Abs. 3) 1. die Bundesrepublik Deutschland oder eines ihrer Länder oder ihre verfassungsmäßige Ordnung beschimpft oder böswillig.
https://datenbank.nwb.de/Dokument/Anzeigen/136684_90a/
30.10.2017 - Erster Abschnitt: Friedensverrat, Hochverrat und Gefährdung des demokratischen Rechtsstaats. Dritter Titel: Gefährdung des demokratischen Rechtsstaats. § 90a Verunglimpfung des Staates und seiner Symbole. (1) Wer öffentlich, in einer Versamm
http://www.wiete-strafrecht.de/User/Inhalt/90a_StGB.html
Verunglimpfung des Staates und seiner Symbole, § 90a StGB. Hier finden Sie eine Darstellung der BGH-Rechtsprechung zu § 90a StGB.
https://www.jusos-sz.de/2014/ersatzlose-streichung-des-%C2%A790a-stgb-verunglim...
01.06.2014 - Die Landesdelegiertenkonferenz der Jusos Berlin möge beschließen: Der Landesparteitag der SPD Berlin möge beschließen: Ersatzlose Streichung des §90a StGB „Verunglimpfung des Staates und seiner Symbole“. Die sozialdemokratischen Mitglieder d