§ 131 StGB, Gewaltdarstellung
Paragraph 131 Strafgesetzbuch

(1) Mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer

1.
eine Schrift (§ 11 Absatz 3), die grausame oder sonst unmenschliche Gewalttätigkeiten gegen Menschen oder menschenähnliche Wesen in einer Art schildert, die eine Verherrlichung oder Verharmlosung solcher Gewalttätigkeiten ausdrückt oder die das Grausame oder Unmenschliche des Vorgangs in einer die Menschenwürde verletzenden Weise darstellt,
a)
verbreitet oder der Öffentlichkeit zugänglich macht,
b)
einer Person unter achtzehn Jahren anbietet, überlässt oder zugänglich macht oder
2.
einen in Nummer 1 bezeichneten Inhalt mittels Rundfunk oder Telemedien
a)
einer Person unter achtzehn Jahren oder
b)
der Öffentlichkeit
zugänglich macht oder
3.
eine Schrift (§ 11 Absatz 3) des in Nummer 1 bezeichneten Inhalts herstellt, bezieht, liefert, vorrätig hält, anbietet, bewirbt oder es unternimmt, diese Schrift ein- oder auszuführen, um sie oder aus ihr gewonnene Stücke im Sinne der Nummer 1 Buchstabe a oder b oder der Nummer 2 zu verwenden oder einer anderen Person eine solche Verwendung zu ermöglichen.
In den Fällen des Satzes 1 Nummer 1 und 2 ist der Versuch strafbar.


(2) Absatz 1 gilt nicht, wenn die Handlung der Berichterstattung über Vorgänge des Zeitgeschehens oder der Geschichte dient.


(3) Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 Buchstabe b, Nummer 2 Buchstabe a ist nicht anzuwenden, wenn der zur Sorge für die Person Berechtigte handelt; dies gilt nicht, wenn der Sorgeberechtigte durch das Anbieten, Überlassen oder Zugänglichmachen seine Erziehungspflicht gröblich verletzt.


Benachbarte Paragraphen


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PDF Dokumente zum Paragraphen

Entkriminalisierung von Gewaltdarstellungen

https://www.jura.uni-tuebingen.de/professoren_und_dozenten/heinrich/kriminalpol...
Problemaufriss: § 131 StGB statuiert ein Verbot von Darstellungen gewaltverherrlichender und. -verharmlosender Schriften. Da die Wirkung von Gewaltdarstellungen auf die reale Gewaltbereit- schaft in der Fachwissenschaft umstritten ist, wird die Entkrimin

Stumpfe Waffe? - Zeitschrift für Internationale Strafrechtsdogmatik

http://www.zis-online.com/dat/artikel/2008_4_229.pdf
Möglichkeiten und Grenzen der Anwendung von § 131 StGB auf gewalthaltige Computerspiele am Beispiel „Der Pate – Die Don Edition“. Von Dr. Theresia Höynck, Hannover*. In der Debatte um die Möglichkeiten, die Verbreitung extrem gewalthaltiger Computerspiel

Verbotene Gewalt in Spielfilmen und ... - Universität Göttingen

http://www.uni-goettingen.de/de/verbotene+gewalt+in+spielfilmen+und+computerspi...
Das Gewaltdarstellungsverbot des § 131. StGB bezieht seine besondere Bedeutung für Medienschaffende, Vertreiber und. Rezipienten nicht nur daraus, dass er mit dem scharfen Schwert strafrechtlicher. Sanktionen bis hin zur Freiheitsstrafe droht und Beschla

Gewalt auf dem Handy - Jugend und Bildung

http://www.jugend-und-bildung.de/files/329/AB_MobileKommunikation_II_Gewalt.pdf
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Infoblatt 43: „Happy Slapping“. Strafrechtliche Relevanz ... - Stiftung SPI

http://www.stiftung-spi.de/fileadmin/user_upload/Dokumente/veroeffentlichungen/...
des Körperverletzungsvorwurfs gegen die unbekannten Täter/innen von. Bedeutung ist, kann er gem. §§ 94, 98 StPO beschlagnahmt werden. Gewaltdarstellungen gemäß. § 131 StGB. § 131 StGB enthält ein Herstellungs- und Verbreitungsverbot für gewalt- darstelle


Webseiten zum Paragraphen

StGB § 131 Gewaltdarstellung - laWWW.de

http://www.lawww.de/Library/stgb/131.htm
131 Gewaltdarstellung. (1) Wer Schriften (§ 11 Abs. 3), die grausame oder sonst unmenschliche Gewalttätigkeiten gegen Menschen in einer Art schildern, die eine Verherrlichung oder Verharmlosung solcher Gewalttätigkeiten ausdrückt oder die das Grausame od

Zensur: § 131 StGB (Film und Gewaltverherrlichung) - Lexikon der ...

http://filmlexikon.uni-kiel.de/index.php?action=lexikon&tag=det&id=2590
Zensur: § 131 StGB (Film und Gewaltverherrlichung). Nach dem Strafgesetz gelten „Schriften, die grausame oder sonst unmenschliche Gewalttätigkeiten gegen Menschen oder menschenähnliche Wesen in einer Art schildern, die eine Verherrlichung oder Verharmlos

§ 131 StGB (Strafgesetzbuch), Räuberischer Diebstahl - JUSLINE ...

https://www.jusline.at/gesetz/stgb/paragraf/131
131 StGB Räuberischer Diebstahl - Strafgesetzbuch - Gesetz, Kommentar und Diskussionsbeiträge - JUSLINE Österreich.

StGB § 131 Gewaltdarstellung - NWB Datenbank

https://datenbank.nwb.de/Dokument/Anzeigen/136684_131/
30.10.2017 - Siebenter Abschnitt: Straftaten gegen die öffentliche Ordnung. § 131 Gewaltdarstellung [1]. (1) 1Mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer. eine Schrift (§ 11 Absatz 3), die grausame oder sonst unmenschlich

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  • Verortung im StGB

    StGBBesonderer Teil: › Siebenter Abschnitt: Straftaten gegen die öffentliche Ordnung › § 131

  • Zitatangaben (StGB)

    Periodikum: RGBl
    Zitatstelle: 1871, 127
    Ausfertigung: 1871-05-15
    Stand: Neugefasst durch Bek. v. 13.11.1998 I 3322;

  • Hinweise zum Zitieren

    Als Referenz auf das StGB in einer wissenschaftlichen Arbeit

    § 131 StGB
    § 131 Abs. 1 StGB oder § 131 Abs. I StGB
    § 131 Abs. 2 StGB oder § 131 Abs. II StGB
    § 131 Abs. 3 StGB oder § 131 Abs. III StGB

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