(1) Wer in einer Weise, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören,
(2) Mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer
(3) Mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer eine unter der Herrschaft des Nationalsozialismus begangene Handlung der in § 6 Abs. 1 des Völkerstrafgesetzbuches bezeichneten Art in einer Weise, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören, öffentlich oder in einer Versammlung billigt, leugnet oder verharmlost.
(4) Mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer öffentlich oder in einer Versammlung den öffentlichen Frieden in einer die Würde der Opfer verletzenden Weise dadurch stört, dass er die nationalsozialistische Gewalt- und Willkürherrschaft billigt, verherrlicht oder rechtfertigt.
(5) Absatz 2 Nummer 1 und 3 gilt auch für eine Schrift (§ 11 Absatz 3) des in den Absätzen 3 und 4 bezeichneten Inhalts. Nach Absatz 2 Nummer 2 wird auch bestraft, wer einen in den Absätzen 3 und 4 bezeichneten Inhalt mittels Rundfunk oder Telemedien einer Person unter achtzehn Jahren oder der Öffentlichkeit zugänglich macht.
(6) In den Fällen des Absatzes 2 Nummer 1 und 2, auch in Verbindung mit Absatz 5, ist der Versuch strafbar.
(7) In den Fällen des Absatzes 2, auch in Verbindung mit Absatz 5, und in den Fällen der Absätze 3 und 4 gilt § 86 Abs. 3 entsprechend.
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https://www.bundestag.de/blob/190798/a52bed78fd61296f7a3ea11e84e7c12e/volksverh...
02.10.2009 - Der Volksverhetzung nach § 130 Abs. 1 Strafgesetzbuch (StGB) macht sich strafbar, wer in einer Weise, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören, zum Hass gegen Teile der Bevölkerung aufstachelt oder zu. Gewalt- oder Willkürmaßnahm
https://www.rechtsanwaltmoebius.de/urteile/urteil-volksverhetzung.pdf
lV. Der Angeklagte ist als Sohn eines evangelischen Pfarrers zusammen mit drei. Geschwistern in guten und geordneten Familienverhältnissen in Halle aufgewachsen. Nach dem Besuch der zehnklassigen Polytechnischen Oberschule absolvierte der. Angeklagte ein
https://www.landtag.ltsh.de/export/sites/landtagsh/beauftragte/ad/daten/Nowrous...
§130 Abs. I StGB: Prüfungsschema. • Tatobjekt: • Teil der Bevölkerung. • oder Einzelner wegen seiner Zugehörigkeit zu einem Teil der Bevölkerung. • Tathandlung: • Aufstachelung zum Hass oder zu Gewalt- und Willkürmaßnahmen (Nr. 1). • oder Angriff auf die
https://www.landtag.sachsen-anhalt.de/fileadmin/files/drs/wp7/drs/d1146aan.pdf
17.03.2017 - Fraktion AfD. Neufassung des § 130 StGB - Volksverhetzung. Der Landtag wolle beschließen: Die Landesregierung wird aufgefordert, sich gegenüber den gesetzgebenden Orga- nen der Bundesrepublik Deutschland für eine Neufassung § 130 Absatz 1 Nr
http://www.kompetenzzentrum-steuerrecht.de/v1/cms/upload/SPB6/SS_2015/GR_Wedel/...
13.05.2015 - 130 IV StGB (= Gesetzesprüfung) könnte. ▫ Art. 5 I 1 Alt. 1 GG (Meinungsfreiheit) und. ▫ Art. 8 I GG (Versammlungsfreiheit) verletzen. ▫ [Art. 2 I GG ist jedenfalls subsidiär]. A. Art. 5 I 1 Alt. 1 GG (Meinungsfreiheit). I. Schutzbereich a.
http://lawww.de/Library/stgb/130.htm
130 Volksverhetzung. (1) Wer in einer Weise, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören,. 1. zum Haß gegen Teile der Bevölkerung aufstachelt oder zu Gewalt- oder Willkürmaßnahmen gegen sie auffordert oder. 2. die Menschenwürde anderer dadurch a
https://germanenherz.wordpress.com/2015/04/22/der-maulkorbparagraph-130-stgb-vo...
22.04.2015 - Der Maulkorbparagraph 130 StGB Volksverhetzung. Linksfaschisten in Dresden (Brühlsche Terrasse) am 13. Februar 2005. Volksverhetzung gegen Deutsche wird bislang nicht strafrechtlich verfolgt. Der Begriff Volksverhetzung bezeichnet in der Bun
http://www.taz.de/!5457020/
03.11.2017 - Gesetz gegen Holocaustleugnung. Alles über Paragraf 130 III StGB. Die Geschichte des Verbots der Holocaustleugnung ist ambivalent. Nicht nur für Nazis gibt es gute Gründe, gegen ein Verbot zu sein. Bücher und Akten auf einem Tisch. Wie weit
http://www.belltower.news/artikel/volksverhetzung-8656
Wenn Menschen rassistische Ressentiments auf Plakate druckenn oder antisemitische Songtexte schreiben, fällt das manchmal rechtlich unter "Volksverhetzung" - manchmal aber auch nicht. Was also ist das eigentlich, wogegen der § 130 Abs. 1 Strafgesetzbuch
https://www.buzer.de/gesetz/6165/a85439.htm
(1) Wer in einer Weise, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören, 1. gegen eine nationale, rassische, religiöse oder durch ihre ethnische Herkunft bestimmte Gruppe, gegen Teile der Bevölkerung oder gegen einen Einzelnen.