§ 16 StGB, Irrtum über Tatumstände
Paragraph 16 Strafgesetzbuch

(1) Wer bei Begehung der Tat einen Umstand nicht kennt, der zum gesetzlichen Tatbestand gehört, handelt nicht vorsätzlich. Die Strafbarkeit wegen fahrlässiger Begehung bleibt unberührt.


(2) Wer bei Begehung der Tat irrig Umstände annimmt, welche den Tatbestand eines milderen Gesetzes verwirklichen würden, kann wegen vorsätzlicher Begehung nur nach dem milderen Gesetz bestraft werden.


Benachbarte Paragraphen


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PDF Dokumente zum Paragraphen

Der Tatbestandsirrtum (§ 16 StGB)

http://heinrich.rewi.hu-berlin.de/doc/strat2011/27-tatbestandsirrtum.pdf
01.10.2011 - Der Tatbestandsirrtum (§ 16 StGB). 1. Definition: Irrtum über das Vorliegen eines Umstandes, der zum gesetzlichen Tatbestand gehört. 2. Beispiel: Der Täter erschießt im Dunkeln einen Menschen, dachte aber, er schieße auf einen Hund. 3. Recht

Der Tatumstandsirrtum (§ STGB § 16 STGB § 16 Absatz ... - TU Dresden

https://tu-dresden.de/gsw/jura/jfstraf4/ressourcen/dateien/folder-2010-12-21-13...
Obgleich das Gesetz in § STGB § 16 beschreibt, wie bei einem „Irrtum über Tatumstände“ zu verfahren ist, wird dieser Irrtum in Rechtsprechung und Literatur zumeist als Tatbestandsirrtum bezeichnet zur Fussnote 1. Gemeint ist aber dasselbe: Der Täter verk

26. Irrtum / Überblick [VorlAT]

https://www.jura.uni-tuebingen.de/professoren_und_dozenten/heinrich/materialien...
I. Der Tatbestandsirrtum (§ 16 StGB). 1. Definition: Irrtum über das Vorliegen eines Umstandes, der zum gesetzlichen Tatbestand gehört. 2. Rechtsfolge: Täter handelt ohne (Tatbestands-)Vorsatz. Lediglich Fahrlässigkeitsprüfung. 3. Einordnung: Prüfung inn

Irrtumslehre - Jurawelt

http://www.jurawelt.com/sunrise/media/mediafiles/14193/irrtumslehre.pdf
RW ( Rechtswidrigkeit gehört nicht zum TB iSd § 16 ). 3. Schuld. => einerseits besteht Nähe zum Erlaubnisirrtum, weil der Irrtum sich auf die. Rechtswidrigkeit bezieht und daher das Unrechtsbewußtsein ausgeschlossen ist § 17 StGB. => andererseits irrt si

Tötung auf Verlangen, § 216 StGB Die Vorschrift ... - strafrecht-online.org

https://strafrecht-online.org/lehre/sos-2014/ag-strafrecht-bt-diebold/stunde-3/...
Darüber hinaus muss sich der Vorsatz auch auf das Vorliegen eines ausdrücklichen und ernstlichen Tötungsverlangens beziehen. • Nimmt der Täter irrtümlich ein solches Tötungsverlangen an, so gelangt die. Privilegierung des § 216 StGB über § 16 Abs. 2 StGB


Webseiten zum Paragraphen

Die Irrtümer im Strafrecht - Jura Individuell

http://www.juraindividuell.de/artikel/die-irrtuemer-im-strafrecht/
23.08.2017 - Tatbestandsirrtum, Error in persona vel obiecto, abberatio ictus, Irrtum über Kausalverlauf, Erlaubnistatbestandsirrtum (ETBI), Verbotsirrtum, §§ 16,17 StGB.

StGB.de - Inhaltsverzeichnis Strafgesetzbuch

http://www.stgb.de/gesetzestexte.html
11 – 12 StGB ) § 11 – Personen- und Sachbegriffe · § 12 – Verbrechen und Vergehen. 2. Abschnitt. Die Tat (§§ 13 – 37). 1. Titel. Grundlagen der Strafbarkeit (§§ 13 – 21). § 13 – Begehen durch Unterlassen · § 14 – Handeln für einen anderen · § 15 – Vorsä

§ 16 StGB - Irrtum über Tatumstände - openJur

https://openjur.de/g/stgb/16.html
16 Irrtum über Tatumstände →. (1) Wer bei Begehung der Tat einen Umstand nicht kennt, der zum gesetzlichen Tatbestand gehört, handelt nicht vorsätzlich. Die Strafbarkeit wegen fahrlässiger Begehung bleibt unberührt. (2) Wer bei Begehung der Tat irrig Ums

Irrtümer im Strafrecht: Die ultimative Übersicht - Lecturio

https://www.lecturio.de/magazin/strafrechtlichen-irrtuemer-uebersicht/
Die Irrtümer sind bis aus wenige Ausnahmen in §§ 16 f. StGB geregelt. Zunächst scheint es, als ob es unzählige Irrtümer gibt, was zu starker Verunsicherung führen kann. Betrachtet man die Thematik jedoch eingehend, offenbart sich, dass sich die Irrtümer

§§ 212, 216 StGB: Examensrelevante Kenntnisse zur Tötung auf ...

https://www.lecturio.de/magazin/%C2%A7%C2%A7-212-216-stgb-toetung/
Somit greift § 216 StGB bereits auf Tatbestandsebene nicht ein. Geht der Ehemann H jedoch fälschlicherweise vom Vorliegen eines ernstlichen Verlangens der T aus, so kommt § 16 Abs. 2 StGB zur Anwendung, mit der Folge, dass eine Bestrafung nach § 212 Abs.


  • Verortung im StGB

    StGBAllgemeiner Teil: › Zweiter Abschnitt: Die Tat › Erster Titel: Grundlagen der Strafbarkeit › § 16

  • Zitatangaben (StGB)

    Periodikum: RGBl
    Zitatstelle: 1871, 127
    Ausfertigung: 1871-05-15
    Stand: Neugefasst durch Bek. v. 13.11.1998 I 3322;

  • Hinweise zum Zitieren

    Als Referenz auf das StGB in einer wissenschaftlichen Arbeit

    § 16 StGB
    § 16 Abs. 1 StGB oder § 16 Abs. I StGB
    § 16 Abs. 2 StGB oder § 16 Abs. II StGB

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