§ 13 StGB, Begehen durch Unterlassen
Paragraph 13 Strafgesetzbuch

(1) Wer es unterläßt, einen Erfolg abzuwenden, der zum Tatbestand eines Strafgesetzes gehört, ist nach diesem Gesetz nur dann strafbar, wenn er rechtlich dafür einzustehen hat, daß der Erfolg nicht eintritt, und wenn das Unterlassen der Verwirklichung des gesetzlichen Tatbestandes durch ein Tun entspricht.


(2) Die Strafe kann nach § 49 Abs. 1 gemildert werden.


Benachbarte Paragraphen


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PDF Dokumente zum Paragraphen

Garantenstellung iSv § 13 StGB 1 2 - TU Dresden

https://tu-dresden.de/gsw/jura/jfstraf4/ressourcen/dateien/dateien/datei_5.pdf
Garantenstellung iSv § 13 StGB 1 2. - Beschützergarant 3 4 5. Gefahr 1 → ║. Schutzobjekt ║ ← Gefahr 2. ----------. ↑. Gefahr 3. - enge natürliche (familiäre) Verbundenheit 6 7(zB Ehegatten 8/ Eltern/Kind 9/. Geschwister 10/ Lebenspartner)11. - enge Gemei

Unterlassen - Prüfungsschema

http://www.jura.fu-berlin.de/fachbereich/einrichtungen/strafrecht/lehrende/hoff...
Nach § 13 Abs. 1 StGB muss der Täter rechtlich dafür einzustehen haben, dass der Erfolg nicht eintritt. Dies ist der Fall, wenn der Täter eine sogenannte Garantenstellung zur. Vermeidung des eingetretenen Erfolges innehat. Zu unterscheiden sind Garantens

Kapitel I: Tötungsdelikte Fall 1: Die lebensmüde ... - hemmer.shop

https://www.hemmer-shop.de/produkt_pdf/44_wichtigsten_faelle_StrafR_BT_II.pdf
212 StGB! A. Einordnung. Gegenstand des Falles ist der Totschlag durch Unterlassen, die Abgrenzung der. Fremdtötung von der eigenverantwortlichen. Selbsttötung und die Reichweite der Ret- tungspflicht des Garanten. B. Gliederung. Strafbarkeit des H. I. T

Unterlassungsdelikte

http://heinrich.rewi.hu-berlin.de/doc/strat2011/24-unterlassungsdelikte.pdf
01.10.2011 - 266 StGB (auch hier ist eine Schädigung durch Unterlassen möglich). 2. Unechte Unterlassungsdelikte: Delikte, welche durch die Nichtabwendung eines tatbestandsmäßigen Erfolges durch Unterlassen im Wege der Analogie zu den Begehungsdelikten g

Vorlesung Umweltstrafrecht § 13 Abfall (§ 326 StGB: Unerlaubter ...

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Prof. Dr. Wolfgang Mitsch. Universität Potsdam. Vorlesung Umweltstrafrecht. § 13 Abfall. (§ 326 StGB: Unerlaubter Umgang mit Abfällen). I. Allgemeines. 1. Entstehungsgeschichte. 2. Systematik. II. Objektiver Tatbestand gem. § 326 Abs. 1 StGB. 1. Deliktsn


Webseiten zum Paragraphen

Strafbar durch Nichtstun? – § 13 StGB | GANGWAY e.V.

http://gangway.de/strafbar-durch-nichtstun-%C2%A7-13-stgb/
27.03.2016 - Erläuterungen zum Gesetz – wann macht man sich durch bloßes Nichtstun strafbar? Zum Verständnis: Gesetzestext. § 13 StGB Begehen durch Unterlassen (1) Wer es unterläßt, einen Erfolg abzuwenden, der zum Tatbestand eines Strafgesetzes gehört,

5. Die Garantenstellung im Überblick | iurastudent.de

https://www.iurastudent.de/content/5-die-garantenstellung-im-%C3%BCberblick
Wie oben bereits ausgeführt, kann ein unechtes Unterlassungsdelikt nicht von jedermann, sondern nur von Personen begangen werden, die gemäß § 13 StGB rechtlich dafür einzustehen haben, dass der Erfolg nicht eintritt. Diese sich daraus ergebene Rechtspfli

Basic-Schema: Das unechte Unterlassungsdelikt – § 13 StGB |

http://www.juristischer-gedankensalat.de/2014/07/07/basic-schema-das-unechte-un...
Basic-Schema: Das unechte Unterlassungsdelikt – § 13 StGB. 07/07/2014 von | Keine Kommentare. Unterlassungsdelikte sind Delikte bei denen kein aktives Tun vorausgesetzt wird, sondern das Nichtstun oder passives Verhalten zu einer Strafbarkeit führen kann

StGB § 13 Begehen durch Unterlassen - NWB Datenbank

https://datenbank.nwb.de/Dokument/Anzeigen/136684_13/
30.10.2017 - 13 Begehen durch Unterlassen. (1) Wer es unterlässt, einen Erfolg abzuwenden, der zum Tatbestand eines Strafgesetzes gehört, ist nach diesem Gesetz nur dann strafbar, wenn er rechtlich dafür einzustehen hat, dass der Erfolg nicht eintritt, u

§ 13 StGB - Begehen durch Unterlassen - openJur

https://openjur.de/g/stgb/13.html
13 Begehen durch Unterlassen →. (1) Wer es unterläßt, einen Erfolg abzuwenden, der zum Tatbestand eines Strafgesetzes gehört, ist nach diesem Gesetz nur dann strafbar, wenn er rechtlich dafür einzustehen hat, daß der Erfolg nicht eintritt, und wenn das U


  • Verortung im StGB

    StGBAllgemeiner Teil: › Zweiter Abschnitt: Die Tat › Erster Titel: Grundlagen der Strafbarkeit › § 13

  • Zitatangaben (StGB)

    Periodikum: RGBl
    Zitatstelle: 1871, 127
    Ausfertigung: 1871-05-15
    Stand: Neugefasst durch Bek. v. 13.11.1998 I 3322;

  • Hinweise zum Zitieren

    Als Referenz auf das StGB in einer wissenschaftlichen Arbeit

    § 13 StGB
    § 13 Abs. 1 StGB oder § 13 Abs. I StGB
    § 13 Abs. 2 StGB oder § 13 Abs. II StGB

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