(1) Wer bei Begehung der Tat einen Umstand nicht kennt, der zum gesetzlichen Tatbestand gehört, handelt nicht vorsätzlich. Die Strafbarkeit wegen fahrlässiger Begehung bleibt unberührt.
(2) Wer bei Begehung der Tat irrig Umstände annimmt, welche den Tatbestand eines milderen Gesetzes verwirklichen würden, kann wegen vorsätzlicher Begehung nur nach dem milderen Gesetz bestraft werden.
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http://heinrich.rewi.hu-berlin.de/doc/strat2011/27-tatbestandsirrtum.pdf
01.10.2011 - Der Tatbestandsirrtum (§ 16 StGB). 1. Definition: Irrtum über das Vorliegen eines Umstandes, der zum gesetzlichen Tatbestand gehört. 2. Beispiel: Der Täter erschießt im Dunkeln einen Menschen, dachte aber, er schieße auf einen Hund. 3. Recht
https://tu-dresden.de/gsw/jura/jfstraf4/ressourcen/dateien/folder-2010-12-21-13...
Obgleich das Gesetz in § STGB § 16 beschreibt, wie bei einem „Irrtum über Tatumstände“ zu verfahren ist, wird dieser Irrtum in Rechtsprechung und Literatur zumeist als Tatbestandsirrtum bezeichnet zur Fussnote 1. Gemeint ist aber dasselbe: Der Täter verk
https://www.jura.uni-tuebingen.de/professoren_und_dozenten/heinrich/materialien...
I. Der Tatbestandsirrtum (§ 16 StGB). 1. Definition: Irrtum über das Vorliegen eines Umstandes, der zum gesetzlichen Tatbestand gehört. 2. Rechtsfolge: Täter handelt ohne (Tatbestands-)Vorsatz. Lediglich Fahrlässigkeitsprüfung. 3. Einordnung: Prüfung inn
http://www.jurawelt.com/sunrise/media/mediafiles/14193/irrtumslehre.pdf
RW ( Rechtswidrigkeit gehört nicht zum TB iSd § 16 ). 3. Schuld. => einerseits besteht Nähe zum Erlaubnisirrtum, weil der Irrtum sich auf die. Rechtswidrigkeit bezieht und daher das Unrechtsbewußtsein ausgeschlossen ist § 17 StGB. => andererseits irrt si
https://strafrecht-online.org/lehre/sos-2014/ag-strafrecht-bt-diebold/stunde-3/...
Darüber hinaus muss sich der Vorsatz auch auf das Vorliegen eines ausdrücklichen und ernstlichen Tötungsverlangens beziehen. • Nimmt der Täter irrtümlich ein solches Tötungsverlangen an, so gelangt die. Privilegierung des § 216 StGB über § 16 Abs. 2 StGB
http://www.juraindividuell.de/artikel/die-irrtuemer-im-strafrecht/
23.08.2017 - Tatbestandsirrtum, Error in persona vel obiecto, abberatio ictus, Irrtum über Kausalverlauf, Erlaubnistatbestandsirrtum (ETBI), Verbotsirrtum, §§ 16,17 StGB.
http://www.stgb.de/gesetzestexte.html
11 – 12 StGB ) § 11 – Personen- und Sachbegriffe · § 12 – Verbrechen und Vergehen. 2. Abschnitt. Die Tat (§§ 13 – 37). 1. Titel. Grundlagen der Strafbarkeit (§§ 13 – 21). § 13 – Begehen durch Unterlassen · § 14 – Handeln für einen anderen · § 15 – Vorsä
https://openjur.de/g/stgb/16.html
16 Irrtum über Tatumstände →. (1) Wer bei Begehung der Tat einen Umstand nicht kennt, der zum gesetzlichen Tatbestand gehört, handelt nicht vorsätzlich. Die Strafbarkeit wegen fahrlässiger Begehung bleibt unberührt. (2) Wer bei Begehung der Tat irrig Ums
https://www.lecturio.de/magazin/strafrechtlichen-irrtuemer-uebersicht/
Die Irrtümer sind bis aus wenige Ausnahmen in §§ 16 f. StGB geregelt. Zunächst scheint es, als ob es unzählige Irrtümer gibt, was zu starker Verunsicherung führen kann. Betrachtet man die Thematik jedoch eingehend, offenbart sich, dass sich die Irrtümer
https://www.lecturio.de/magazin/%C2%A7%C2%A7-212-216-stgb-toetung/
Somit greift § 216 StGB bereits auf Tatbestandsebene nicht ein. Geht der Ehemann H jedoch fälschlicherweise vom Vorliegen eines ernstlichen Verlangens der T aus, so kommt § 16 Abs. 2 StGB zur Anwendung, mit der Folge, dass eine Bestrafung nach § 212 Abs.