(1) Wer öffentlich, in einer Versammlung oder durch Verbreiten von Schriften (§ 11 Abs. 3) den Bundespräsidenten verunglimpft, wird mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft.
(2) In minder schweren Fällen kann das Gericht die Strafe nach seinem Ermessen mildern (§ 49 Abs. 2), wenn nicht die Voraussetzungen des § 188 erfüllt sind.
(3) Die Strafe ist Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren, wenn die Tat eine Verleumdung (§ 187) ist oder wenn der Täter sich durch die Tat absichtlich für Bestrebungen gegen den Bestand der Bundesrepublik Deutschland oder gegen Verfassungsgrundsätze einsetzt.
(4) Die Tat wird nur mit Ermächtigung des Bundespräsidenten verfolgt.
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http://www.uni-goettingen.de/en/kat/download/6666b483ed0b4fce163974699ef4caaa.d...
Abschnitt: § 242 StGB (Diebstahl). I. Tatbestand. a) objektiver Tatbestand. aa) Tatobjekt: Fremde bewegliche Sache. (1) Sache. Definition: Sachen sind alle körperlichen Gegenstände i.S.d. § 90 BGB ohne Rücksicht auf ihren Aggregatzustand (vgl. Joecks, St
http://www.lehrstuhl-moellers.de/fileadmin/medien/SS12/AG_Wihl/Fall4HULoesung.d...
Das Urteil beruht auf § 90a StGB, also auf einer gesetzlichen Grundlage. Diese Vorschrift müsste den Schranken des Art. 5 Abs. 3 GG genügen. Art. 5 Abs. 3 GG enthält jedoch für die Kunstfreiheit keine Schrankenregelung. Dies bedeutet nicht, dass die Kuns
https://www.bundestag.de/blob/508880/4c55cd109ca117955badd1b4d2381e1d/verunglim...
29.05.2017 - mer wieder das Ziel einschlägiger drastischer Unmutsbekundungen. Extreme Fälle können sich hierbei als Verunglimpfung des Staates oder seiner Symbole gemäß § 90a Strafgesetzbuch (StGB) und damit als strafbar erweisen. Wortlaut und Geschichte
http://www.kj.nomos.de/fileadmin/kj/doc/1980/19803Krutzki_S_294.pdf
1979 eine Resolution zur Abschaffung des ß 90a StGB annahm“. 1 Vgl. zur Zensurproblematik: M. Kienzle und D. Mende (Hg.)‚ Zensur in der BRD. München-Wien 1980,. Einleitung, S. 9 ff., 12 (zum degenerierten Zensurbegriff der Rechtsprechung und herrschenden
https://www.fdp.de/content/beschluss-des-67-ord-bundesparteitages-majestaetsbel...
24.04.2016 - ... daher für die sofortige Abschaffung der Sonderstraftatbe- stände der Beleidigung von Organen und Vertretern ausländischer Staaten (§ 103 StGB) so- wie der Verunglimpfung des Bundespräsidenten (§ 90 StGB) ein. 2. Die Bundesregierung wird
http://d-nb.info/840684428/04
49. 3.3.3.1 Verunglimpfung des Bundespräsidenten-§90 StGB . 49. 3.3.3.2 Verunglimpfung des Staates und seiner Symbole—§ 90 a StGB. 49. 3.3.3.3 Verfassungsfeindliche Verunglimpfung von Verfassungsorganen -. §90bStGB. 52. 3.4. Landesverrat und Gefährdung d
https://www.jura.uni-wuerzburg.de/fileadmin/02150400/Lehre/Lehre_SoSe__2017/Str...
Auflage 2011; 24,90€; 317 S. Kindhäuser, Urs. Strafrecht Besonderer Teil II. Straftaten gegen Vermögensrechte. 9. Auflage 2016; 24,00€; 408 S. Krey/Hellmann/Heinrich. Strafrecht Besonderer Teil 2. Vermögensdelikte. 17. Auflage 2015; 28,99€; 390 S. Rengie
https://www.jusline.at/gesetz/stgb/paragraf/90
90 StGB Einwilligung des Verletzten - Strafgesetzbuch - Gesetz, Kommentar und Diskussionsbeiträge - JUSLINE Österreich.
https://www.lto.de/recht/nachrichten/n/verunglimpfung-bundespraesident-90-stgb-...
18.04.2016 - Die Bundespräsidenten-Verunglimpfung nach § 90 StGB soll, anders als die Beleidigung von Staatsoberhäuptern nach § 103 StGB, nicht abgeschafft werden.
https://www.lto.de/recht/hintergruende/h/verunglimpfung-des-bundespraesidenten-...
11.01.2012 - In der heute noch strafbaren Verunglimpfung des Bundespräsidenten nach § 90 Strafgesetzbuch (StGB) lebt fragmentarisch die Majestätsbeleidigung des 19. Jahrhunderts weiter. Im Kaiserreich als "Kautschukparagraf" missbraucht, fristet die Norm
https://www.anwalt.de/rechtstipps/verunglimpfung-des-staates-und-seiner-symbole...
16.05.2012 - Die Verunglimpfung des Staates und seiner Symbole ist in § 90a Strafgesetzbuch (StGB) unter Strafe gestellt. Als Rechtsfolge ist Freiheitsstrafe von einem Monat bis zu drei Jahren oder Geldstrafe vorgesehen. Wenn der Täter sich durch die Tat
http://www.juraexamen.info/aufsatzwettbewerb-verunglimpfung-des-bundesprasident...
20.02.2012 - Würde die Internet-Gemeinde so über einen gewöhnlichen Bürger herfallen, wäre der Tatbestand der Beleidigung gem. § 185 S.1 StGB erfüllt. Christian Wulff hat dank seiner Stellung als Bundespräsident ein viel mächtigeres Schwert in der Hand: